Alleinerbe!Jetzt stellt sich heraus,das meine Schwester,mit Konto Vollmacht, vom Konto meiner Mutter ihre eigenen Rechnungen bezahlt hat. Geld zurück verlangen?
13 Antworten
Bonjour aus Frankreich
Diese Frage erinnert mich schmerzlich an ein eigenes Problem, das ich, nach dem Tode meiner Mutter, mit meinem Bruder hatte...
Er hatte sie, in jüngeren Jahren, ständig angepumpt, und nie etwas zurückgezahlt - die Summe belief sich im Jahre 1994 auf über 16.000 DM. Dann starb die Schwester meiner Mutter; sie hatte uns alle im Testament bedacht.
Meine Mutter sagte mir dann, dass sie vom Anteil meines Bruders "eine Kleinigkeit" einbehalten, und ihm den Rest ausgezahlt habe; die ganzen Belege über das geliehene Geld hat sie dann weggeschmissen: "Der hat doch nichts, und ich kann diesen Ordner nicht mehr sehen"... war alles, was sie dazu sagte.
Natürlich hätte sie diese Tatsache im Testament erwähnen müssen, aber daran hat sie - im Alter von über 90 Jahren - nicht mehr gedacht, leider.
Mein Bruder "kann" sich natürlich auch an nichts mehr erinnern.
Während ich mich über all die Jahre immer um unsere Mutter gekümmert hatte, alle 14 Tage die Einkäufe für sie erledigte, obwohl ich ca. 70 km entfernt von ihr wohnte, sie zum Arzt fuhr, usw., hatte mein Bruder nicht ein einziges Mal "die Zeit" dafür, mich zu vertreten, so dass ich auch mal vier Wochen Urlaub hätte machen können...
Mir ging es wirtschaftlich immer bedeutend besser, als meinem Bruder, so dass ich meiner Mutter, und auch den Kindern meines Bruders, wertvolle Geschenke machen konnte - aber etwa ein Jahr vor Mutters Tod habe ich geschäftlich einen gewaltigen Einbruch erlitten; es war nicht meine Schuld, aber ich musste dafür gerade stehen.
Da meine Mutter ein Sparguthaben besaß, hat sie mir sofort aus der Patsche geholfen; mein Bruder wusste von diesem Geld nichts - damit er nicht wieder ständig nach Geld fragt, welches er nie zurückgezahlt haben würde - verständlich!
Als das alles passierte, ging es meiner Mutter gesundheitlich sehr gut, trotz ihres hohen Alters. Niemand hätte also damit gerechnet, dass sie "einfach so" in ihrem Appartement tot umfallen würde; zu diesem Zeitpunkt war ich nicht in der Lage, die Erben anteilmäßig auszuzahlen.
Natürlich habe ich meinen Bruder sofort auf diese Tatsache hingewiesen, und ihm erklärt, dass ich ihm seinen Anteil zahlen würde, so wie es mir wieder besser gehe!
ER an meiner Stelle hätte das unter den Tisch fallen lassen; es gab keine Quittungen für das geliehene Geld, und ich hätte es ja auch unerwähnt sein lassen können - aber so etwas würde ICH niemals fertig bringen!
Zunächst zeigte er sich verständnissvoll, aber nicht lange. Er bombardierte mich ständig mit Anrufen, "weil er dieses Geld brauche"; wäre Mutter nicht plötzlich verstorben, hätte er es ja auch nicht gehabt - mit Logik ist dem aber nicht zu kommen.
Jedenfalls dauerte es ihm zu lange, und da ich inzwischen nicht mehr in Deutschland lebe, ist er zum Gericht gegangen, und hat mich angezeigt...
Die Tatsache, dass er bereits ein Vermögen erhalten hatte, über all die Jahre, interessiert ihn natürlich nicht. Ihm würde, so gesehen, nur noch ein Bruchteil dessen zustehen, was ich ihm zu zahlen hatte.
Durch diese bittere Geschichte ist das Band zwischen uns Geschwistern für alle Zeiten zerschnitten, leider - aber irgendwo muss es eine Grenze dessen geben, was man sich bieten lassen darf, oder?
Ich wollte hier nur aufzeigen, was dabei heraus kommt, wenn nach dem Tode der Mutter solche Probleme auftauchen!
Man kann also, in Ihrem Falle, nicht unbedingt davon ausgehen, dass Ihre Schwester das Geld veruntreut hat. Wenn die Beziehung zwischen Mutter und Tochter also eine sehr viel engere war, hat Ihre Schwester das Geld vielleicht mit Zustimmung ihrer Mutter verwendet, um ihre Rechnungen zu zahlen! So war das jedenfalls bei mir.
Mutter hatte gesagt, dass ich das Geld abheben soll, und falls sie diese Welt verlassen müsse, bevor das Konto wieder glatt ist, müsse mein Bruder eben warten - nur dieser Passus fehlt eben leider im Testament!
