Arbeitszeit oder Freizeit? - Mit dem Poolfahrzeug zur Arbeit
Hallo!
Ein Azubi darf jeden morgen vor der Arbeit das Poolfahrzeug seiner Firma auf einem vorgeschriebenen Parkplatz abholen und damit zur Arbeit fahren. Nach der Arbeit muss er dieses wieder an besagtem Parkplatz abstellen. Seine Fahrzeit verlängert sich dadurch nicht erheblich. Außerdem reduzieren sich die Fahrtkosten des Azubis (weniger öffentlicher Verkehr und der Betrieb zahlt das Benzin). Seine Firma hat dadurch den Vorteil fehlende Kilometer auf das Poolfahrzeug zu bekommen. Eine private Nutzung des Poolfahrzeugs ist nicht erlaubt.
Wie verhält es sich nun mit der Arbeitszeit des Azubis? Beginnt und endet diese beim Poolfahrzeug oder beim betreten der Arbeitsstätte? Wie verhält es sich, wenn der Azubi das Fahrzeug zum Tanken oder in eine Werkstatt bringt?
Vielen Dank für eure Hilfe!! :)
3 Antworten
Die Fahrten zum Arbeitsplatz gehören grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit - es sei denn, der (individuelle) Arbeitsvertrag sieht hier etwas anderes vor. Es ändert sich auch nichts daran, dass der Mitarbeiter einen Firmenwagen nutzen kann.
Suche mal bei Arbeitsrecht da kannst du alles finden.
Die Wegezeit ist seine Freizeit, den Wagen in die Werkstatt bringen Arbeitszeit.