Muss ich als Schwiegersohn für die Beerdigungskosten meiner Verstorbener Schwiegermutter aufkommen?
Meine Frau hat ihr Anteil der Beerdigungskosten ihren Mutter die durch drei Geschwistern geteilt wurde Bezahlt. Eine Schwester bekommt ihr Anteil vom Amt übernommen. Jetzt bekamen wir einen Brief,wo wir, heísst meine Frau ich und unsere Tochter darlegen sollen was wir für ein Vermögen haben.Spricht Einkommen Sparbücher ect. Kann es jetzt sein das wir für den Anteil der Schwester auch noch aufkommen müssen?.Den selben Brief hat die dritte Schwester auch bekommen. Auch sie hat ihr Anteil bezahlt- Hoffe mir/uns kann da jemand eine Auskunft geben. Im vorraus vielen Dank dafür.
2 Antworten
Meinerseits kenne ich mich nur mit der Unterhaltspflicht von Schwiegereltern aus, aber in diesem Fall müsste es genauso gehandhabt werden: Zur Kostenübernahme werden nur Angehörige in gerader Linie herangezogen, was bedeutet, dass nur Ihre Frau dafür verantwortlich ist, nicht Sie! Hat ihre Frau schon ihren Anteil bezahlt, dürfte ihnen also nichts mehr in Rechnung gestellt werden!
Als Schwiegersohn musst Du nicht für etwaige Bestattungskosten aufkommen. Allerdings kann Deine Frau als Gesamtschuldnerin in Anspruch genommen werden. Dein Einkommen und Dein Erspartes hat das Amt (ich denke mal Jobcenter) nicht zu interessieren.