Bekomme ich durch die Pendlerpauschale die ca. 5700€?

7 Antworten

Dir ist aber klar, dass du bei der täglichen Fahrt zur Arbeit nur die Entfernungskilometer absetzen kannst, also nur einmal und nicht Hin-und Rückfahrt? Der Betrag reduziert dann dein zu versteuernde Eunkommen, wird nicht von der Steuerschuld abgezogen.

keinname193 
Beitragsersteller
 02.02.2022, 18:31

Ich fahre immer freitag heim und sonntag wieder hin. Jeweil immer 300km

Hardy3  02.02.2022, 18:56
@keinname193

Stopp, Irrtum. Auch bei wöchentlichen Heimfahrten kannst du die Strecke nur einmal absetzen, und zwar genau einmal pro Woche. Das Finanzamt denkt auch an Urlaub, also gib dir nicht die Blöße mit 52 Heimfahrten. Wenn du Genaueres wissen willst, google einfach "wöchentlich Heimfahrt absetzen"

keinname193 
Beitragsersteller
 02.02.2022, 19:33
@Hardy3

Aber ich fahre ja nur einmal heim pro Woche🤔

Hardy3  02.02.2022, 20:04
@keinname193

Ich habe das nur sicherheitshalber erwähnt, weil das grundsätzlich gilt.

keinname193 
Beitragsersteller
 02.02.2022, 20:23
@Hardy3

Ok, danke Dir

Die Pendlerpauschale gehört zu den Werbungskosten, die Dein zu versteuerndes Einkommen mindern (so wie es DerHans erklärt hat).

Bitte beachten: die Pendlerpauschale deckt den täglichen Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle ab. Es ist hier nur die einfache Entfernung für jeden Tag anzusetzen. Möglicherweise hast Du aber neben dem täglichen Arbeitsweg - zu immer derselben Dienststelle - noch weitere Fahrten. Diese wären dann als Dienstreisen mit 0,30 EUR/gefahrenen Kilometer absetzbar.

Such' Dir jemand, der sich auskennt und Dich beraten darf:

https://www.steuertipps.de/die-erste-steuererklaerung/finanzamt-und-formalitaeten/wer-dir-bei-der-steuererklaerung-helfen-darf-und-wem-du-dabei-helfen-darfst

und schildere dem Deine Situation. Es ist so auf Anhieb nicht klar, ob es sich bei Dir um

  • Fahrten zur ersten Tätigkeitsstelle
  • Dienstreisen
  • doppelte Haushaltsführung

handelt. Und das macht steuerlich einen großen Unterschied.

> Bekomme ich diesen Betrag ausgezahl

Nein. Erstens scheint mir der Betrag zu hoch, zweitens verringert er nicht direkt die Steuerschuld, sondern Dein zu versteuerndes Einkommen. Wenn Du also bisher wegen geringen Einkommens wenig bis keine Steuer zahlst, bringt es Dir auch wenig bis keine Steuerersparnis.

Woher ich das weiß:Hobby

über 70 km entfernung zwischen wohnung und arbeit und das tag für tag? hast du die entfernung oder die doppelte strecke angesetzt, weil du die "gefahrenen km" angibst?

die pauschale gilt für den entferungskilometer, nicht für die gesamten gefahrenen

das, was du an werbungskosten ausrechnest, wird vom steuerpflichtigen brutto abgezogen. der verbleibende restbetrag wird dann versteuert und du bekommst die differnenz von der gezahlten (lt. bescheinigung) und der so ausgerechneten erstattet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dieser Betrag REDUZIERT dein zu versteuerndes Einkommen.

Hast du als z.B. 30.000 € brutto, versteuerst du nur 24.300 €

Diese Pauschale steht dir natürlich nur an den Tagen zu, an denen du tatsächlich gefahren bist.