Pendlerpauschale: Wie hoch ist der ausgezahlte Betrag?

6 Antworten

Die bekommst Du als rückzahlbar angerechnet, aber nicht unbedingt ausbezahlt!

Du bekommst natürlich nicht die 4200€ ausbezahlt.

Was du zurück bekommst ist, grob gesagt, der Steuerbetrag den du für die 4200€ gezahlt hast.

Anders ausgedrückt: Mit den 4200€ minderst du dein zu versteuerndes Einkommen.

Wurden letztes Jahr z.B. 25000€ versteuert und die Steuern an das Finanzamt abgeführt. So bleiben dann eben nur 20800€ übrig, die zu versteuern wären.

Für die 20800€ wären ja natürlich auch weniger Steuern zu bezahlen als für die 25000€!

Den Unterschied von den tatsächlich gezahlten Steuern zu den Steuern die du eigentlich zahlen müsstest, den bekommst du im Endeffekt.

Also nicht die vollen 4200€!

Da aber so eine Einkommenssteuererklärung ja nicht nur die Fahrtkosten enthält sondern noch viele andere 'Kleinigkeiten' lässt sich der Betrag den die Kilometerpauschale ausmacht natürlich nicht genau deffinieren.

heißt das, dass man zu einem "groben" Auszahlungsbetrag kommt, wenn man den errechneten Betrag der Pendlerpauschale (hier: 4200 EUR) vom tatsächlichen Bruttojahresgehalt abzieht, von diesem "neuen" (geringerem) Bruttojahresgehalt die Abgaben berechnen läßt und dann den Differenzbetrag der tatsächlichen und eigentlichen einb. Lohnsteuer berechnet,dass man den Differenzbetrag zurückbekommt?

Beispiel(Werte sind frei erfunden!): Jahresbruttogehalt: 30.000 EUR einbehaltene Lohnsteuer 2.000 EUR

Pendlerpauschale: 3.000 EUR

neues Jahresbruttogehlt 27.000 EUR hiervon einb. Lohnst. 1.500 EUR

Differenz gezahlter Lohnsteuer zu neu berechneter = 500 EUR

Heißt man bekommt (ohne Berücksichtigung individueller Daten) 500 EUR aufgrund der Pendlerpauschale zurück?

nein...die rechnung ist falsch...genau weiss ich es auch nicht...aber ich fahre 16 kilommeter zur arbeit...wenn ich deine rechnung zu grunde lege komme ich auf über 900 euro...laut meinem steuerberater bekomme ich aber nur 390 euro zurück...

wolfgang1956  22.01.2009, 02:13

Die Rechnung als solche ist korrekt.

Dein Steuerberater hat recht. Du bekommst sogar über 1060 € angerechnet, doch wenn noch anderes versteuert werden muß, bleiben 390 € übrig!

Siehe meinen Beitrag oben!

BlackSoul23  22.01.2009, 02:15
@wolfgang1956

Also mein Mann fährt auch immer 16 km und wir haben jetzt 980 Euro wiederbekommen

suesszahn  22.01.2009, 02:15
@wolfgang1956

ok...lasse mich gerne belehren !!! ich blicke da eh nicht durch...deswegenhabeicheinensteuerberater

BlackSoul23  22.01.2009, 02:15
@suesszahn

Haben wir auch. ^^

suesszahn  22.01.2009, 02:19
@BlackSoul23

@BlackSoul23...WAS ???...wie heißt euer sterberater ??? also da muß ich doch morgen mal rücksprache halten...

Das heisst dass Du für die 4200 Euro keine Einkommensteuer zu bezahlen hast und deshalb die zuviel entrichtete Einkommensteuer zurückerhältst.
Ist im Prinzip dasselbe wie Abschreibung bei Selbständigen.