Mietkaution?
Hallo alle zusammen ich habe eine ganz wichtige Sache zu klären,
Ich habe meine jetzige mietwohnung gekündigt und auch dafür narturlich Mietkaution gezahlt,
Das Problem ist mein vermieter hat sich überhaupt nicht mehr gemeldet auch auf die Kündigung nicht reagiert, nur Probleme mit ihnen gehabt da ich ihn sehr gut kenne wird er meine Mietkaution nicht zurück zahlen
Was kann ein Anwalt machen wenn er auch auf seinen schreiben nicht reagiert kriege ich das Geld nie wieder zurück oder wird da jemand hingehen und es irgendwie zurückbekommen bzw. Der Anwalt...
Tut mir leid für meine letzte Frage ist bisschen nicht klug gestellt ich bitte um Rat
Danke
3 Antworten
Er kann die Kaution (ohne Begründung) bis zu 6 Monate zurück halten. Du musst ihn SCHRIFTLICH zur Zahlung auffordern. Dann kannst du ihn nach Ablauf der 6 Monate zur Zahlung verklagen.
Vor eine Klage sollte vom Vermieter eine Abrechnung der Kaution unter Fristsetzung eingefordert werden. Rechnet er nicht ab, entsteht der Verdacht der Untreue >> eine Straftat, die der Staatsanwalt auf Antrag verfolgt. Das hat aber nichts mit der zivilrechtlichen Zahlungsklage zu tun.
nicht mehr gemeldet auch auf die Kündigung nicht reagiert
muss er auch nicht, da eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist. schon ausgezogen? wann war Kündigung, die Frist beträgt 3 Monate zum Ende eines Monats.
Ich weiss das er nicht darauf reagieren muss, ich kenn ihn sehr gut deswegen....
der anwalt kann die kaution dann einklagen. wenn es, weil der vermieter sich tot stellt zu keiner außergerichtlichen einigung kommt, geht die sache vor gericht. da muss der vermieter sich dann rühren, sonst wird zwangsvollstreckt.
das wars jetzt mal einfach audgedrückt.
du verstehst das falsch. wenn das urteil ist, dass er zahlen muss und macht es nicht, dann kommt die zwangsvollstreckung.
Und wer der Mensch auch trotz Zwangsvollstreckung nicht zum Gericht erscheint was wird dann noch passieren