Fahrtkosten Nebenjob Studium von Steuern absetzen?

4 Antworten

...ich mach momentan meine Steuererklärung und hab als Student ja einige Möglichkeiten mein Geld wieder zu bekommen...

Welches Geld willst du denn da wiederbekommen??? Dir wird doch überhaupt keine Lohnsteuer einbehalten beim Teilzeitjob! Als Single in Lohnsteuerklasse 1 wird dir doch erst ab ca. 1050€ mtl. Bruttolohn die Lohnsteuer einbehalten... !?!

Gruß siola55

IbimsLarry 
Beitragsersteller
 16.04.2019, 09:54

Ich hab 1050 bruttolohn in meinem TZ job

siola55  16.04.2019, 12:57
@IbimsLarry

Okay - und wurde dir Lohnsteuer einbehalten?

IbimsLarry 
Beitragsersteller
 17.04.2019, 09:52
@siola55

Ja, weiß leider erst nächste woche wie viel aber hatte auch vor dem studium bereits gearbeitet auf vollzeit.

siola55  17.04.2019, 15:28
@IbimsLarry

Hast du denn keine Entgeltbescheinigungen bekommen??? Mit was willst du dann deine Ek-Steuererklärung ausfüllen???

Wenn deine Werbungskosten höher sind als Dein steuerpflichtiges Einkommen (aus Deinem job), dann kannst Du einen Verlustvortrag beantragen, da für Deinen Job wohl keine Steuern abgezogen wurden - das Bundesverfassungsgericht entscheidet noch, ob das auch bei Erststudium gilt.

Wenn das ein pauschal besteuerter Minijob ist, dann ist er nicht relevant für die Steuer und damit können auch die Fahrtkosten nicht anerkannt werden.

Aber grundsätzlich: Erste Tätigkeitsstätte

Du hast schon richtig geschrieben, daß als Student die Uni die erste Tätigkeitsstätte ist - aber ein nebenher ausgeübter Job begründet eine weitere erste Tätigkeitsstätte.

Jede Tätigkeit, die bei einem anderen Unternehmen ausgeübt wird, begründet immer eine neue erste Tätigkeitsstätte.

Man kann also parallel mehrere erste Tätigkeitsstätten haben.

IbimsLarry 
Beitragsersteller
 16.04.2019, 09:57

Da ich mich nicht 100% auskenne, hatte ich mich an Videos und Blogs orientiert was die Fahrtkosten betrifft und hab das sozusagen dort aufgeschnappt ^^, aber selbst die hälfte wäre schon supi

Bei meinem Nebenjob wird es schon etwas verrückter. Ich arbeite Teilzeit 2 Tage jeweils 7,75 Stunden und mein Arbeitsort ist ca 84.5 km (ja das stimmt so) von meinem Wohnort entfernt, grob gerechnet komme ich im Jahr auf ca 80 Tage Hin- inkl. Rückfahrt.
Rechnung also: 80 * (84.5km x 2) * 0,3 = 4056 €

Also steuerlich geltend machen kannst du nur die einfache Entfernung zur Arbeitsstätte, so wie du auch richtig gerechnet hast bei deiner ersten Arbeitsstätte!

Ausserdem solltest du eine evtl. Werbungskostendeckelung von 4.500€ beachten!

Gruß siola55

Falsch gerechnet: Die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitstäte werden nur einfach(!) anerkannt.

Falsch gedacht: Das Finanzamt erstattet lediglich zu viel bezahlte Steuern- Die Werbungskosten iwrken sich auf das zu vesteuernde Einkommen aus, sie werden nicht erstatteT!

IbimsLarry 
Beitragsersteller
 16.04.2019, 00:14
  1. Bei der ersten Tätigkeitsstätte hab ich doch nur die hinfahrt also die 2km gewählt?
  2. Beudeutet aber sobalt ich Einkommen habe wird das zu versteuernde einkommen um die vollen 4000€ gemindert richtig?
Steuerscherge  16.04.2019, 00:34
@IbimsLarry

Wie jetzt? Du schreibst doch, die Arbeitsstelle ist 84,5 km entfernt? Das ist per definitionem die erste Tätigkeistäaate.

IbimsLarry 
Beitragsersteller
 16.04.2019, 00:56
@Steuerscherge

Als student darf man die uni als erste arbeitsstätte wählen soweit ich weiß, korrigier mich fall das nicht stimmt