Wohnungsgröße und Grundsicherung zur Rente

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Bei der angemessenen Kostenübernahme der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung,gibt es im SGB - ll ( ALG - 2 vom Jobcenter ) und dem SGB - Xll ( vom Sozialamt ) keinen Unterschied,auch in der Größe nicht !

Einem Single stehen im SGB - ll auch nur 45 qm zu,dass liegt dann im Ermessen des SB - noch einmal 10 % dazu zu geben,also ca.50 qm,wenn das ganze dann immer noch angemessen von den Kosten her ist.

Wenn eine Wohnung angenommen 60 qm hätte und immer noch im Limit der Angemessenheit liegen würde,ist das dann auch kein Problem,hier liegt sie aber deinen Angaben nach fast 100 € darüber.

Es kann bei der Grundsicherung auch ein höherer Bedarf geltend gemacht werden,wenn man z.B. eine Behinderung hat und auf Rollstuhl oder andere Hilfsmittel angewiesen ist,die eine größere Wohnung rechtfertigen würde,dann müssen natürlich auch die Kosten höher angesetzt werden,z.B.dann für zwei Personen.

Eine Forderung zum Auszug wird hier sicher nicht kommen,denn würde das gefordert werden,dann müssten alle anfallenden Kosten auch übernommen werden und das würde dann bei einer Anrechnung über 6 Monate eine Ersparnis von ca. 600 € machen und das ist dann nicht mehr wirtschaftlich,weil die anfallenden Kosten höher liegen würden.

Du kannst hier nur eines machen,entweder du zahlst es deiner Mutter,wenn sie es sich nicht leisten kann oder du musst dem Sozialamt hinreichend belegen,dass es keine angemessenen Wohnungen in dieser Preisklasse gibt,dann müssen sie auch diese Kosten übernehmen,auch wenn sie der Meinung sind,dass sie nicht angemessen sein würden.

Aber da musst du dich tatsächlich um angemessenen Wohnraum bemühen und das alles mit Datum / Uhrzeit / bei wem beworben / wie hoch Kaltmiete + Betriebs / Heizkosten usw.dokumentieren und das dann in Kopie einreichen.

In den ersten 6 Monaten nach der Antragstellung hätte das Sozialamt aber die tatsächlichen KDU - übernehmen müssen,erst danach dürfte eine Kürzung bis zur Angemessenheit erfolgen,wenn man wie gesagt nicht belegen kann,dass es keine Wohnungen in der Preislage bei euch gibt.

Wie viel Rente bekommt sie denn ?

Wenn sie nämlich mit ihrer Rente das Mindesteinkommen erreicht,dann kann sie unter Umständen statt Grundsicherung dann Wohngeld beziehen.

Kostenlose Rechner für Wohngeld findest du im Internet,da kannst du alles mal berechnen lassen.

Würden keine weiteren Mehrbedarfe bei deiner Mutter dazu kommen,dann müsste sie von ihrem Regelsatz 399 € + ihre Warmmiete 460 €,min. 80 % als Mindesteinkommen selber aufbringen können,also ca.690 € Rente haben.

isomatte  30.04.2015, 12:22

Danke dir für deinen Stern !

fz234 
Beitragsersteller
 01.05.2015, 19:50
@isomatte

kannst dir selber danken ;) hast du dir ja verdient!

Also im Prinzip ist Grundsicherung und Alg2 mit den gleichen Saetzen verknuepft. Die qm, die drueber gehen ueber den Mindestsatz muss die Person dann aber selbst uebernehmen aus dem Bedarfssatz.

Heute ist aber die Hoehe der Kosten fuer die Wohnung mehr ausschlaggebend, als die qm und da es fuer jede Wohnumgebung eigene Hoechstsaetze gibt, kann es eigentlich nicht sein, dass es nichts guenstigeres mehr gibt.

Ich kann deine Argumentation schon verstehen, dass deine Mutter von dort nicht weg will, aber das wird halt sehr schwierig. Wenn das Amt verlangt, dass sie auszieht, dann gibt es nur die Moeglichkeit, dass sie die Wohnung von ihrem Satz finanziert oder das ein Familienangehoeriger vielleicht den extra Teil der Miete uebernimmt. Ansonsten muesst ihr was anderes suchen. 6 Monate muss das Amt aber auch die teure Wohnung weiter zahlen. Sollte es dann wirklich nichts guenstigeres geben im Umkreis, dann muesstet ihr das nachweisen. Also Angebote einholen, nachfragen und alles dokumentieren, dann bekaeme sie die Wohnung auch noch laenger bezahlt, wenn sich nichts findet. Allerdings darfst du dich auch nicht an den 50 qm festbeissen, die sie jetzt hat, 45 qm reichen voellig aus fuer eine alleinstehend Person, man hat keinen Anspruch auf die oberste Grenze.

In den ersten 6 Monaten nach der Antragsstellung müssen die TATSÄCHLICHEN Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden. Erst nach Ablauf dieser Frist kann das Sozialamt verlangen, diese Kosten zu reduzieren. Wenn tatsächlich verlangt werden sollte, dass sie umzieht, wären sämtliche Kosten eines Umzugs durch das Sozialamt zu tragen. dann wird das sehr schnell unwirtschaftlich.

Wie Du geschrieben hast, bekommt Deine Mutter 2 Renten. Die Eigene und die Deines verstorbenen Vaters. Sind die so minimal, daß Sie eine Grundsicherung beantragen muß?  

fz234 
Beitragsersteller
 24.04.2015, 16:56

ja, beide aus der arbeiterklasse ;) 300€ von ihm 300€ für sie