An Tankstelle nicht gezahlt... Missverständis und Schreiben vom Anwalt... Und jetzt?
Hallo liebe Community,
ich bin neulich in Lörach an einer JET Tankstelle gewesen und hab für knapp 90 EUR getankt. Bin dann in die Tanke rein, hab mir ein Red Bull geschnappt und an bin an die Kasse. Meinte "die 7 und das Red Bull bitte". Heute ist ein Schreiben vom Anwalt angekommen mit der Info, dass ich ohne zu Zahlen abgehauen sei. 5 EUR Tankstellen Gebühr, 10 EUR Ermittlungsgebühr, 80 EUR Anwaltsgebühr inkl. Märchensteuer.
Summa Sumarum knapp 200 EUR Rechnung. Können die sofort mit nem Anwalt kommen? Hätte die mich angeschrieben hät ich die 10+5 Gebühr problemlos gezahlt und fänds sogar noch witzig. Aber das ist doch nicht normal. Ich hab halt mit Karze gezahlt. Von der Summe hat man weder etwas gesehen noch (kein Kassendisplay) noch hat die Kassierer einen Betrag genannt. Klar hätte es vermieden werden können, wenn ich auf den Kassenbeleg geschaut hätte, aber ehrlich wer macht das jedes mal. Ich war da auch mit nem Kumpel. Zählt er als Zeuge und bringt das überhaupt was mit denen zu diskutieren?
Was soll/kann ich machen? Meine Idee wäre nur den Tankbetrag zu zahlen und die Red Bull Quittung bei zulegen. Zu fragen, wer bedient hat und ob diese Person eine gescheite Einweisunge bekommen hat. In der Shell oder bei Aral werd ich nach der Säule gefragt, nach was zum Knabber und nem Kaffee. Egal was ich sonst sag und hier war die Kassiererin entweder schwerhörig oder einfach nur ein eiskalter Anfänger.
Was wäre das nächste vom Anwalt? Geht er auf meine Fragen ein oder kommt der sofort mit Mahngebühren für Verzug? Was würdet ihr tun?
Gruß
9 Antworten
Hast du nun Bezahlt oder nicht? Das solltest du doch recht einfach feststellen können über deine Kontoauszüge, Es kann ja durchaus sein das die an der Kasse das mit der 7 einfach nicht mitbekommen hat und nur den Rest abgerechnet. Natürlich können die sofort einen Anwalt mit der Wahrung ihrer Rechte beauftragen den immerhin hast du nach deren Aussage deine Tankrechnung nicht bezahlt, Du kannst natürlich nur die offene Rechnung bezahlen und die 15€ und die Anwaltsgebühr nicht und abwarten ob die Anwaltskosten eingeklagt werden,
wenn du mit der karte bezahlt hast, muss der kontoauszug dies enthalten. in dem falle einspruch einlegen und beweisen was sache war...
Die Sache wirst du bezahlen müssen. Ob der Einsatz eines Anwaltes wirklich notwendig war, darüber liesse sich natürlich streiten. Ich halte es jedoch aufgrund des enormen Risikos für nicht ratsam, dagegen vorzugehen.
Im Grundsatz ist es doch so, dass du nicht bezahlt hast. Deine Äusserung, dass du die Säulennummer genannt hast, befreit dich, egal ob sie nun wahr ist, nicht von der Pflicht zu zahlen.
Du kannst dich zwar auf einen Irrtum berufen, das ändert aber nichts an der Tatsache der noch offenen Rechnung.
Weiter ist natürlich unstrittig, dass die Tankstelle Aufwendungen hatte und deine Identität erst mal ermitteln musste.
Letztlich kommst du dabei noch ganz gut weg. Bisher hat dir noch niemand einen Betrugsvorwurf gemacht. Würde dir Vorsatz unterstellt, könnte dabei sogar noch eine Strafsache draus werden.
Sehe ich genau so, in meinen Augen die beste Antwort bis jetzt,
Ich würde mit dem Verantwortlichen reden und hier die Situation schildern. Dein Kumpel zählt als Zeuge, ebenso die Überwachungsaufnahmen. Hast du Glück, ist die Kamera sogar so positioniert, dass ein Lippenleser erkennen kann, dass du die 7 mit erwähnt hast. Sonst reicht auch die Zeugenaussage von deinem Kumpel.
Die offene Rechnung muss beglichen werden-ist klar. Den Rest würde ich persönlich nicht zahlen und hier erstmal das klärende Gespräch suchen. Wenn das zu nichts führt-->Rechtsanwalt darauf ansetzen.
Kommentar zu euren Fragen:
Hab mit Karte gezahlt. Auf der Quittung steht genau 2,49 €. Hätte ich das früher gesehen hätte sich soetwas vermeiden lassen. Aber liegt der Fehler nicht an der meiner Meinung nach schlecht oder garnicht antrainierten Bedienung? An der Shell lautet die erste Frage "welche Säule?", danach "haben Sie eine Kundenkarte?", "möchten Sie noch einen Kaffe?" und dann kommt "es macht dann genau XX,- EUR". Hier hab ich nitcht mal ein "wiedersehen" gehört. Bildschirme hab ich keine gesehen. Höchstens auf dem PIN Gerät hätte es stehen können, wobei da auch sofort die PIN einzugeben war. Komm ich um die Anwaltkosten (70 EUR?) wenn ich die Ermittlungskosten (auswiesen mit 10 EUR) + den Tankbetrag bezahl und den Vorgang schildere und die 2,49 EUR Quittung dazuleg?
Du scheinst es nicht sehr genau mit deinen Finanzen zu nehmen, bevor ich meine Pin eingebe sehe ich mir den Betrag genau an, das dauert so 1 bis 2 Sekunden und da würde mir sofort auffallen wenn etwas nicht stimmt. Man könnte dir genau so gut unterstellen das du sehr wohl gesehen hast das viel zu wenig bezahlen musste dir das aber egal war da es nicht zu deinem Nachteil war, Um die Anwaltsgebühr kommst du vielleicht herum wenn du den Rechnungsbetrag und die Auslagen bezahlst mit der Angabe das du die Anwaltskosten nicht bezahlst, Wahrscheinlich wird der Anwalt dann die Kosten einklagen und dann entscheidet ein Richter ob die Einschaltung des Anwalts gerechtfertigt war und ob das geforderte Honorar in seiner Höhe korrekt ist, Wenn das Gericht gegen dich entscheidet das hast du deine Anwaltskosten die Kosten des gegnerischen Anwalt und die Gerichtskosten zu tragen ohne eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung sofern du eine hast würde ich mit das aber sehr genau überlegen. Es geht hier um 80€ und das Prozessrisiko ist nicht unerheblich.