Mietkaution?

3 Antworten

Er kann die Kaution (ohne Begründung) bis zu 6 Monate zurück halten. Du musst ihn SCHRIFTLICH zur Zahlung auffordern. Dann kannst du ihn nach Ablauf der 6 Monate zur Zahlung verklagen.

Gerhart  06.02.2021, 17:53

Vor eine Klage sollte vom Vermieter eine Abrechnung der Kaution unter Fristsetzung eingefordert werden. Rechnet er nicht ab, entsteht der Verdacht der Untreue >> eine Straftat, die der Staatsanwalt auf Antrag verfolgt. Das hat aber nichts mit der zivilrechtlichen Zahlungsklage zu tun.

nicht mehr gemeldet auch auf die Kündigung nicht reagiert

muss er auch nicht, da eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist. schon ausgezogen? wann war Kündigung, die Frist beträgt 3 Monate zum Ende eines Monats.

beat1122 
Beitragsersteller
 06.02.2021, 15:05

Ich weiss das er nicht darauf reagieren muss, ich kenn ihn sehr gut deswegen....

der anwalt kann die kaution dann einklagen. wenn es, weil der vermieter sich tot stellt zu keiner außergerichtlichen einigung kommt, geht die sache vor gericht. da muss der vermieter sich dann rühren, sonst wird zwangsvollstreckt.

das wars jetzt mal einfach audgedrückt.

beat1122 
Beitragsersteller
 06.02.2021, 15:02

Und wer der Mensch auch trotz Zwangsvollstreckung nicht zum Gericht erscheint was wird dann noch passieren

AshleighHoward  06.02.2021, 15:11
@beat1122

du verstehst das falsch. wenn das urteil ist, dass er zahlen muss und macht es nicht, dann kommt die zwangsvollstreckung.