Minusstunden nacharbeiten?

2 Antworten

Zunächst einmal müssten wir die genauen Wortlaute Deines alten Arbeitsvertrages darüber wissen, wie und worauf sich Dein monatlicher Arbeitslohn bezieht, und wie die monatlich zu leistende Zahl an Arbeitsstunden vereinbart wurde.

Weiters wäre noch interessant zu wissen, wie Du auf 33 Tage verbleibender Urlaubsansprüche kamst und in welchem Zeitraum sich die "133 Minusstunden" ansammelten.

Denn im einfachsten vertraglichen Fall mit Festgehalt ohne Zusatzvereinbarung über variable Verteilung der täglichen Arbeitsstunden gibt es keine "Minusstunden". Da wäre der Arbeitgeber alleinig in der "Bringschuld", Dir monatlich die Erbringung der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung zu ermöglichen.

Aber wir bräuchten halt mehr Details zur Sache.

ABCTM 
Beitragsersteller
 17.06.2016, 11:05

Die Minusstunden sammelten sich im Laufe der 1,5 Jahre an die ich dort gearbeitet habe

Zuerst habe ich 80% gearbeitet und somit Überstunden gehabt dann dachte ich ja gut dann mach ich gleich 100%

Großer Fehler wie ich jetzt bemerke 😅

Parhalia  17.06.2016, 12:16
@ABCTM

Beim Urlaub sehen die gesetzlichen Regelungen vor, dass ein Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres "abzuhandeln" wäre. Somit wäre ungenutzter Urlaub aus 2015 nun mehr garnicht "existent".

Weitere Frage : 

Bedeuteten "80%" Teilzeit ? Wenn ja, wie lange lief Dein ursprünglicher Arbeitsvertrag auf Teilzeit ?

Wurde im Übergang von 80% auf 100% auch ein entsprechend höherer Arbeitslohn pro Monat schriftlich per "Änderungskündigung" fixiert ? 

Warum hast Du dann die höheren Arbeitsstunden pro Monat insgesamt nicht erbracht / nicht erbringen können ?

( diese Fragen sind auch wichtig für Äusserungen unserer Experten zum Arbeitsrecht zu späterem Zeitpunkt )

Deswegen stelle ich jetzt erst einmal diese Gegenfragen zur möglichen Übergabe an DIESE.

ABCTM 
Beitragsersteller
 17.06.2016, 11:03

Es steht drin:

Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche 100%

Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttogehalt von ----

Und dann die untersxhriften

ABCTM 
Beitragsersteller
 17.06.2016, 10:37

Ich schau nach dem Vertrag

ABCTM 
Beitragsersteller
 17.06.2016, 10:37

Ich habe auf 15.6 gekündigt und noch Urlaubstage vom Vorjahr gehabt somit die Urlaubstage noch im Mai verrechnet deshalb hatte ich so viele

Nein dass kann sie nicht fordern weder den Abzug noch das nacharbeiten.

 Sie hätte das nacharbeiten fordern können als du noch da gearbeitet hast. Es ist ihre Aufgabe dir Arbeit etsprechend deines Vertrages zu geben. 

Minusstunden gehen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu lasten des AG. Du kannst dein volles Geld verlangen.

Familiengerd  17.06.2016, 17:30

Minusstunden gehen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu lasten des AG.

Unabhängig von der Frage, ob die Voraussetzungen für die Entstehung von Minusstunden hier überhaupt gegeben oder ob sie in der Verantwortung des Arbeitgebers entstanden sind:

Wie kommst Du auf diese Feststellung?

Auch der Arbeitgeber kann Ansprüche - sofern sie denn bestehen - aus dem Arbeitsverhältnis im zeitlichen Rahmen von möglicherweise vereinbarten Ausschlussfristen (arbeitsvertraglich mindestens 3 Monate, tarifvertraglich mindestens 1 Monat) oder - wenn es diese nicht gibt - innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Ende des Entstehungs- oder Fälligkeitsjahres von Ansprüchen geltend machen!

Nein dass kann sie nicht fordern weder den Abzug noch das nacharbeiten.

Das kommt alleine auf die konkreten Umstände und Voraussetzungen der Entstehung von Minusstunden an ("Nacharbeiten" nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses selbstverständlich nicht).