Fahrzeit zu anderer Filiale Arbeitszeit?
Hallo, nun zu meiner Frage:
In meinem Ausbildungsvertrag ist ein fester Arbeitsort hinterlegt.
Nun muss ich regelmäßig mit einer Kollegin zu anderen Standorten (insgesamt 3h Fahrzeit hin/zurück) fahren. Die Fahrt findet mit einem Firmenwagen statt. Da ich Azubi bin, bin ich jedoch nur Beifahrer.
Diese Zeit wird mir jedoch nicht als Arbeitszeit angerechnet, obwohl dies ja nicht betrieblich ist.
Meine Arbeitszeit wurde nun von Öffnung der Filiale bis Schließung der Filiale festgelegt. Die 3 Stunden Fahrzeit pro Tag fehlen da schon.
Zählt der Fahrtweg zu anderen, nicht vertraglich festgelegten, Standorten nun als Arbeitszeit oder Pause? Bitte mit entsprechender Grundlage eines Gesetzes, falls vorhanden.
Danke!
4 Antworten
Sollte ganz normale Arbeitszeit sein. Auch als Pause darf das nicht angerechnet werden. Aber da wäre ich an Deiner Stelle flexibel.
Das ist Arbeitszeit den du Färst mit dem Firmenwagen dahin!
Wen das dein Chef nicht Akzeptieren will weise ihn mal darauf hin, das er dich gar nicht wwoanderseinsetzen dort da dein Arbeitsort in deinem Arbeitsvertrag steht!
Wen das nicht reicht rufe die Kammer an und informiere die!
Wirst Du denn als Azubi nach Stunden bezahlt?
Die stehen Reisespesen zu, schau dir halt das Reisekosterecht an ...