Beginnt die Arbeitszeit ab dem Erreichen des Betriebes oder ab dem Erreichen des Arbeitsortes?

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Kommt jetzt auf deine Arbeit an. Prinzipiell gilt ArbZG §2 Abs. (1)

(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen

Daraus läßt sich erkennen, daß die Arbeitszeit erst mit Aufnahme der Arbeit beginnt. Fahrzeiten gehören erstmal nicht dazu. Wenn Du allerdings vor Fahrtantritt bereits Arbeit verrichten mußt (z.B. den Lieferwagen beladen), dann wäre bereits hier der Arbeitsbeginn. Wenn Du aber (zumindest prinzipiell) auch direkt von zu Hause zum Einsatzort fahren könntest, gilt das nicht als Arbeitszeit.

Eine Ausnahme gibt es nur bei Bereitschaftsdiensten, hier zählt die Fahrtzeit zum EInsatzort auf jeden Fall als Arbeitszeit.

Wenn Du um 8:00 Uhr anfangen musst zu arbeiten, dann solltest Du auch um Punkt 8:00 Uhr am Arbeitsplatz sein und loslegen können.

Wann Du den Betrieb erreichst ist völlig unerheblich. Du aknnst ja auch schon um 7:00 Uhr da sein, aber Arbeitsbeginn ist 8:00 Uhr!

Wenn die Arbeitszeit um 7 Uhr beginnt, hast du an deinem Arbeitsplatz zu sein.
Also falls du im Büro arbeitest, hast du am Schreibtisch zu sitzen.
Wie du pünktlich zur arbeit kommst ist deine Sache.

Es gibt ein Urteil, nach dem die Arbeitszeit beim Betreten des Betriebsgeländes beginnt. Geklagt hatte eine Krankenschwester, die in einem Großklinikum arbeitet und 15 Minuten vom Eingang zu ihrer Station brauchte. Mehr Details habe ich leider nicht parat, evtl. Google?

Also wenn du z.B. eine Stempelkarte hast, zählt deine Arbeitszeit sobald du angerempelt hast. Ansonsten beim Eintreffen am Arbeitsplatz

LondonerNebel  13.10.2011, 17:18

Wen muss man anrempeln, etwa den Chef? Ob das ratsam ist? ;-)

clemensw  13.10.2011, 17:27
@ChazyChaz93

Du meinst wahrscheinlich "eingestempelt".