Wann beginnt die Arbeitszeit. Fahrt mit Firmenwagen und Kollegen zum Kunden?
Hallo Meine Freundin hat eine neue Arbeit aufgenommen bei einer Zeitarbeitsfirma. Bis jetzt wurde sie immer zu verschiedenen Arbeitsorten hier in der Umgebung (bis 30Km) geschickt. Diese Fahrten hat sie mit den Privatfahrzeug absolviert. Da sie aber keine Spritkosten erstattet bekommt und auch immer noch die jeweiligen Mitarbeiter mit ihren Privatfahrzeug abholen und wieder Heimbringen sollte hat sie sich geweigert weiterhin ihr eigenes Fahrzeug zu benutzen. Nun soll sie jeweils einen Firmenwagen vor Dienstbeginn in der Zeitarbeitsfirma abholen, alle Mitarbeiter (bis zu 4 Kollegegen)abholen und nach der Arbeit auch wieder nachhause Schaffen. Zudem kommen nun Fahrstrecken bis zum Arbeitsort von ca 100KM auf sie zu. Somit ist sie von der Zeitarbeitsfirma bis zu Arbeitsort ca 2bis 2,5h unterwegs pro Strecke. Zählt das dann nicht schon als Arbeitszeit? Da sie schon von der Zeitarbeitsfirma in Arbeitskleidung mit den Firmenwagen zu den jeweiligen Arbeitgeber fährt. Gibt es diesbezüglich eine Rechtssprechung?
3 Antworten
Kenne da leider keine §§,aber wenn sie quasi Transport dienstlich übernimmt, sollte das auch irgendwie vergütet werden.Hatte ähnliches mal von unserem Telefonmarketing.. Da wurden wir wegen dortigen Persönlich-Mangel an anderen Standort gebeten (freiwillig). Wer fuhr, kriegte immer für 1 Weg 1/2h dazugerechnet, das passte 1. von der Zeit und 2. fanden es alle fair (auch die 'fahrgaeste'.
Ach ja.. Und da war klar: alle haben zu Treffpunkt zu kommen, nicht sie rumzugurken. Und es wurde ein Wagen-betankt- gestellt. Ist ja nicht Privat-Taxi-Vergnügen
In dem Fall gilt die Ankunft bei der Zeitarbeitsfirma mit Übernahme des Fahrzeuges als Arbeitsbeginn. Genau wie bei einem angestellten Taxifahrer.
So ist es!
In dem Moment , in dem sie das Firmenfahrzeug übernimmt und losfährt um die anderen abzuholen, beginnt für sie die Arbeitszeit. Ob sie da nun Arbeitskleidung trägt oder nicht, spielt keinen Rolle.