Ist ein mofa mit 30/35 km/h noch erlaubt beim mofa schein?

5 Antworten

Hallo

Eine Frage ist noch offen: Wenn die Leistung des Mofas 35-40 km/h beträgt, ist es legal oder?

NEIN, dann musst du es drosseln lassen!

Hallo 01David01,

es ist immer ein großer Irrglaube, dass es großzügige Toleranzen gibt.

In der Prüfbescheinigung steht doch ganz klar drin, dass Du nur Fahrzeuge führen darfst, die als Mofa eingestuft sind und max. 25 km/h laufen.

Zwar sehen die meisten oder zumindest einige Polizisten es nicht so eng, wenn eine Mofa etwas schneller läuft, andere Polizisten achten dagegen sehr da drauf.

Um bei Deiner Frage zu bleiben:

Ist ein mofa mit 30/35 km/h noch erlaubt beim mofa schein?

Die Antwort lautet ganz klar: Nein, es ist nicht erlaubt

In dem Fall droht Dir ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage:


§ 21 StVG - (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.)

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist. 

Wichtig und beachtenswert ist dabei die Tatsache, dass nicht nur denjenigen der den Roller fährt für die Tat bestraftwerden kann, sondern dass denjenigen der Halter des Fahrzeuges ist.

Dann sollte man noch folgende Paragraphen kennen:


§ 69 StGB - Entziehung der Fahrerlaubnis

(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.Einerweiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.

(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällendes Absatzes 1 ein Vergehen

1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),

2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),

3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täterweißoder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nichtunerheblichverletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schadenentstanden ist, oder

4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern1bis 3 bezieht,

so ist der Täter in der Regel alsungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugenanzusehen.

(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Einvoneiner deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteileingezogen.


§ 69a StGB - Sperre für die ErteilungeinerFahrerlaubnis

(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünfJahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kannfürimmer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzlicheHöchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.


Zusammengefast bedeutet das, das

  1. der Fahrer des Fahrzeuges und zusätzlich
  2. der Halter des Fahrzeuges

damit rechnen muss, dass er zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafeverurteilt wird.

Zudem wäre es zumindest rein theoretisch möglich, dass beiden die Fahrerlaubnis entzogen wird und eine Sperre von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren verhängt wird, in dem keine Neue Fahrerlaubnis ausgestellt werden kann,wenn keine Fahrerlaubnis vorhanden ist, wird nur die Sperre angeordnet. Praktisch kommt es allerdings zumindest bei Ersttätern selten dazu, dass dieSperre wirklich verhängt wird. Aber zumindest möchte ich diese Möglichkeitnicht verschweigen.   

Außerdem müssen  Fahrer und ggf. der Halter die Kosten die des Gerichtsverfahrens tragen.

Und was viele nicht bedenken ist, dass wenn es zu einem Unfall kommt, kanneinem die Versicherung in Regress nehmen. Das heißt, die Versicherung begleichterst einmal den Unfallschaden, holt sich dann aber bis zu einer Höhe von 5000,-Euro das Geld zurück.

Schöne Grüße

TheGrow

ginatilan  30.03.2015, 16:08

wie immer eine sehr gute und ausführliche Antwort, nur bei einem hast du dich vertan:-)

welche Fahrerlaubnis kann denn entzogen werden?

die Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis, das weißt du sicherlich auch selbst:-)

TheGrow  30.03.2015, 21:37
@ginatilan

Genau aus diesem Grund habe ich als ich den § 69a angeführt habe, im Gesetztext folgenden Text fett da gestellt um auf diesen Umstand hinzuweisen:

 Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

ginatilan  31.03.2015, 05:17
@TheGrow

shit, das ist irgendwie untergegangen :-(, sorry 

01David01 
Beitragsersteller
 30.03.2015, 15:19

Vielen Dank dass sie sich die Zeit genommen haben, so einen lamgen Text zu Formulieren. Eine Frage ist noch offen: Wenn die Leistung des Mofas 35-40 km/h beträgt, ist es legal oder? illegal wird es nur, wenn man friesiert. bitte um Antwort - David

