Muss ich die Stromrechnung/Abrechnung bezahlen wenn ich seit Monaten nicht mehr in dieser Wohnung wohne?
Guten Morgen,
ich habe einen Brief bekommen für eine Stromabrechnung vom 1.11. Ich wohne aber in dieser Wohnung schon seit dem 1.08 nicht mehr.
ich habe mich damals bei den Stadtwerken nicht abgemeldet weil meine Vermieter meinten das passiert automatisch und da sofort ein neuer Mieter in die Wohnung zieht beantragt dieser sowieso neuen Strom für sich.
ich wohne ja noch in der gleichen Stadt und bezahle meinen Strom verstehe aber nicht wieso ich für die alte Wohnung bezahlen soll
17 Antworten
Gefährlich viel Halbwissen hier.
Du hattest ein Stromliefervertrag mit den Stadtwerken, den hast DU nicht gekündigt, somit besteht dieser noch.
Da auch die GPKE keine Anmeldung länger als 6 Wochen rückwirkend zulassen, wirst Du rein rechtlich nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Vertrag kommen.
Du kannst jetzt natürlich Deinen Vertrag auf Grund Umzug kündigen und eine Kopie des Übergabeprotokolls mit zuschicken. Die dann erfolgende Schlussrechnung für den Zeitraum 1.8.2016 bis Tag der Kündigung bezahlst Du und kannst diese dann zivilrechtlich gegen Deinen alten Vermieter geltend machen.
P.S. Dritte können theoretisch Deine Verträge nicht kündigen. Nur eine Anmeldung eines neuen Nutzers oder des Vermieters hätte Dein Vertrag beendet. Beides ist nicht erfolgt.
Da geht nix automatisch. Du oder dein Vermieter müssen bei Beendigung des Mietverhältnisses die Abmeldung vornehmen. Ansonsten bist du weiterhin Kunde und der Nachmieter freut sich.
Wenn du den Zählerstand zum Mietbeginn notiert hast geh mit diesem und der Zählernummer zum Grundversorger bzw. Netzbetreiber und versuche zu retten was zu retten ist. Rufe zuvor dort an und frag nach, wie das Problem gelöst werden kann. Der Nachmieter hat sich vermutlich nicht angemeldet. Sonst wären ja 2 Kunden für eine Abnahmestelle mit der gleichen Zählernummer registriert. Und das wäre aufgefallen.
Bei deinem Auszug wurde doch sicher ein Protokoll erstellt, in dem u.a. alle Zählerstände abgelesen worden. Das gehört beim Auszug dazu.
Bis zu diesen Zählerständen musst du bezahlen. Ich würde diesen Stand dem Stromanbieter mitteilen und eine neue Rechnung erbitten.
Vermutlich hat der Vermieter noch keinen neuen Mieter, der auf den Zähler angemeldet ist.
Eine Abrechnung vom 1.11. ist schon ungewöhnlich, wenn dies der Poststempel, das Datum des Schreibens oder das Ablesedatum ist. Denn normalerweise werden Zähler um den 01.12. abgelesen und die endgültige Abrechnung erfolgt Mitte Januar, also rund 1½ Monate später.
Ich würde nochmal nachschauen, für welchen Zeitraum die Rechnung geschrieben wurde. In Deinem Fall wäre das - wenn alles gut gelaufen ist - der Zeitraum von der letzten Ablesung (ca. 01.12.2015) bis zum Auszug (31.07.2016).
Wenn Du Pech hast, so werden Dir die Kosten für die 3 Monate 08-10/2016 in Rechnung gestellt, weil vorher niemand den Zähler ab-/umgemeldet hat. Und mit noch mehr Pech hat in dieser Zeit jemand mit Schlüsselgewalt (Vermieter/Nachmieter) auf Deine Kosten Umbaumaßnahmen durchgeführt, was erfahrungsgemäß enorme Stromkosten verursacht.
Als Beleg beim Versorger würden u.U. eine Ummeldebescheinigung, ein Foto des Zählers am Auszugstag mit Zeitstempel und natürlich der Zählerstand im Übergabeprotokoll weiterhelfen, um das Ende der Nutzung zu belegen. Auch echte(!) Zeugen und deren eidesstattliche Erklärung könnten hilfreich sein.
Wenn Du eine monatliche Abschlagszahlung vereinbart hast, so hättest Du aber an jedem Monatsanfang auf Deinen Kontoauszügen die fehlerhaften Abbuchungen erkennen müssen. Von daher wirst Du wohl allenfalls auf Kulanz hoffen können.
@electrician
Denn normalerweise werden Zähler um den 01.12. abgelesen und die
endgültige Abrechnung erfolgt Mitte Januar, also rund 1½ Monate später.
Wenn mein Anbieter 1 1/2 Monate für die Abrechnung braucht würde ich mich beschweren. Lt. Gesetzt muss die Abrechnung innerhalb von 14 Tagen nach Stichtag erfolgen. Wann der Stichtig ist, legt zu einem der Netzbetreiber fest und zum anderen kann der Stromanbieter von diesem Termin abweichen. Wichtig ist aber, dass mind. aller 12 Monate eine Rechnung erstellt wird.
Bei uns wird im Mai zusätzlich vom Grundversorger abgelesen, Von unserem Anbieter im Oktober...
1) die Rechnung genau prüfen.Rechnungsempfänger, Rechnungsdatum, Zähleradresse, (Lieferadresse) Zählernummer, Zählerstand und Ablesedatum.
2) den neuen Mieter fragen, wann er sich ( den Zähler auf sich )umgemeldet hat.
3) den Sachverhalt zusammenfassen und entweder hier nochmal fragen oder direkt die Stadtwerke kontaktieren