Mein Rat: versuchen Sie, sich gütlich zu einigen!
Man wird immer älter, und eines Tages bereut man es vielleicht, eine Tür für immer zugeschlagen zu haben...
Mein Bruder hatte inzwischen viel Zeit, um nachzudenken, aber auf mich zugehen, dass kann er nicht, und ich will es nicht mehr.
Die Seele meiner Mutter ist gewiss nicht glücklich darüber - das ist das Schlimmste daran!
P.S.: Dass Sie Alleinerbe sind, ist in Deutschland rechtlich nicht möglich! Selbst, wenn schwerwiegende Dinge vorgefallen sein sollten, würde Ihrer Schwester ein Pflichtteil zustehen, das heisst, die Hälfte des eigentlichen Anteils. Enterben kann man eines seiner Kinder nur, wenn dieses nach dem Leben des Erblassers getrachtet hätte - dagegen sprechen aber die Kontovollmachten!
LG aus der Normandie
Danke, für die Worte. Wünschen Ihnen noch alles Gute und vor allem Gesundheit. Ja, es ist schade, das das liebe Geld sogar Geschwister auseinander bringt. Bei uns ist es genau so.
Hat Deine Schwester eine Erbschaftsverzichtserklärung unterzeichnet? Oder weshalb bist Du der Auffassung Du seist Alleinerbe?
Allerdings muss Deine Schwester offenlegen, was sie nach dem Tod an Rechnungen beglichen hat.
Vorher bleibt wohl die ungeklärte Frage, ob sie diese Geldentnahmen mit Wissen und Billigung des Erblassers getätigt hat.
Das nennt man Veruntreuung von anvertrauten Geldern, man könnte es auch schlichtweg als Diebstahl bezeichnen.
Dieses Geld muss sie zurückzahlen, sie kann froh sein, wenn Du sie nicht anzeigst.
Wenn sie da Probleme macht, dann musst Du einen Anwalt einschalten. Allerdings musst Du diese Behauptung auch beweisen können, also anhand der Kontobewegungen. Wurden nachweislich Überweisungen getätigt, die man eindeutig nicht zu Gunsten der Mutter zuweisen kann?
lg Lilo
Hallo,
den Nachweis der Veruntreuung muss man erstmal erbringen. Wenn die Mutter damit einverstanden war, dann ist der Drops gelutscht und auch nix veruntreut.
Grüße
Nicht wenn es vor dem Tod er Mutter war. Da war er/sie ja noch kein Erbe.
Kannst du versuchen- nur mit welcher Begründung? Deine Schwester hatte die Kontovollmacht. Deine Mutter hat noch gelebt, kann ihr doch erlaubt haben, diese Rechnungen von ihrem Konto zu begleichen.
Vlt. als Dankeschön für ihre Hilfe? Scheint, als habe sie einen guten oder zumindest engeren Kontakt zu euerer Mutter gehabt als du.
Wenn du "Alleinerbe" bist, dann gab es ja ein Testament, dann hat deine Schwester den Anspruch auf den Pflichtteil. Den muss sie von dir innerhalb von 3 Jahren einfordern. Vlt. macht sie es ja nicht, dann hast du alles, was noch da war.
Wenn kein Testament, dann bildet ihr eine Erbengemeinschaft und müsst alles aufteilen.
Was ist denn mit deinem Bruder- geöhrt der nicht auch dazu? Wie ist es mit seinem Erbteil? Ist er auch ausgeschlossen?
Als meine Mutter gemerkt hat, das Rechnungen von meiner Schwester, von ihrem Konto (Mutter) bezahlt wurden, hat meine Mutter die Konto Vollmacht für meine Schwester gekündigt.
Alleinerbe!
Sofern ihre Schwester, als Tochter ihrer Mutter durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, hat sie Anspruch auf den Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld. Hier können die Verfügungen angerechnet werden.
Die Vollmacht können sie als Erbe ohne Angabe von Gründen widerrufen. Allerdings brauchen sie dann in der Regel einen Erbschein um auf das Konto zugreifen zu können.
Das erscheint mir hier unwahrscheinlich; ansonsten hätte die Mutter vermutlich zuerst die Vollmachten zurückgezogen, oder?
Als meine Mutter gemerkt hat, das Rechnungen von meiner Schwester, von ihrem Konto (Mutter) bezahlt wurden, hat meine Mutter die Konto Vollmacht für meine Schwester gekündigt.
Erbschein erhalten. Und Einsicht in den Konten meiner Mutter bekommen. Da stellte sich heraus, das meine Schwester, mehrere Rechnungen von sich, von Konto meiner Mutter bezahlt hat. Meine Schwester hatte wohl Konto-Vollmacht