Darf mir mein Arbeitgeber bei Minusstunden Geld vom Lohn abziehen?
Hallo zusammen,
folgende Situation bei mir:
- Habe in einem Biergarten gearbeitet, vertraglich waren 120 Stunden/Monat vereinbart.
- Arbeitsvertrag vom 01.04.2015 bis 31.10.2015
- Biergarten seit dem 04.10.2015 saisonbedingt geschlossen
- Letztes Mal gearbeitet habe ich am 12.10.2015 (Aufräumarbeiten, Wintervorbereitung)
- Über die Vertragslaufzeit haben sich insgesamt etwa 70 Minusstunden aufgebaut
Die Minusstunden kommen z.B. durch den wettertechnisch relativ schlechten April zu Stande. Oft wurde der Biergarten erst garnicht geöffnet oder meiner Schicht wurde wegen mangelndem Betrieb abgesagt. Das gleiche ist auch häufig zum Ende der Saison passiert.
In der Hauptsaison von Juni bis August habe ich allerdings gut 6x wöchentlich gearbeitet und auch recht ordentlich Minusstunden abgebaut. Am 04. Oktober war der letzte Tag an dem Biergarten geöffnet war. Danach habe ich noch bei den Aufräumarbeiten mitgeholfen. Am 12.10. hatte ich dann endgültig meinen letzten Tag und seitdem ist der Biergarten geschlossen.
Am 18.10. hatte ich ein Gespräch mit dem Betriebsleiter zwecks Weiterarbeit im Winter in seinem anderen Lokal. Ich habe mich dagegen entschieden, das tut aber denke ich wenig zur Sache (rechtlich sind es 2 getrennte Firmen!). Mein Chef hat mir bei dem Gespräch erzählt, dass ich etwa 70 Minusstunden habe und er von mir erwartet, dass ich einen Teil davon beim Lackieren von Tretbooten, die der Biergarten auch hat, abarbeite. Ich habe mich geweigert, denn erstens hab ich von Lackieren keine Ahnung und ich empfinde es auch nicht als Teil meines Vertrags.
Ich bin als "Bar-, Servicekraft" angestellt gewesen. §1 Abs. 3 meines Vertrags lautet: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer auch eine andere, seinen Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Tätigkeit zu übertragen."
Für mein Verständnis fällt Boote lackieren nicht darunter, wenn ich als Servicekraft angestellt bin.
So, gestern kam mein Lohn, und mein Chef hat mir 200€ weniger gezahlt als sonst. Ist das rechtlich in Ordnung oder lohnt es sich, dagegen vorzugehen?
Vielen Dank,
Flo
4 Antworten
Der Abzug ist nicht berechtigt. Ich würde den fehlenden Betrag schriftlich einfordern mit Frist. Nach Fristablauf direkt zum Arbeitsgericht - Anwalt ist dafür erstmal nicht nötig.
Für die Auslastung der Arbeitszeit ist der AG verantwortlich. Wenn er deine Arbeitskraft nicht vertragsgemäß nutzt oder nicht nutzen kann, ist das sein unternehmerisches Risiko - dann macht er eben etwas weniger Gewinn.
Die Minusstunden sind entstanden, weil Dein AG nicht genug Arbeit für Dich hatte. Für das schlechte Wetter kannst Du nichts und das Betriebsrisiko liegt beim AG und nicht beim AN.
Somit befindet sich der AG in Annahmeverzug nach § 615 BGB. Da können keine Minusstunden entstehen und man muss auch nicht nacharbeiten (was Du ja sogar getan hast).
Fordere Deinen Chef schriftlich auf Deinen Dir zustehenden Lohn zu überweisen. Setz dazu eine Frist von ca. 7-10 Tagen. Schreib dazu dass Du, sollte er nicht bezahlen, Klage beim Arbeitsgericht einreichen wirst. Oft genügt das um zahlungsunwillige AG zur Zahlung zu bewegen.
Bezahlt er nicht, kannst Du immer noch Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Ob sich das für Dich lohnt oder nicht, musst Du selbst entscheiden.
Das ist sein volles recht! Denn wiso sell er für stunden bezahlen, die nicht geleistet wurden! Oder würdest du jemanden bezahlen fürs zuhause hocken?
Und das mit dem Boot ist dich ne gute sache! Und er hats dir ja nur angeboten! Nicht aufgezwungen! Ich hätts angenommen! Wär bestimmt ne tolle sache geworden! Obs du gekonnt hättest oder nicht, wär doch egal gewesen, hauptsache die Minusstunden wären weg gewesen!
@ pemali:
die sie aber abgelehnt hat!
Die Fragestellerin ist für die vereinbarte Stundenzahl zu bezahlen, gleichgültig, ob ihr der Arbeitgeber Arbeit zuweist oder nicht.
Und wenn sie als "Bar-, Servicekraft" eingestellt ist, der Arbeitgeber ihr aber "eine andere, seinen Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Tätigkeit" ersatzweise zuweisen kann, so gehört "Boote streichen" ganz sicher nicht dazu, auch wenn das Deiner Meinung nach "ne gute sache" ist und Du persönlich das gemacht hättest.
Ja, die si aber abgelehnt hat! Lies doch!
Denn wiso sell er für stunden bezahlen, die nicht geleistet wurden!
Weil man bereits nur für das Anbieten der Arbeitsleistung bezahlt wird. Nimmt der Arbeitgeber das nicht an, muss er trotzdem bezahlen.
Darf ich fragen, wie alt du bist? 15?
Naja, laut dem Paragraphen musst du ihm helfen, die Boote zu Lackieren. Ich denke, das entspricht deinen Fähigkeiten. Das kann man so oder so interpretieren. Der Arbeitgeber ist aber genauso verpflichtet wie du, seinen Teil zu halten. Wahre das mit dem Boote- Lackieren nicht, müsste er sicher zahlen.
laut dem Paragraphen musst du ihm helfen, die Boote zu Lackieren.
Falsch! Genau das sagt der Vertrag eben nicht!
Wenn der Paragraph vorsieht, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer "auch eine andere, seinen Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Tätigkeit" zuweisen könne, dann bezieht sich das auf die Anstellung als "Bar-, Servicekraft" - und "Boote lackieren" gehört ganz sicher nicht dazu!
Wäre das mit dem Boote- Lackieren nicht, müsste er sicher zahlen.
Das Lackieren der Boote hat mit der Verpflichtung des Arbeitgebers, die Fragestellerin für die volle Stundenzahl zu bezahlen, auch wenn sie sie mangels Arbeit nicht erreicht, überhaupt nichts zu tun! Diese Verpflichtung besteht auch, wenn die Fragestellerin nicht lackiert, weil das eben nicht zu ihren Aufgaben gehört, auch wenn der Arbeitgeber andere Arbeiten zuweisen kann!