Auto für Freund finanziert und der zahlt nun nicht...kann ich klagen?
Folgendes Problem:
Für einen Freund habe ich ein Auto gekauft. Die Finanzierung der Bank läuft auf meinen Namen...Kaufvertrag auch. Die Raten hat er immer pünktlich gezahlt von seinem Konto. Irgendwann (die Freundschaft war mittlerweile schon lange aus) hat er die Ratenzahlung eingestellt. Die Herausgabe des Autos hat er uns verweigert. Eine Herausgabeklage hätte ewig gedauert und so eine Klage hätten wir wahrscheinlich eh verloren (genaue Begründung weiß ich nicht mehr....war sehr kompliziert). Hätte ich die Raten gezahlt wäre das Geld weg gewesen und das Auto auch. Es wurde also der Kreditvertrag gekündigt und nach langem Hin und Her hat die Bank bei ihm das Auto einkassiert. Nun sitzen wir auf 5000 Euro Restschuld. Können wir das von unserem "Freund" einklagen? Es gibt keinen Vertrag über diesen Deal...das ich nur Strohmann war, kann ich aber beweisen. Bevor ich jetzt wieder viel Kohle beim Anwalt liegen lasse, wollt ich mal fragen ob sich hier damit jemand auskennt.
Und bitte keine "selbst schuld...sowas macht man doch nicht"-Antworten. Das ist mir jetzt auch klar!
5 Antworten
Dir bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Und das schnell. Wenn er das Auto erst verkauft wird es noch schwieriger für dich.
Wer hat denn den KFZ Brief?
Versuch es mit einer einstweiligen Verfügung.
Bist du nicht Rechtschutz Versichert.
"habe ich ein Auto gekauft. Die Finanzierung der Bank läuft auf meinen Namen...Kaufvertrag auch"
Dieser Satz von Dir sagt doch schon alles. Es ist Dein Auto und Deine Finanzierung. Wer die Raten gezahlt hat, ist doch erst mal nebensächlich. Er muss Dir das Auto raus geben da er keinerlei Eingentumsnachweis erbringen kann. Die Bank hat Dir den Kredit gekündigt und das Auto erstmal als Sicherheit. Sie werden es verkaufen und Du bleibst auf den Restkosten sitzen.
Genrell gesehen bist du der Bürge für deinen Ex-Kollegen. Somit kann die Bank das Geld weiterhin von dir verlangen, wenn er Zahlungsunfähig ist. Natürlich muss die Bank das erst einmal prüfen. Aber ich glaube nicht, dass du das vor Gericht einklagen kannst. Du hast ja leider unterschrieben, sein Bürge zu sein. Du kannst es danach eventuell vor einem Zivilgericht nochmal einklagen, aber wenn er Zahlungsunfähig ist, heißt das auch für dich: Wo nichts ist, kann man nichts holen. Da aber der Brief noch bei der Bank ist, kannst du von der Bank das Auto haben, wenn es bezahlt ist. Dir bleibt dann nur, das Auto für 5000 Euro zu verkaufen, dass du wieder auf null bist.
Geh zum Anwalt und laß dich beraten. Ich finde bei Geld hört die Freundschaft auf. Ich leihe gelegentlich einem Bekannten auch mal Geld, ich weiß aber, ich bekomme es nie zurück- so ist das Leben.
Du leihst Gelegentlich einem Bekannten Geld obwohl du weißt, dass du es nicht zurückbekommst.
Ich nenne dich jetzt Heiliger Samariter.
Hallo,
ich glaube in deinem Fall sieht es sclecht aus. Heutzutage brauchst du für alles beweise und verträge und du hast ja nun leider NIX. Meines wissens dürftest du keine chance haben da er nirgens namentlich auftaucht.
Tut mir leid für dich.