TheGrow  30.03.2015, 17:34
@01David01

Es spielt keine Rolle, ob die Mofa friesiert wurde oder aus anderen schneller läuft. Du darfst mit der Prüfbescheinigung nur Mofas führen und eine Mofa ist nur dann eine Mofa, wenn diese maximal 25 km/h schnell ist. Läuft sie aus welchen Gründen auch immer schneller musst Du den Mangel beheben lassen oder selber beheben.

leeeutee

bittteeeeee

mofa / roller is das letzte noch tüvfreie , günstige fahrgerät...

die letzten auto-lücken haben se schon wegen zu sehr missbrauch zugemacht.

wollt ihr riskieren - dass se auch noch den ganzen buden terz zauber bei den mofas veranstalten?

wenn das ding n 25 er IS - darf es ne toleranz schneller sein! ABER DAMIT SPIELT MAN NICHT!

DAS IST UNCOOL!

schon beim ersten fahrgerät das pfuschen anzufangen!?

( auf diese art wurden auch die 07er nummern der autos verschärft, die 5tagenummern wurden missbraucht - die lücke is jetz ZU - der staat reagiert auf missbrauch... LASST ES! )

ginatilan  30.03.2015, 16:01

darf es ne toleranz schneller sein!

zeige mir das Gesetz dazu, Danke

ExtremBastler  30.03.2015, 16:14
@ginatilan

autos wie mofas wie roller mit benziner / verbrennermotor haben toleranzen - hab mal gehört, n eingetragenes mofa das 27 oder 28 macht, is im rahmen der werksfertigungs-toleranz.

das meine ich!

manche 45er laufen auch an die 50 - OHNE was dran schrauben, wie se vom laden kommen.

dazu kommt noch - wie mans fährt, einfährt, z b.

die sherriffs sind nur hinter den MUTWILLIG aufgedrehten ( wie auch immer ... ) geräten hinterher!

ginatilan  30.03.2015, 16:20
@ExtremBastler

manche 45er laufen auch an die 50 - OHNE was dran schrauben, wie se vom laden kommen.

dann MUSS gedrosselt werden

und noch einmal, es gibt keine Toleranzen!

die sherriffs sind nur hinter den MUTWILLIG aufgedrehten ( wie auch immer ... ) geräten hinterher!

und wie erkennen sie die geturnten wenn das Mofa an ihnen vorbeirast?

sie sind hinter jedem Mofa her das schneller als 25km/h fährt

ExtremBastler  30.03.2015, 16:56
@ginatilan

nettes passendes beispiel.

mein "neues" altes gerät hatte wechselnd das 25er, 45er und 65er modul drin! der auspuff ist ZU! das gerät macht gerade mühsam 35, um 40, is aber n 45er! manchmal macht es auf - dann spuckt es wieder :-)

ist also ZU gefahren - kurzstrecke, selten, wechsel!

wäre es frei gewesen - bzw. wird es frei, nach meinem " neu frei fahren ", es WILL rennen, sind garantiert "solo ohne gepäck und ladung" die 53 drin - OHNE tunen, ohne eingriff, nach ausbrennen des auspuffs durch normale benutzung oder nach anbau eines !originalen! neuen auspuffs!

da die 45 aber schwanken - mal bergauf, mal bergab, mal mit anhänger, mal mit leerem anhänger, mal mit vollem anhänger, mal mit vollen packtaschen, mal mit was aufm gepäckträger, mal mit möglichem beifahrer vlt, usw  -

( also zur zeit macht das teil am berg teils nur 20, mit leerem anhänger, weil es sich verschluckt!  )

dann ist das sowas von egal, ob 3 oder 5 oder 7 "zuviel", im unbeladenen leer-zustand,  weil es ist gedacht für anhänger ziehen! da brauch ich jedes km-chen, sonst klebe ich an jedem berg mit 25 - darf aber mit dem 45er!! nicht auf radwege, muss auf der strasse bleiben, und würde gnadenlos von den drängelnden autos geschubst! und das wäre sehr gefährlich! :-D 

viel kritischer empfinde ich die zeitgenossen - die 25er / 45er  auf was weiss ich, 80 bringen, mitm brüllenden auspuff, mit den fake-drehzahlbegrenzern mit schalter ( deute nur an!! ),  als teenies mitm kleinen "führerschein" - ohne erfahrung, mit deutlicher überhöhung der endgeschwingigkeit  bzw dementsprechend rabiaten fahrverhaltens dazu...

