AG sagt krank nach hause = Minusstunden?
Hallo,
ich war Montag von 6-14 Uhr geplant, bin aber um 11.30 nach Hause, weil es mir sehr im Magen rumging und meine Kollegin meinte ich sehe schlecht aus und soll heim.
Dienstag bin ich ganz normal wieder in die Arbeit.
Jetzt möchte meine Chefin meine Arbeitszeit von 6-11.30 reduzieren und die 2,5 Std als Minusstunden eintragen, da ich kein Attest habe.
Ich bin auf 40 Std / Woche eingestellt und bekomme ein Festgehalt.
Ich kenne Folgendes Urteil:
"Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen."
(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)
In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:
"Der AN ist verpflichtet, jede Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich der Gesellschaft mitzuteilen und schon AM ERSTEN TAG EIN ÄRZTLICHES ATTEST VORZULEGEN.
Im Falle der AU von mehr als einem Kalerndertag infolge Krankheit ist der AN verpflichtet, dem AG vor Ablauf des darauffolgenden Arbeitstages, eine ärztliche Bescheinigung über die AU sowie über deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Bei über den angegebenen Zeitraum hinausgehender Erkrankung ist eine Folgebescheinigung innerhalb weiterer drei Tage seit Ablauf der vorangehenden Erkrankung einzureichen.
Ist der AN an der Arbeitsleistunge infolge auf unverschuldeter Krankheit beruhender AU verhindert, so leustet die Gesellschaft Vergütungsfortzahlung nach den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes."
Zum ersten Absatz: der erste Tag wäre ja dann Dienstag gewesen, wenn ich noch zuhause geblieben wäre.. oder sehe ich das Falsch?
5 Antworten
Naja, du bist heim, weil eine Kollegin dir dazu geraten hat. Dann hättest du am Montagnachmittag zum Arzt gehen könne und dir eine AU für den Montag holen können. Die geleisteten Stunden hätte man dir dann gutgeschrieben.
Wenn deine Chefin dich nach Hause geschickt hätte, wäre es was anderes, dann wäre der Arbeitstag als voll erbracht gewertet worden.
Das ist in vielen Betrieben so geregelt- bei uns auch. Geht ein Mitarbeiter einfach so heim, hat er Minus, meldet er sich bei mir krank und ich schicke ihn, dann bekommt er die Stunden auf die regelmäßige täglich Arbeitszeit aufgefüllt.
Das kann dir für deinen Betrieb die zuständige Gewerkschaft sagen. Frag eueren Betriebsrat oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Dann lege ihr diese Urteile doch vor. Die kannst ja ausdrucken.
Also bin ich da auf der sicheren Seite? Oder ist das was im AV steht anders und hebt das Urteil in irgendeiner Hinsicht auf? Aber Rechtssprechungen sind ja höher gestellt als Verträge 🙈
Auf der sicheren Seite wärst Du nur, wenn Du Dich beim Arbeitgeber krank gemeldet hättest - bist Du einfach "so" gegangen (nur auf Anraten einer Kollegin), kannst Du froh sein, dafür keine Abmahnung bekommen zu haben!
Wenn es so ist, dass Du Dich nicht ordnungsgemäß abgemeldet hast, solltest Du den Lohnabzug hinnehmen und ganz schön den Mund halten.
Dann wäre ich entweder krank in der Arbeit geblieben oder hätte meine Chefin in der Türkei anrufen sollen? Ihre Vertretung meinte ich soll heim, wenn die andere Schicht kommt.
Vertretung wäre in Ordnung. Dafür ist sie ja Vertretung um so etwas entscheiden zu können.
In der Fragestellung hast Du von einer Kollegin geschrieben - weder von einer Chefin, noch von einer Vertretung!
Wenn Du erst hinterher wichtige Fakten bringst, kommt hier alles durcheinander!
An dieser Stelle steige ich aus diesem Thread aus.
Bei uns ist das auch so geregelt. Fehlstunden ohne ärztliches Attest sind halt Fehlstunden.
"Fehlstunden ohne ärztliches Attest sind halt Fehlstunden."
Was allerdings nach dem in der Frage genannten Urteil nicht in Ordnung ist. Aber wenn Ihr es euch gelfallen lasst....
Aber nur weil das so ist, heißt es ja nicht, dass es gesetzlich richtig ist..
nein, das siehst du genau richtig.
In dem besagten Urteil steht doch ausdrücklich, dass der Tag als gearbeitet zählt, obwohl er nicht als voller Tag gearbeitet wurde. Eine Krankmeldung braucht erst ab dem nächsten Tag zu gelten. Und ab diesem Tag darf der Betrieb dann gerne, wie in deinem Arbeitsvertrag festgehalten, eine Bescheinigung verlangen.
Im Übrigen ist der Arbeitsvertrag ohnehin widersprüchlich formuliert. Der Betrieb darf zwar die Bescheinigung ab dem ersten Tag verlangen. Diese darf dann aber, gerade wenn man sie mit der Post schickt, gerne auch mit der Post geschickt werden und kommt dann eben nicht mehr am gleichen Tag an.
Im Vertrag steht aber dass die Bescheinigung am ersten Tag vorzulegen ist, was sich so anhört, als müsse sie an diesem Tag schon im Betrieb sein. Es wird aber niemand verlangen können, dass man zum Beispiel mit Gipsbein in den Betrieb humpelt, um den Schein abzugeben.
Ihre Vertretung hat das abgesegnet, da sie im Urlaub ist..
Mir geht's um das rechtliche, nicht was wäre wenn 😅 das Urteil steht ja fest.