Bebauungsplan, Baulinie, Baufenster, Baufenster?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich plane einen Anbau für das Grundstück 666/18. Der Anbau soll am Hintergarten T=5m x B=6m x H=9,5m sein. Abstandsflächen zum Nachbar werden eingehalten und sind geregelt.
Frage: Was ist die gelb durchgezogene Linie? Zeigt diese auf, dass mein Baufenster = NULL ist? Welche Möglichkeiten hätte ich um eine Baugenehmigung/Befreiung zu bekommen?
Die GrZ ist für die Wohnsiedlung 0,4. Somit ist die Bebaubarefläche 200qm. Die Aussenmasse für das Bestandsobjekt l x B = 86 qm. Bundesland: Ba Wü, Rems Murr Kreis.
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Rückmeldungen.
Mit freundlichen Grüßen
4 Antworten
Die gelbe Linie scheint eine Änderung darzustellen. Ich bin nicht ganz sicher, aber normalerweise ist Gelb eher die Farbe von Abbruch. Es kann hier aber auch nur der besseren Lesbarkeit die Änderung dargestellt sein. Das müsste auf der Legende erkennbar sein, ggf. in der zugehörigen Erläuterung.
In deinem Fall spielt das aber fast keine Rolle. Die 6 m Breite sind in Bezug auf den Grenzabstand schon ein Problem, besonders bei 9,5 m Höhe. Das größte Problem ist aber die Tiefe von 5 m, die auf jeden Fall den bebaubaren Bereich überschreiten.
Das ist also auf keinen Fall ohne Ausnahmegenehmigung möglich. Deswegen würde ich damit zum zuständigen Bauamt gehen und mich beraten lassen.
Danke für den Stern
Derartige gelbe Linien kommen in den Planzeichenverordungen nicht vor und sollten in der Zeichenerklärung des Bebauungsplanes erläutert sein. Ansonsten ist der Ausschnitt zu klein, als dass man Rückschlüsse auf die Bedeutung ziehen könnte.
Die Möglichkeiten für Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes sind in §31 BauGB genannt. Sofern der Anbau keine Wohnung für Flüchtlinge oder eine Sozialwohnung werden soll, scheidet 1. schonmal aus. Wenn alle Häuser noch so sind, wie im Plan, halte ich die Abweichung auch nicht für städtbaulich vertretbar (2.). 3. sehe ich nicht, warum die Festsetzung zu einer unbeabsichtigten Härte führen sollte.
Da es sich aber um einen alten Plan zu handeln scheint, lohnt sicher ein Gespräch mit der Gemeinde, um 2. nochmal zu hinterfragen, z.B. mit Verweis auf die im Vergleich zur Zeit der Bebauungsplanaufstellung geänderten Ansprüche an die Wohnqualität. Gegen die Auffassung der Gemeinde halte ich aber eine juristische Durchsetzung für aussichtslos.
Die GRZ von 0,4 ist ja nur eine Maxifestsetzung für das gesamte Baugebiet, die für dein Grundstück, da es sehr groß ist, keine Rolle spielt. Deine Nachbarn zur Rechten könnten da schon eher Probleme bekommen.
Hallo, so wie ich das sehe, zeigt die gelbe Linie lediglich das Gefälle auf den Grundstücken an.
Informiere dich doch im zuständigen Katasteramt
Das ist ein Bebauungsplan. Das hat mit dem Katasteramt überhaupt nichts zu tun.