Rechnung für Abschlepp- und Standkosten erst nach über einem Monat ausgestellt?
Hallo Liebe Gemeinde,
Und zwar geht es um folgendes:
Vor über einem Monat (18.10.17) ist das Auto eines Freundes abgebrannt. Einer der Passanten hat daraufhin über mein Handy den Abschleppdienst angerufen.
Der Freund, dessen Auto abgebrannt ist, kann wenig Deutsch, weshalb ich übersetzt habe.
Am 19.10.17 sind wir gegen Mittag, zu dem Mann, welcher das Auto abgeschleppt hat gegangen. Er wollte, dass das Geld (400€) bar bezahlt werden. Der Freund wollte jedoch, dass ihm eine Rechnung ausgestellt wird, damit er es per Banküberweisung zahlen kann. Darum hat er auch höflich gebeten.
Bis vor zwei Tagen kam nichts.
Vor zwei Tagen dann der Schock: eine Abschlepprechnung von über 800€ (!) liegt im Briefkasten, ausgestellt wurde diese aber erst am 22.11.17. Dadurch sind Standkosten über 400€ angefallen. Zudem wurde die Rechnung an mich adressiert, und ich soll die Rechnung bezahlen, obwohl ich nicht einmal den Abschleppauftrag gegeben habe und auch nichts unterschrieben habe.
Nun ist es so, dass der Abschlepper ein alter Bekannter meines Vaters ist (Parteien sind versteiften) und dadurch meinen Namen und meine Anschrift kennt.
Ist es zulässig was hier gemacht wurde? Muss ich die Rechnung bezahlen? Ist es überhaupt zulässig, dass die Rechnung am 22.11.2017 ausgestellt und abgeschickt wurde und nicht schon am 19.10.2017 wie aufgefordert?
Was soll/kann ich tun?
Vielen Dank für die Hilfe!
4 Antworten
.... nicht bezahlen, mit jedem Tag wird es ja für Deinen Kumpel teurer. Ist doch ganz einfach, oder?
Hinzu kommen ja Zoll und Versicherung für Schrott.
Und wer sich den SB erspart (rd.10 EUR/Jahr), kennt doch die Folgen. Bei Abschluss wurde er doch entsprechend beraten von seinem Berater/Makler.
Da würde ich mal höflichst anrufen und nachfragen wieso die Rechnung
a) 1 Monat später ausgestellt wurde obwohl man diese am 19.10.17 angefordert hat
b) wieso 400 € an Standkosten entstanden sind
c) wem das Auto gehört der muss auch die Abschleppkosten zahlen und dann bei der Versicherung nachhaken ob diese die Kosten übernehmen.
d) wenn alles nichts hilft ein Rechtsbeistand dazu holen.
normalerweise zahlt die Standgebühr bei Brand dann auch die Teilkasko.
Wird das Auto von der Polizei beschlagnahmt, gibt es anderweitige Stellplätze, um die Ursachen zu ermitteln
Das ist schon dubios. Mal den Händler bei der Polizei anzeigen. Viele Abschlepper sind nicht gerade astrein.
So auch beim Abschleppen von Privatparkplätzen.
.... und wie lautet der Vorwurf?
Astrein ist kein Grund für den Staatsanwalt.
Es ist nicht dein Auto, du hast keinen Auftrag erteilt - natürlich musst du keine Rechnung bezahlen.
Dein Freund sollte sich aber mal aktiv drum kümmern, was mit dem Wrack passieren soll. Den Schrott einfach rumstehen zu lassen und der Dinge zu harren, die da kommen werden, war nicht die cleverste Idee.