Ausgleich für Arbeit am Feiertag trotz Berufsschule?
Am letzten feiertag, der in meiner berufsschulwoche lag, sollte ich in den Betrieb kommen (gastro) um zu arbeiten. Nachdem ich dann 3 tage schule und 2 Tage Arbeit hinter mir hatte in einer Woche mit Feiertag sollte mir meiner Meinung nach ein freier tag als Ausgleich zustehen. Auf Rückfrage meinte der chef, dass azubis an einem feiertag der auf einen schultag fällt arbeiten müssten und kein Anspruch auf ausgleich bestünde, das sei gesetzlich so geregelt.
Da einen der betrieb aber lediglich für die schule freistellt kommt mir das spanisch vor!
3 Antworten
Ausgehend davon damit es ein Bundeseinheitlicher Feiertag gewesen ist , dann steht ihnen der Ausgleich zu
Ausnahme, wenn die Berufsschule in einem anderen Bundesland liegt und im Bundesland das AG kein Feiertag ist ,dann nicht
Im prinzip hat er recht. Jedoch ist gesetzlicher Feiertag ein Feiertag, der dann, wenn gearbeitet wird, einen Guttag geschrieben werden muss.
Lasse gedanklich den Feiertag weg, so wird klar, dass dein Chef mit dieser Aussage recht hat. Berufsschule ist Arbeitszeit.
Nun stellt sich die Frage, ob Du sechs Tage hintereinander arbeiten musst. Wenn das Jugendschutzgesetz nicht anwendbar ist ... von gesetzlich Seite klares ja. Ggf. ist noch ein Tarifvertrag anwendbar, der Einschränkungen vorsieht (in der Gastronomie aber eher unwahrscheinlich).
Bleibt noch die Frage nach dem Feiertag. Feiertage sind vom Gesetz her wie Sonntage zu behandeln. Da in der Gastronomie etwas andere Regeln als üblich gelten, schaue, wie Sonntagsarbeit ausgeglichen wird. Auch hier können ggf. noch Tarifverträge Einfluss haben.