Reisekosten - darf der Arbeitgeber Arbeitsweg abziehen
Mein Arbeitgeber hat die Reisekosten-Regelung geändert.
Kurz zur Lage:
Ich bin derzeit beim Kunden eingesetzt. Mein Wohnort liegt zwischen Arbeitsstätte und Kunden, so dass ich direkt zum Kunden fahre.
Entfernungen:
Wohnort-Arbeitsstätte: 35 KM
Arbeitsstätte-Kunde: 100 KM
Wohnort-Kunde: 90 KM
Bisherige Regelung:
Mein Arbeitgeber erstattet mir die tatsächlich gefahren KM a 0,30€, also täglich zweimal 90 KM = 180 KM
Neue Regelung: Mein Arbeitgeber will von den tatsächlich gefahren KM die Entfernung Wohnort-Arbeitsstätte (2mal, also für Hin- und Rückfahrt) abziehen und nur die übrig gebliebenen KM erstatten. Folglich (90-35)*2 = 110 KM
Ist das rechtens? Ist das auch in anderen Unternehmen üblich?
4 Antworten
Wenn du von zu Hause aus direkt zum Kunden fährst, hat er dir diese Entfernung zu vergüten. Das sind dann ganz normale Reisekosten. Auch die Auslöse sollte dann bezahlt werden, wenn du entsprechend lang beim Kunden bist. Die sonst übliche Strecke zu Hause/Firma spielt hier keine Rolle.
Wahrscheinlich würde er dir dann sogar noch Kilometer abziehen, wenn der Weg zum Kunden kürzer wäre als zur Firma?
Hier sind die Angaben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF):
obs rechtens ist kann ich nicht genau sagen, aber es klingt fuer mich schon logisch. Weil wenn Du zur Arbeitsstaette fahren wuerdest, bekaemst Du das ja auch nicht erstattet. Also warum soll er diese Entfernung zahlen, wenn Du zum Kunden faehrst.
Das ist nach der neuen Lohnsteuerrichtlinie leider korrekt so... die Reisekosten werden nur noch für die Strecke vom regelmäßigen Arbeitsort zum Kunden berücksichtigt - heißt, Cheffe muss berechnen, wie viele Kilometer es von Betrieb zum Kunden sind und das ist das was zählt - deine Strecke in den Betrieb kannst du ja ganz regulär bei der Steuer ansetzen.
Das ganze gilt aber nicht, wenn du im klassischen Außendienst bist - es also deine vertragliche Aufgabe ist in der Gegend rumzugondeln zum Kunden. Man beachte - ein Monteur, der täglich bei anderen Kunden ist, ist kein klassischer Außendienstler im rechtlichen Sinne
Ich fahre an den Tagen nicht in den Betrieb. -ergo kann ich auch nichts ansetzen. Die Strecke Arbeitsstätte- Kunde ist größer als meine gefahrene Strecke.
Kannst Du mir sagen in welcher Lohnsteuerrichtlinie das steht, dass das so korrekt ist? Ich habe das jetzt nicht gefunden.
Dein AG wird rechnet damit, dass das Finanzamt mitbezahlt. Allerdings ist nur die einfache Strecke in den Bewerbungskosten abzugsfähig.
Eine rechtliche Grundlage kann ich aber nicht nennen. Vom Bauchgefühl würde ich @critters zustimmen.
Das sehe ich ja auch so, steht das irgendwo, dass das so sein muss? Oder kann er das so einfach entscheiden?