Muss mir ein Anwalt eine Ratenzahlung genehmigen?
Hallo ich hab mal wieder ne frage. Und zwar gehts und folgendes. Ich habe bei einer Anwältin eine Rechnung in hohe von 360 euro offen wegen einen dall da ging es um ein smartphone.Auf jeden fall gings lange hin und her und zum Schluss habe ich mit der Anwältin eine Ratenzahlung vereinbart in höhe von 25 euro. Dazu wollte sie eine Gehaltsabrechnung sehen ich sollte ihr zum 30.03 die Gehaltsabrechnung zukommen lassen und die erste rate bezahlt haben. Habe die rate bezahlt und zeitgleich die abrechnung hin geschickt jetzt habe ich bereits 2 raten gezahlt und bekommen nun von ihr ein Brief das sie die Ratenzahlung nicht akzeptiert da ich über 1500 euro verdiene sprich hab ein pfändbares Gehalt ubd sie hat die rate nun auf 250 euro erhöht und die soll ixh bis zum 10.05 überweisen jetzt meine frage ist das Rechtens ? Danke in vorraus
9 Antworten
Rede mit der Anwältin darüber das du noch andere Zahlungsverpflichtungen hast. Vieleicht ist sie dann letzendlich mit 50.- Euro im Monat einverstanden.Das wäre jedenfalls besser ,denn du hast dann in sieben Monaten den Betrag abgezahlt.
Danke für die gute Bewertung
Vermutlich hast Du ihr gesagt: "ich habe nur ein ganz kleines Einkommen, mehr als 25,- Euro sind nicht möglich."
Deshlab hatte sie eingewilligt.
Dann hat sie gesehen, dass Du 1.500,- verdienst und sich veräppelt gefühlt.
Das ist nun die Reaktion.
niemand muss raten akzeptieren, geldschulden sind immer sofort und in voller höhe fällig
wenn ihr vorher ratenzahlung ausgemacht hattet, wäre sie allerdings jetzt daran gebunden
kann sein, irgendeinen trumpf wird sie wohl haben, sonst täte sie das ja wahrscheinlich nicht
Ja. Ein Anwalt ist ein Selbständiger und muss Dir gar keine Ratenzahlung genehmigen.
Allerdings finde ich es seltsam, dass sie es erst erlabt und jetzt plötzlich meint, du solltest jetzt alles bezahlen. Offen hast Du ja noch € 310, also bitte sie, den Rest wenigstens in zwei oder drei Raten zu zahlen. Schliesslich hast Du ja auch Kosten, nehme ich an.
Hallo Gabro1243, optimal ist es, wenn Du die Ratenzahlung schriftlich mit dem Anwalt vereinbart hast. Eine mündliche Vereinbarung ist aber auch ein Vertrag und denn kannst Du mit den Ratenzahlungen beweisen.
Wenn Du es schriftlich hast, dann würde ich alles so lassen wie es ist, sprich, zahle die 25€ weiter und gut.
Falls mündlich und Deine finanzielle Lage trotz der 1500€ schwierig ist, dann lege Dich ruhig mit dem Anwalt an.
Falls Du noch andere Gläubiger hast, dann unbedingt zum Schuldnerberater, der kümmert sich kostenfrei um die Probleme und bietet den Gläubigern Vergleiche an. Der Anwalt merkt dann sehr schnell, dass er denn Ball flach halten sollte bevor er leer ausgeht.
Falls Du aber die Rate etwas erhöhen kannst, dann tue es und alle sind zufrieden.
Bedenke bitte, jede Gerichtliche Mahnungsvorderung geht in die Schufa ein und das begleitet Dich lange und bringt echte Sorgen mit sich.
Falls es diese schriftlich gibt. Allerdings kann die Anwältin m.E. davon zurücktreten, wenn falsche Angaben zum Gehalt gemacht wurden.