jetz klar? ok.

ich habe alte klasse3, c1er und t, dürfte 12,5 tonnen fahren, habe 23 jahre fahrerfahrung, ( darf leider nicht 65 mit nem roller - als "nur" auto plus führerschein, TU ES ABER AUCH NICHT ), ich habe NUR bedenken, wenn teenies oder fahr-anfänger mit kurzer oder gar keiner erfahrungs-zeit ihre geräte um 10, 20, ?? km/h auftunen, zum rasen, "angeben" - das is zuviel, und genau diese sorte zu schnelle werden rausgefiltert - wie auf der autobahn... wer nur 20 zu schnell ist - is ok... anhängergespanne bis echte 90 km/h werden geduldet, z b :-) die jagen die wirklichen raser hauptsächlich!

gut :-) DAS mein ich... diese verhältnismässigkeiten. in bezug auf nutzung, zustand, ladung, strasse, berg / tal. da gibts NICHT "eine" "feste" geschwindigkeit, sorry :-)

dann nehme man noch dazu - ein mofa eingezwängt in die 25 km/h, aufn punkt, aber leer... wird vlt. mit anhänger mit 10, 15 am berg kleben? wer will denn bitteschön so eine gefahr als autofahrer hinter der kurve plötzlich erleben? :-)

es kommt ja nicht mal drauf wie schnell es fahren kann sondern, wie viel Leistung es bringt manche fahren mit der vorgegebenen Leistung 25, manche 35-40. Aber durchs frisieren modifizierst du die motoreinstellungen was eine Straftat ist und mit Bußgeld und möglicherweise mit Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis geahndet wird :) also lass es lieber :D.

ginatilan  30.03.2015, 16:04

oder Entzug der Fahrerlaubnis geahndet wird

welche Fahrerlaubnis denn?

eine Prüfbescheinigung fürs Mofa ist KEINE Fahrerlaubnis im Sinne der FeV

es kommt ja nicht mal drauf wie schnell es fahren kann sondern, wie viel Leistung

auch das ist falsch

es kommt sehr wohl auf die Geschwindigkeit drauf an, NUR auf die Geschwindigkeit!

01David01 
Beitragsersteller
 30.03.2015, 09:19

okay und wenn die leistung automatisch 35-40 ist , ist das legal oder?

TheGrow  30.03.2015, 10:33
@01David01

Nein das ist nicht legal, weil Du mit der Prüfbescheinigung nur Fahrzeuge fahren darfst, die max. 25 km/h schnell sind.

Läuft der Roller schneller, bist Du verpflichtet dafür sorge zu tragen, dass er der Betriebserlaubnis entspricht. Dabei spielt es keinerlei Rolle, weshalb er schneller läuft, also ob beispielsweise der Distanzring im laufe der Zeit abgenutzt ist und die Mofa dadurch immer schneller wird oder ob die Mofa durch frisieren schneller läuft.

Das ist auch keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern dafür kann man vor Gericht landen

Leute verdammt noch mal wann er frisieren will soll er doch ist seine Sache. Dazu reicht ein größerer auspuff und ein größerer vergaser schon läuft er schneller. Ach ja die Kunst liegt nicht im tunen sondern im tunen und sich nicht erwischen lassen das ist Kunst

Speedfiredg  31.03.2015, 19:31

Ok aber ich kenne mich nur mit Tuning aus aber nicht mit dem deutschen Gesetz

ginatilan  31.03.2015, 16:19

klar ist das seine Sache!

aber du solltest die Frage nicht nur überfliegen, sondern einmal richtig lesen, denn da steht:

Wenn die polizei mich erwischt was passiert dann?

und darauf wurde geantwortet!