Darf der Chef einfach verlangen, dass die Arbeitszeit auf der Baustelle beginnt oder sind die Lenk-, Besprechungs- und Bauvorbereitungszeiten auch Arbeitszeit?

14 Antworten

Wenn das dein Arbeitgeber allen ernstes meint, dann hat er entweder absolut keine Ahnung, oder will euch dreist ver..schen.

All das ist natürlich Arbeitszeit. Kommunikation und Planung ist ja sogar ein Hauptbestandteil der Arbeit neben dem Aufbauen an sich.

Ich kenn mich mit dem Gewohnheitsrecht nicht genügend. Aber ich halte es für äußerst unwahrscheinlich, dass das hier greift.

Vando  03.08.2019, 15:39

Nachtrag: Aus deinen weiteren Kommentaren lese ich, dass euch euer Arbeitsgeber gehörig ver..scht und du auch nicht über das nötige Wissen verfügst, was du darfst und was dein Recht ist (kein Vorwurf).

Du solltest dich unbedingt in einer Gewerkschaft anmelden. Dann hast du schonmal Rechtsschutz bzw. Rechtsbeistand, wenn es zu Klagen kommt und du hast jemand an deiner Seite, der dir helfen kann/wird.

Grüße

Das sind ganz klar reguläre Arbeitszeiten. Der Rest ist irgendwas zwischen Verar... und Ausbeutung. Solltest du das vor dem Arbeitsgericht einklagen (was übrigens ziemlich billig ist), müsste dir der Chef diese ganzen Leistungen für mehrere Jahre nachzahlen.

Das

was er verlangt sagt das er euch betrügen will

den alles das ist reine arbeistzeit!

Das einladen zb bzw das

beladen des Fahrzeuges kann man mal vom Azubi

verlangen nicht von

den angestellten!

Da Er das nicht vergüten will ist das

auch noch Schwarzarbeit also was den Zoll interessiert!

Keiner mus sich wegen den chef strafbar machen außerdem

Wen man mit dem Firmenfahrzeug zur Baustelle fährt ist das 'Arbeitszeit!

Das was da verlangt wird verstößt gegen einige Gesetze und das sollte man anzeigen und

erst recht in

der

Baubranche wo viel schwarzarbeiten bzw Scheinselbständiege

Arbeiten

Selbst das umziehen in der Firma gilt mittlerweile als Arbeitszeit!

Kome dein chef mal mit dem zoll dem

Arbeitsgericht der Gewerkschaft den Ganzen Sozialversicherungen und dem Ordnungsamt und Dan noch mit dem Finanzamt den die alle betrügt er auch noch wen

er das so macht un ihr macht euch strafbar wen ihr ohne Bezahlung arbeitet!

Informiert zb auch noch die Berufsgenossenschaft!

Bei kleine Handwerksbetrieb sind auch die farten zur Baustelle Arbeitszeit nur kann

es noch so sein

das da nur 1 fahrt als Arbeitszeit gilt wen sich nichts geändert hat im laufe der Jahre!

Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf der arbeit und

erst recht nicht wen

es um kriminelles

handeln geht! Wen das der Chef tut zeigt ihn an und verklagt ihn wegen zb Nötigung zur Schwarzarbeit!

Natürlich sind das alles Arbeitszeiten. Auch wenn du erst in die Firma musst, und ihr anschließend zur Baustelle fahrt, ist das Arbeitszeit.

Haltet eure Arbeitszeiten selbst fest und bestätigt sie euch gegenseitig mit Unterschrift.

Middlemen 
Beitragsersteller
 03.08.2019, 14:40

und wenn der Vorgesetzte sich auf Gewohnheitsrecht beruft, es wurde schon immer hier so gemacht, wenn er dies ändert, können die Arbeiter eventuell Schadenersatz von den letzten Jahren einfordern?

DerHans  03.08.2019, 14:46
@Middlemen

In Deutschland gibt es kein Gewohnheitsrecht. In der Bauwirtschaft wird doch überall Personal gesucht. Dann gehst du eben wo anders hin, wo der Chef bereit ist , die Arbeit so zu bezahlen, wie das gesetzlich vorgesehen ist.

Middlemen 
Beitragsersteller
 03.08.2019, 14:52
@DerHans

aber wieso dürfen solche Menschen dann Arbeitgeber sein?

Grautvornix  03.08.2019, 14:56
@Middlemen

Mach doch den Mist nicht mit, sobald man Umgezogen am Arbeitsplatz erscheint, zu der Zeit, die der Arbeitgeber vorgibt, muss er zahlen. Basta!

Middlemen 
Beitragsersteller
 03.08.2019, 14:59
@Grautvornix

und wenn er sagt ich soll um die feste Zeit am Arbeitsort sein und mit diesen und jenen Arbeitsmitteln?

Grautvornix  03.08.2019, 15:04
@Middlemen

DerHans kennt sich da bestens aus. Nach meiner Meinung, und so war es bei mir, zählt die Firma, also der Standort, als Ausgangspunkt. Ist bei Zeitarbeit, mit wechselnden Arbeitsstellen etwas anders.

Das ist selbstverständlich nicht richtig.