Frage zur Pendlerpauschale: Wird Rückfahrt nicht bezahlt?
In der Erklärung im Internet steht folgendes:
So wird die Pendlerpauschale berechnet: Die meisten Berufstätigen müssen jeden Tag mehrere Kilometer zur Arbeit fahren. Zum Beispiel Fabian, der frischgebackene Mediendesigner: Er fährt täglich mit seinem Auto 25 Kilometer zur Arbeit hin und 25 Kilometer wieder nach Hause zurück.
Für jeden Kilometer einer einzigen Fahrtstrecke bekommt Fabian 30 Cent Steuervergünstigung vom Staat. Bei 220 Arbeitstagen im Jahr sieht Fabians Berechnung der Pendlerpauschale so aus:
220 Arbeitstage x 25 Kilometer einfache Fahrt x 0,3 Euro Pendlerpauschale
= 1.650 Euro
In der Berechnung steht "Einfache Fahrt".
Aber warum ? Ich z.B habe 31 Km Fahrt mit dem Auto vor mir und das jeden Morgen. Aber ich habe auch noch eine RÜCKFAHRT. Wird das nicht berechnet ? Warum nicht ?
Kennt sich einer aus ?
4 Antworten
Vereinfacht weil nur der Hinweg in die Arbeit beruflich motiviert ist. Am Abend willst du nach Hause kommen, weil du einfach gerne nach Hause willst :-). Wenn Hin- und Rückfahrt beruflich motiviert sind, z.B. bei Dienstreisen von Dienststätte und wieder zurück kann man auch beide Fahrten ansetzen.
§ 9 Absatz 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz:
Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Sinne des Absatzes 4. 2Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
Es gilt nur eine einfache Strecke. Ob Hin- oder Rückfahrt kannst Du Dir aussuchen. :))
Wenn du wissen willst, warum das so ist: § 9 EStG schreibt das eben so vor. Den hat der Gesetzgeber gemacht, also musst du dort fragen.