schulden,insolvenz

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Also wenn Du sie selber zusammen gebaut hast, glaub ich nicht, dass sie sie wieder

haben wollen.

Aber trotzdem gilt, bis zur kompletten Zahlung, Eigentum des Versandhauses.

Weiter würde ich dort auch die Zahlung einstellen, aber gleich auch dort anrufen

und denen bescheid sagen.

Die werden zwar weniger begeistert sein, aber Du bist ja auch nicht die Einzige, die dort

Schulden hat.

Allerdings musst Du das Versandhaus dann auch im Gläubigerplan aufnehmen.

Ich weiß nicht um wieviel Geld es sich handelt, aber eine Insolvenz sollte gut überlegt

sein.

Wir knabbern hier noch an der Insolvenz meines Mannes, die er mit seiner früheren Frau

gemacht hat.

Es ist immer noch sehr schwer und belastet unsere Ehe sehr.

Weiter gibt es viele Probleme selbst mit seinem Job ect....

Wie gesagt, wiege ab, ob es nicht mit einem Vergleich besser ist.

Überstürze nix

Ella88 
Beitragsersteller
 12.04.2011, 14:08

danke für deine schnelle antwort.

es geht nicht um sehr viel geld,die möbel haben wir selbst zusammen gebaut.

es ist auch kein schnick schnack sondern notwendige sachen wie waschmaschiene,fernseherschrank,kinderbett und schlafzimmerschrank.

meine anwältin setzt sich mit otto in verbindung und wird sie darüber informieren das wir nicht mehr zahlen können,schließlich sind wir 2 kindern gegenüber unterhaltspflichtig.

wenn ich meinen job nicht verloren hätte würden wir ja weiter zahlen aber so geht es nicht.

und ich denke das notwendigste was man in der wohnung braucht können die einem nicht nehmen.

Erdknubbel  12.04.2011, 14:31
@Ella88

Nein, ich denke da wird Dir keiner was nehmen.

Allerdings wenn ihr ein "neues" Auto habt, kann das schon happig werden.

Du bist auf alle Fälle dazu angehalten Dir so schnell als möglich wieder

nen Job zu suchen, das ist Vorraussetzung.

(Hab die Unterlagen auch hier liegen, allerdings läuft die meines Mannes

Gott-sei-dank bald aus)

Es wird eine harte Zeit werden, aber sie ist zu schaffen.

Also wie gesagt, wenns anders zu schaffen ist, dann schau, dass Du um die

Insolvenz rum kommst.

Frag doch mal unabhängig vom Anwalt bei einem Schuldnerberater nach.

Caritas oder so.

Bitte keinen aus der Zeitung, die haben meistens selber Dreck am Stecken

Ella88 
Beitragsersteller
 12.04.2011, 14:40
@Erdknubbel

wir haben kein auto und mein mann arbeitet seid 12 jahren in der gleichen firma sein job ist sicher.

ich kann mir vorstellen das es schwer wird aber mal ehrlich es hat auch gutes man darf keine neuen schulden machen da ist man geschützt.

wichtig ist das unser lebendsunterhalt gesichert ist,wenn man nichtmal einkaufen kann geht das sehr an die substantz.

für einen vergleich müssten wir neue schulden machen wir wollen da endlich raus.

pfänden kann man bei uns auch nicht,ich bin nur froh jetzt endlich diese last los zu sein.Und mit unseren möbeln sehe ich was auf uns zukommt,aber wie gesagt da haben sie auch nichts von vor allem weil es kein mist wie technisches zeug ist,sondern etwas was jeder normale mensch braucht.

Erdknubbel  12.04.2011, 15:02
@Ella88

Naja, geschützt ist man nie.

Machen kannst DU immer noch, aber dürfen tust Du nicht.

Die Insolvenz hätte meinen Mann vor unserer Begegnung auch nicht

gestört, aber heute....

(eigendlich) kein Auto, keine Sparbücher, keine Versicherungen,

keine Bestellungen, keine neue Wohnung (Mieterauskunft)

Ständig Angst eine Rechnung zu übersehen...

Wenn Autounfall, dann echte Probleme, weil keine Rechtschutz.

Es wird wirklich hart, ich wünsch Dir alles Gute und viel Glück

Ella88 
Beitragsersteller
 12.04.2011, 15:42
@Erdknubbel

danke ich denke wir werden uns an die neue situation gewöhnen.

ich wünsche euch auch alles gute das ihr den letzten rest auch noch gut zusammen durchsteht.

Erdknubbel  12.04.2011, 20:30
@Ella88

Ich bedanke mich und wünsche Dir alles Gute, halt die Ohren steif

Nein, tun sie nicht.

Da du ja einen Anwalt hast, wird jeder Gläubiger darüber informiert, dass ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird.

Du musst Dich allerdings dann die ganze vorgeschriebene Zeit(6 Jahre) an die Regeln halten.

Oder Du machst einen Vergleich, wenn möglich, ist das die beste Lösung!

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Das heisst, dass es möglich ist, dass Otto sein Eigentum zurückverlangt.