Stromzähler bei Gewerbetreibenden
Eine Bekannte betreibt eine Apotheke. Der Vermieter schickt meiner Bekannten die Stromabrechnung. Aber mit dem Briefkopf des Vermieters. 1. Ist das Statthaft. 2. Meine Bekannte würde gerne den Anbieter wechseln, aber der Vermieter verweigert sich. 3. Wir können nicht feststellen, das der Vermieter MwSt. pflichtig ist. Meine Bekannte aber MwSt. berechnet bekommt. 4. ca. 5000,00 € für Strom ist für eine Apotheke sehr hoch.
7 Antworten
Alles im grünen Bereich. Ausschlaggebend ist zunächst der Mietvertrag. Der Vermieter muss nicht Mwst.-pflichtig sein. Es reicht aus, wenn er sich zur Umsatzsteuer beim Finanzamt für dieses Objekt anmeldet und dann die mwst.-pflichtigen EInnahmen deklariert. Demgegenüber kann er alle steuerpflichtigen Ausgaben für das Objekt anmelden. Ganz normal.
Und was den Stromverbrauch anbelangt, hängt das doch sehr von der Apotheke selbst ab und natürlich vom Gebäude. Vielleicht wird der Laden mit Strom beheizt? Vielleicht läuft im Sommer immer eine stromfressende Klimaanlage?
Eine Bekannte betreibt eine Apotheke. Der Vermieter schickt meiner Bekannten die Stromabrechnung. Aber mit dem Briefkopf des Vermieters. 1. Ist das Statthaft.
Machen darf man das aber es könnte auch manipulliert sein.
Meine Bekannte würde gerne den Anbieter wechseln, aber der Vermieter verweigert sich
Anwalt über den Vertrag und die Abrechnung schauen lassen und ggf. rechliche Schritte einleiten.
Das mit dem Strom sollte, wenn vertragsgemäß, in Ordnung gehen. Anwalt fragen und Mietvertrag vorlegen.
Wenn der Vermieter Mehrwertsteuer ausweist, wird er die auch abführen.
Ja, das ist schon einer Menge.
(1) Das hängt von der Ausstattung des Mietvertrages ab und kann durchaus statthaft sein. Wenn der Strom über den Vermieter läuft, dann ist das durchaus so. (2) Hängt wiederum vom Mietvretrag ab. Wenn der Vertragspartner des Stromanbieters der Vermieter ist, dann ist er derjenige, der den Vertrag nur kündigen kann. (3) Das ist so in Ordnung. Auch wenn der Vermieter nicht MwSt-Pflichtig ist, kann er das weiterbrechnen, da er die Kosten 1zu1 an euch weiterberechnet. Feststellen kann man das auch anhand des Mietvertrages, dort ist im allgemeinen angegeben, obn die Mieter mit oder ohne MwSt gezahlt wird. Das müsste Deine Bekannte aber eigentlich wissen, denn das ist sehr wichtig für ihre Steuererklärung. (4) Zählerstände kontrollieren und möglicherweise mal einen Energieberater konsultieren
- wieso sollte dies nicht statthaft sein? er zahlt ja andererseits den strom an den versorger, also kann er ihn von der bekannten verlangen.
- evtl. ist die Apotheke nur ein Nebenzähler vom Vermieter, dann wird es schwierig, den Versorger zu wechseln.
- Weißt der Vermieter MwSt aus? auch im Mietvertrag? Ist im Mietvertrag seine Steuernummer angegeben? wenn alle Fragen mit Ja beantwortet werden können, hat der Vermieter zu Mwst optiert. Mwst-Pflicht gibts nicht für Vermietungsumsätze
- In einer Apotheke laufen schon einige Computer, Telefonanlage, Lichter usw. Mein Büro hatte auch einen Verbrauch mit mehr als 3.000 Eur