Wieso wird mir bei derSteuererklärung nur ein Bruchteil der Pendlerpauschale erstattet?
Hallo, ich verstehe nicht wieso ich bei einer berechneten Pendlerpauschale von 1712,75 Euro (2021- einfacher Arbeitsweg: 25km, 221 Tage, nur PKW) laut Taxfix und Smartsteuer lediglich 240 Euro erstattet kriege. Habe zumindest mit 712 Euro gerechnet. Vielleicht kann mir das eben wer erläutern, Danke im Vorraus.
MfG
Andreas
5 Antworten
Erstattet wird doch nicht der errechnete Betrag, sondern dieser vermindert die Steuerlast.
Finanämter erstatten keine Fahrtkosten, sie erstatten ggfs. Steuern.
Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstätte, die sogenannte Pendlerpauschale, gehören zu den Werbungskosten. Werbungskosten werden von den Einnahmen abgezogen, das führt zu einem niedrigeren zu versteuernden Einkommen und das wiederum kann zu einer Steuererstattung führen.
Die Fahrtkosten vermindern das zu versteuernde Einkommen und nicht die Steuerlast!
Du kannst beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.
Aber weniger Steuern bezahlst du deswegen nicht.
hmm oke werde ich versuchen, danke. Verstehe das aber trz. nicht ganz die Pendlerpauschale ist ja nur ein Bruchteil der eigentlichen Kosten und dann bekommt man nur einen solch geringen Bruchteil des Bruchteils?
Nein je nach Lohnsteuerklasse gibt es Freibeträge, diese musst du überschreiten um eine Rückzahlung zu bekommen, mal ganz simpel ausgedrückt !
Der Arbeitsweg ist dein Privatvergnügen. Du könntest die Kosten ja auch verringern.
Aber ja, es ist halt so festgelegt, das der Staat sich daran beteiligt, dir aber die Kosten nicht ersetzt.
Das wäre eher Sache deines Arbeitgebers, das er dir einen Dienstwagen stellt.
Bin 1, dachte dieser liegt bei 1000Euro
D ist eines der wenigen Ländern, in denen der Weg zur Arbeit überhaupt geltend gemacht werden kann ....
Alles Klar, Vergnügen ist gut :D nun denn wann sich da nichts drehen lässt, werde ich das so stehen lassen, dachte das wär ein Fehler, Danke dir!
Das mit dem Privatvergnügen ist schon immer so, sonst wäre es Arbeitszeit!
Nein. Das gilt nur für die bereits gezahlten Steuern.
Weil du mit der Steuererklärung nicht die Ausgaben erstattet bekommst sondern du musst diese Kosten werden von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen.
diese Kosten werden von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Das zu versteuernde Einkommen ist das, was übrigbleibt, wenn alle steuerlich zu berücksichtigenden Aufwendungen abgezogen wurden. Werbungskosten wie z.B. die Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstätte werden von den Einnahmen abgezogen.
Bedeutet das (kurzgesagt) das ich in Zukunft weniger Steuer zahlen muss? Dann hätte ich doch im umkerhschluss letztes Jahr zu viel gezahlt und die Pauschale ist ja bereits nur ein Bruchteil der eigentlichen Kosten und man bekommt nur einen geringen Bruchteil des Bruchteils?
Das bedeutet, dass du für letztes Jahr weniger Steuern zahlen musst und einen Teil zurück bekommst. Je nachdem wieviel zu versteuernden Einkommen übrig bleibt
Du bekommst nicht die Pendlerpauschale 1:1 zurück, sondern die Pendlerpauschale verringert deine Steuerlast und hast dadurch lediglich weniger "zu versteuerndes Einkommen" auf das du deine Steuern zu zahlen hast.
heißt das (kurzgesagt) ich muss in Zukunft weniger steuer zahlen?