befristeter Arbeitsvertrag und Minusstunden?
Hallo,
ich hatte bis 31.1. einen befristeten Arbeitsvertrag. Dieser wurde nicht verlängert. Ich gehe mit rund 25 minusstunden aus diesem Arbeitsvertrag. Laut Vertrag stehen mir für das Jahr 2012 noch 2 Urlaubstage zu.
Das mein Chef die Minusstunden nicht vom Lohn abziehen darf ist mir klar, denn er hat mir nicht die Möglichkeit eingeräumt die Minusstunden abzubauen und ich habe meine Arbeitsleistung immer in vollem Umfang zur Verfügung gestellt. Wie verhält sich das nun mit den Urlaubstagen? Entfällt hiermit der Anspruch auf meine Urlaubstage? Muss er sie mir auszahlen?
MfG
Steff
5 Antworten
Wenn du deine Arbeitskraft angeboten hast,der Arbeitgeber sie aber nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen hat,so ist das nicht dein Problem.Der Arbeitgeber befindet sich im Annahmeverzug.
Siehe dazu § 615 BGB:
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
Danke für den Stern.
Wie sind denn die Minusstunden entstanden? Gleizeit und du hast weniger gearbeitet freiwillig?
Oder wurden die angeordnet? Dann sind das gar keine Minusstunden, die dürften gar nicht auf deinem Zeitkonto auftaucehn, das ist dann das Problem vom Chef.
Urlaub muss ausgezahlt werden. Die Minusstunden gehen auf seine Kappe.
Wenn nix zu tun war, ist das das Problem des AG.
Und nicht genommer Urlaub geht auf die Kappe des Arbeitnehmers bei einem befristeten Vertrag! Da muss gar nichts ausbezahlt werden. Nur wenn der AG einen beantragten Urlaub nicht genehmigt hätte, müsste er Ausgleich leisten. Das ist hier nicht der Fall. Urlaub muss natürlich vor Vertragsende genommen werden.
Ist aber nicht hilfeich, weil es nicht stimmt. Siehe auch hier, Punkt 24 f) http://www.ra-kotz.de/urlaub1.htm
@germanils, dass ist aber eine ziemliche schräge Auslegung des BUrlG. Zum Vertragsende noch offene Urlaubsansprüche sind auszuzahlen. Fertig. Wenn der AN sie einklagt, muss der AG beweisen, dass der AN sich geweigert hat, sie zu nehmen, was kaum gelingen wird. Daran ändert auch die Form des Vertrages (befristet) überhaupt nichts.
Hat Dein Arbeitgeber denn verweigert, dass Du Urlaub nehmen darfst?! Kann ich mir bei 25 Minusstunden nicht so recht vorstellen.
Du musst den Urlaub natürlich bis Vertragsende nehmen.
Hat der AG denn dafür gesorgt, dass der Urlaub genommen wird? Du machst es dir ein wenig zu einfach. (s. andere Kommis)
Wieso sollte er es denn abziehen? das ergibt für mich keinen Sinn, er hat mich so eingeteilt das ich Minusstunden gemacht habe - Ohne das ich das wollte und ohne die Möglichkeit des Ausgleichs - obwohl ich Ihm bereits Anfang Dezember sagte das ich gern meine Minusstunden ausgleichen möchte. Er hat mir am 31.1. gesagt das ich am 1.2. nicht mehr kommen soll - wie soll ich dann urlaub machen?
Was hast Du denn für einen Vertrag?! Wen er von vornerein befristet war, wusstest Du doch, wann er endet? Und hättest dann vorher Urlaub einreichen können.
er war bis zum 31.1.2012 befristet. sicher war es mein versehen wenn ich den urlaub nicht rechtzeitig genommen habe. Kann mir der Arbeitgeber dann jetzt aber den Urlaubsanspruch einfach streichen?
Da gibt es nichts zu streichen, da der Vertrag ordnungsgemäß ausgelaufen ist. Sieh es so: Du kannst nichts für die Minusstunden, der Chef kann nichts dafür dass Du keinen Urlaub genommen hast. Ist beides nicht zu beanstanden und gleicht sich zeitlich gut aus.
Der Vertrag war befristet, somit ist ganz klar, dass Urlaub vor Vertragsende genommen werden muss. Steht meistens auch explizit so im Vertrag.
Auch bei normalen Kündigungen ist klar, dass Urlaub vor Beendigung genommen werden sollte. Diese Argumentation ist Quatsch. Der Urlaub ist auszuzahlen. Die Minusstd. gehen zu Lasten des AG. Eine Verrechnung wäre nur dann zulässig, wenn es eine vertragliche Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto mit der Möglichkeit von Verrechnung mit Urlaubsansprüchen gäbe, die das gesetzliche Mindestmaß übersteigen. Heißt: hat der AN 30 Urlaubstage und kommt ins Minus mit der Arbeitszeit könnte der AG sich vertraglich offen halten, 6 UT mit den Minusstd. zu verrechnen. Gibt es eine solche Vereinbarung nicht und auch keinen freiwilligen Urlaub, gibt es auch keine Verrechnungsmöglichkeit und zur Auszahlung gilt bei befristeten wie bei unbefristeten Arbeitsverträgen uneingeschränkt § 7 BUrlG.
Das wird Er wohl damit verrechnen,und dann bist Du gut bedient.Außerdem Hat er die Möglichkeit vom Letzten Gehalt abzuziehen.
Wofür abziehen? Wenn die Minusstunden nicht durch den Arbeitnehmer verursacht wurden?
Das Spielt wohl keine Rolle
Keine Gleitzeit und demnach dann auch nicht freiwiliig weniger gearbeitet - er hat mich einfach so eingeteilt das es zu minusstunden kam. selbst nach dem daraufhinweisen hat er die dienstpläne nicht geändert. die frage ist, steht mir der urlaub denn dann noch zu - in fom von auszahlung zb - oder verfällt der mit ende des befristeten arbeitsvertrags?