Arbeitgeber reagiert nicht auf meine Kündigung

6 Antworten

Die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ist zulässig.

Allerdings hätte die Kündigung am 16.05. zugegangen sein müssen, um ab dem 17.05. die geforderten 2 Wochen zum 31.05. wirksam zu sein!

Im Ergebnis hast du zum 30.06. deinen Arbeitsvertrag form- und fristgerecht gekündigt!

Hoffentlich ist deine Krankmeldung taggleich nachweislich telefonisch erfolgt und die AU-Bescheinigung fristgerecht vorgelegt worden - könnte sein, dass dein AG sich gerade mit der Rechtsabteilung bespricht, wie eine fristlose Kündigung wegen Fernbleiben des Arbeitplatzts sowie Schadensersatzforderungen rechtssicher formuliert werden muss :-O

Lielan82 
Beitragsersteller
 09.06.2011, 11:37

ja habe ihm ja im gespräch am 30.5 gesagt da sich nicht mehr hier arbeiten kann, weil es nicht mehr geht, und das ich dann zum arzt gehen muss. Und habe ihm die AU meldung vom 30.5 - 10.6 gleich zusammen mit der Kündigung per Einschreiben geschickt.

Im Arbeitsvertrag steht Frist von 2 Wochen.Also zum 15.6 denke ich dann....

Also ums kurz zu fassen:Was er in seine vertragsbedingungen schreibt is wurscht! In der probezeit kannst du jederzeit fristlos auch ohne grund kündigen! Sogar mündlich!

imager761  09.06.2011, 11:18

Was er in seine vertragsbedingungen schreibt is wurscht!

Ein Blick in das Gesetz vermeidet dummes Geschwätz: § 622 (4) BGB

Lielan82 
Beitragsersteller
 09.06.2011, 11:12

ja nur wie gesagt er reagiert nicht auf meine Kündigung.und ich weiß nun nicht woran ich bin.Habe ihn auch nochmal per E-Mail angeschrieben mit der Bitte um eine Kündigungsbestätigung. --keine Reaktion---

imager761  09.06.2011, 11:26
@Lielan82

a nur wie gesagt er reagiert nicht auf meine Kündigung.und ich weiß nun nicht woran ich bin.Habe ihn auch nochmal per E-Mail angeschrieben mit der Bitte um eine Kündigungsbestätigung. --keine Reaktion---

Mit so einer Pfeife würde ich mich auch nicht auseinandersetzen :-)

Wie kommentiert, dauert dein Beschäftigungsverhältnis abzüglich 1/12 Urlaubsanspruchs gem. § 5 Abs. 1 BUrlG immer noch an. Ob bis Ende Juli, wie von mir angenommen, oder Mitte Juli, ist im Arbeitsvertrag nachzulesen.

Bis auf eine Lohnabrechnung und ein einfaches Arbeitszeugnis muss und wird er bei deinem Verhalten auch nichts machen.

Das Datum spielt in der Tat eine erhebliche Rolle! Die Kündigung ist somit unwirksam.

tapri  09.06.2011, 10:53

Das da Datum vo der Einstellung liegt ist es klar ersichtlich, dass es sich um einen "dummen" Flüchtigkeitsfehler handelt und ist somit unrelevant

Miezekatze32  09.06.2011, 10:55
@tapri

Kündigungen immer ganz genau formulieren. Daten müssen stimmen. Auch "nächstmöglicher Zeitpunkt" hört sich sehr schwammig an.

Lielan82 
Beitragsersteller
 09.06.2011, 10:53

Auch wenn die Kündigung ja am 31.5. dort eingegangen ist?!Und ich geschrieben habe ich möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen?

Und wie soll ich mich jetzt verhalten?

Ich versteh nicht warum hier auf dem 31.05. herumgeritten wird. Du hast die Kündigung schon sehr schwammig formuliert, das stimmt. Aber meiner Meinung nach hast Du fristgerecht zum 14. 06. 2011 gekündigt. Und in der Probezeit ist so eine Kündigung rechtens. Nur, mir war so als ob Krankheit da eine aufschiebende Wirkung hat und Du hast ja auch noch ein paar Urlaubstage. Ich würde Dir empfehlen in die Firma zu gehen und die Formalitäten vor Ort zu klären. Also:Urlaubsanspruch- wann. Kündigungsdatum-wann u.s.w. Das kannst Du auch während der Krankschreibung tun. Auch wenn es schwer fällt, da mußt Du meiner Meinung nach durch. Dann hats Du Klarheit und bist eine große Last los.

dein fehler...datum ..... entweder neues datum mit kündigung......aber ER muss die kündigung nicht bestätigen.. ein persönl. gespräch - kann hier helfen ...