Darf die Zeitarbeitsfirma mir Minusstunden vom Lohn abziehen?
Ich habe bis März für eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Als ich ausgeschieden bin hatte ich -45 Stunden auf meinem Zeitkonto. Mit der Endabrechnung wurden mir 600 € vom Lohn abgezogen. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass das in dem Tarifmantelvertrag so drin steht und daher erlaubt sei.Im Arbeitsvertrag steht davon allerdings nichts Stimmt das?
5 Antworten
Wenn sich der Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag bezieht bzw. letzterer für allgemeingültig erklärt wurde und das da tatsächlich so drin steht, dann ist das rechtens und richtig.
Frage wäre erstmal, wie Du zu den Minusstunden gekommen bist? Selbstverschuldet, also wöchentliche Arbeitszeit nicht eingehalten oder arbeitstechnisch bedingt... Bei Selbstverschulden zahlt Dir die Firma nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden. Arbeitstechnisch gesehen muss Dir die Firma alle Stunden auch Minusstunden vergüten, da in eigentlich allen Tarifverträgen (IGZ/BAZ) steht, dass die Firma alle Stunden bei Nichteinsatz mit dem Grundlohn vergüten muss.
Dann empfehle ich Dir einen Anwalt zu beauftragen. Wenn die Dich arbeitsbedingt zu Hause lassen mussten, stehen die Chancen sehr gut. Viel Glück!
Und was steht denn tatsächlich im Tarifvertrag? Erzählen kann der AG viel.
Ich kann es aber nicht so richtig glauben. Wenn diese Minusstunden nicht von Dir verursacht wurden dann ist der AG eher in der Pflicht den Arbeitsvertrag zu erfüllen auch wenn er keine Leistung abgerufen hat.
Lass Dir den TV zeigen, er muß beim AG zugänglich sein.
eigentlich gilt § 615 BGB. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, Dich einzusetzen. Das ist das Unternehmer-Risiko.
Kann die Fa. Dich nicht beschäftigen, muß sie auch bezahlen. Dafür bekommt sie ja hohe Zuschläge bei den Entleihbetrieben. Du bekommst 8 €, die entleihen Dich für 18 € + MWST
Am besten zum Arbeitsgericht.
Hallo
natürlich musst du Minusstunden der Firma vergüten... wie ist es zu den Minus gekommen?
Vermute Raucherpause, die musst du natürlich reinarbeiten oder halt bezahlen.
Arbeitsbedingt musste ich zu hause bleiben. Ab der 50. minusstunde soll gezahlt werden.