Welche Ausgaben eines Pflegekindes kann ich in der Steuererklärung absetzen?
Meine Eltern haben ein Pflegekind aufgenommen, sie ist jetzt 7 und wohnt im Haushalt meiner Eltern, nicht nur vorübergehend, sondern wahrscheinlich bis sie volljährig ist. Sie wird einmal im Monat zu ihrer leiblichen Mutter gefahren ca. 35 km Hin- und Rückfahrt. Können die Fahrtkosten angegeben werden? Können Fahrten zum Jugendamt angegeben werden? Welche Angaben kann ich noch machen, z. B. Kosten für Schulausflüge, Schulbücher ...? Danke für eure Antworten!
3 Antworten
Grundsätzlich können sie natürlich versuchen, alles geltend zu machen. Der Versuch ist nicht strafbar :-) Die Frage ist, was akzeptiert wird. Die Fahrt zum Umgangskontakt zum Beispiel ist im Pflegegeld enthalten (daher würde die leibliche Mutter, wenn sie den Weg fährt, ihre Auslagen erstattet bekommen). Koten für Schulbücher dürften nicht angefallen sein, denn diese übernimmt das Jugendamt (und stellt eine entsprechende Bescheinigung für die Schule aus), wenn nicht: sofort nachhaken! Kosten für Schulausflüge, Hausaufgabenbetreuung etx. können sie ansetzen, ebenso Mehrausgaben für Krankheiten (Therapien) sofern diese nicht bereits von JA getragen werden. Erhalten deine Eltern Kindergeld für das Kind?
Die Fahrt zum Umgangskontakt zum Beispiel ist im Pflegegeld enthalten
Ich weiß nicht ob das von Land zu Land unterschiedlich ist, in RLP werden solche Kosten erstattet.
"10. Kontaktpflege zur Herkunftsfamilie
Soweit die Kontaktpflege des Pflegekindes zu seinen leiblichen Eltern, Geschwistern, oder anderen Verwandten, zu seinen Freunden oder Bekannten aus seinem früheren Umfeld dem Kindeswohl nicht widerspricht, können die damit verbundenen Kosten zusätzlich übernommen werden."
Wegen der großen Entfernung zu einem Bruder kommen bei uns da schon mal mehrere Hundert Euro zusammen.
Pflegekinder werden steuerlich wie leibliche Kinder behandelt, man bekommt Kindergeld/Kinderfreibeträge dafür. Damit sind dann grundsätzlich alle Aufwendungen abgegolten. Außerdem bekommen doch Pflegeeltern doch auch noch Pflegegeld für die Betreuung?
DU gar nicht, sondern Deine Eltern. Und soweit ich weiß zählen Pflegekinder wie leibliche, solange sie im Haushalt wohnen. Einiges ist aber siche rmit dem Pflege- und Kindergeld abgedeckt. Fahrtkosten zur Mutter und zum Jugendamt könnten sicher als "Sonderausgeben" angegeben werden.