Ebay Kleinanzeige - gekauft wie gesehen?
Guten Tag,
wir haben ein gebrauchtest Fahrrad auf Ebay Kleinanzeige verkauft. Preis nach Verhandlung lag bei 100 Euro.
In der Beschreibung stand drin, dass es sich um einen privaten Verkauf handelt und jegliche Gewehrleistung und Rücknahme ausgeschlossen ist.
Beim Probefahren wurde von uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Gangschaltung etwas schwergängig ist. Dies wurde vor Ort vom Käufer getestet und für "in Ordnung" abgetan.
Jetzt nach einigen Tagen schreibt der Käufer mich an und möchte mir das Fahrrad zurück bringen und das Geld zurück haben. Grund: Die Gangschaltung wäre defekt und würde sich auch nicht vom Fachmann reparieren lassen > Muss getauscht werden.
Wie ist die Rechtslage? Muss ich das Fahrrad zurück nehmen und ihm das Geld erstatten? Es liegt ja keine Täuschung vor, da wir dem Käufer darauf aufmerksam gemacht haben, dass die Schaltung schwergängig ist. Zudem kommt, dass diese ja dennoch funktionierte und jetzt defekt ist.
Käufer droht derweil mit Anwalt.
Vielen Dank!
Gruß
anomx
12 Antworten
Sofern du beweisen kannst (Zeugen/Vermerk auf Kaufvertrag etc.), dass ihr auf den "Mangel" mit der Gangschaltung hingewiesen habt, kommt es auf "Gekauft wie gesehen" gar nicht mehr an. Wenn es dazu noch Zeugen gibt, dass die Gangschaltung bei der Probefahrt (vermutlich direkt anschließend die Übergabe?) funktioniert hat, ist doch alles gut. Du haftest ja nicht dafür, dass er die Gangschaltung kaputt macht.
§ 442 BGB: "Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat."
(Satz 2) Die Übernahme einer Garantie lässt sich hier nicht erkennen, ich gehe davon aus, dass du ihm nicht garantiert hast, dass das Fahrrad 2 Jahre auf jeden Fall überlebt. Und ein arglistiges Verschweigen ist bei einem expliziten Hinweis auf die Gangschaltung wohl auch eher weniger gegeben (sofern Zeugen).
Wie ist die Rechtslage? Muss ich das Fahrrad zurück nehmen und ihm das Geld erstatten?
Nein.
Es liegt ja keine Täuschung vor, da wir dem Käufer darauf aufmerksam gemacht haben, dass die Schaltung schwergängig ist. Zudem kommt, dass diese ja dennoch funktionierte und jetzt defekt ist.
Eben. Da schreibt man zurück: "Ihnen wurde das Fahrrad gem. § 434 I 1 BGB frei von Sachmängeln in genau der vereinbarten Beschaffenheit verkauft, wie sie bei Besichtigung und Probefahrt vorhanden und durch Erklärungen bekannt war. Eine darüberhinausgehende gesetzl. Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen."
G imager761
Da hat das System einen Paragrafen gefressen. Ich schrieb: ".. Ihnen wurde das Fahrrad gem. §§ 434 I 1, 442 I 1 BGB frei von Sachmängeln...
Nein
Gekauft wie gesehen
Du hast den Verkauf privat und vor Ort getätigt, er hatte eine Probefahrt und du hast ihn auf Probleme mit der Gangschaltung hingewiesen
Die hat er akzeptiert und mit dem Kauf das Risiko eines Defekts in akzeptiert
Er hätte es nach dem Hinweis auf die Probleme ja nicht annehmen müssen
Außerdem hat er der Bedingung,, Umtausch ausgeschlossen" zugestimmt
Du brauchst dir keine Sorgen zu machen, es müsste schon einiges falsch laufen im Staate, , Dänemark " damit er damit durchkommt
Der Käufer kann es doch gern versuchen mit dem Anwalt....! Lehn dich zurück und sieh ihm dabei zu.
Er hat es Probe gefahren, es funktionierte so wie beschrieben, Rückgabe und Gewährleistung hast du richtigerweise ausgeschlossen...der Defekt ist bei ihm passiert.
Da gibt es kein Geld zurück!
Ich komme aus der Fahrradbranche... man kann alles reparieren.
Einschüchterungsversuche bei Verkäufen über Ebay-Kleinanzeigen sind leider gang und gäbe.
Du hast den Handel auf der Basis "verkauft wie besehen" abgeschlossen. Schäden nach der Übergabe sind nicht mehr Dein Bier.
Laß den Käufer zum Anwalt laufen. Der wird ihn auslachen oder im Vorwege 500 € Honorar fordern - womit sich die Angelegenheit in Luft ausflöst.
Viele "Einschüchterungsversuche" sind aber durchaus durchsetzbar, weil absolute Unkenntnis von rechtlichen Themen seitens der Verkäufer oftmals dazu führt, dass man Fehler macht, die einen wieder zurück in die Haftung bringen. Bestes Beispiel ist alleine der Satz "Privatverkauf, keine Garantie oder Rücknahme", der vermutlich unter 80% der Anzeigen steht. Streng genommen bist du mit dem Satz ziemlich schlecht dran. Denn eine Garantie (freiwillige Leistung über die gesetzliche Gewährleistung hinaus) ist eben nicht die eigentlich gemeinte (gesetzliche) Gewährleistung. Zwar entscheiden Gerichte hier bereits oftmals zugunsten der Verkäufer, weil sie erkennen ließen, dass sie auf jeden Fall die Haftung ausschließen wollen, aber wenn man einen guten/schlechten Richter erwischt, kann das auch mal böse enden...
Genauso ist es mit "gekauft wie gesehen", das schließt nämlich nur die Haftung für Mängel aus, die der absolute Laie auf den ersten Blick erkennen können muss. Wenn tief im Auto ein Kabel kaputt ist und man davon weiß, dann greift "gekauft wie gesehen" hier nicht. Sobald man zum Finden des Fehlers Fachkenntnisse benötigt, bist du damit raus.