Ist für einen Anbau an meine Garage eine Bauerlaubnis erforderlich?
Hallo zusammen, ich habe an meine Garage einen kleinen Anbau gemacht der eigentlich nur zum Lagern von Brennholz und zum Unterstellen von Gartenmöbeln dienen soll und wollte nun wissen ob ich dafür eigentlich eine Baugenehmigung gebraucht hätte.
Folgende Situation: Ich habe das Dach meiner Garage Teilweise aufgedeckt und die Dachbalken um ca. 4 Meter verlängert. diese habe ich dann auch eine Mauer die ich auf der Grundstücksgrenze gemauert habe aufgelegt. Danach wurde eine Konterlattung darauf Montiert und das ganze mit Dachziegeln (die selben wie auf der Garage) eingedeckt. Die Grundfläche des ganzen sind ca. 20 qm und eine Seite davon ist komplett offen.
Als ich das Haus gekauft habe stand an der Stelle ein Schuppen den ich abgerissen habe. Ich habe dann ein Carport dort aufgestellt welches mit einem Blechdach bedeckt war. Dies hat mir aber nicht mehr gefallen.
Meine Frage wäre nun ob ich für das bereits durchgeführte Bauvorhaben eine Baugenehmigung gebraucht hätte und falls ja was ich jetzt tun kann?
Bitte nur Antworten wenn ihr es sicher wisst. Mit "Ich denke" und "ich glaube" kann ich in diesem Fall nichts anfangen. Ich würde mich sehr über eine kompetente Antwort freuen. Danke.
10 Antworten
Hey,
wichtig wäre zu wissen in welchen Bundesland du wohnst. Es gibt für jedes Bundesland verschiedene Bauordnungen. Dort steht drin, für was du eine Baugenehmigung brauchst und für was nicht. Sog. Genehmigungspflichtigkeit. In der Regel ist alles genehmigungspflichtig, was eine bauliche Anlage ist. Das ist in § 2 Abs. 1 BauO jeder BauO aller Länder geregelt. Deine Garage ist auf jeden Fall eine bauliche Anlage. Fest mit dem Erboden verbunden wird sie sein bzw. so schwer, dass du sie nicht mal eben wegtragen kannst :D
In manchen Fällen können Garagen genehmigungsfrei sein. Dann müsste deine Garage im Gebiet eines Bebauungsplan liegen. Das weiß widerum die untere Bauaufsichtsbehörde deiner Stadt.
Wegen den Grundstücksgrenzen!! Garagen haben in der Regel die Sonderregelung, dass sie bis zur Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen ! In NRW ist das z.B. in § 6 Abs. 11 BauO NRW geregelt. Die offene Seite darf nicht zum Nachbarn zeigen. Wie gesagt, kommt auf die Regelung in deinem Bundesland an.
In der Regel darf die Garage nicht höher sein als 3 Meter und an der Grundstückgrenze nicht mehr als 9 Meter sein. Sollte die Garage an zwei Grundstücksgrenzen sein, darf dürfen die Längen nicht 15 Meter überschreiten.
Aber wie gesagt, das ist für NRW, die Regelungen dafür sind aber inhaltlich meist in ganz Deutschland gleich.
Also kurzm: Ich meine nach deiner Beschreibung, dass du eine Baugenhemigung brauchst, sofern keine Ausnahme wegen einem Bebauungsplan vorliegt. Wenn die Maße passen, ist das Ding aber auch genehmigungsfähig. Bevor du jetzt zur Stadt rennst, kannst du auch einen Sachverständigen holen, der die Garage bewertet ob sie genehmigungsfähig ist. Abreißen darf die Stadt erst Verlangen, wenn sie nicht genehmigungsfähig ist. Sie werden dich dann aber wohl auffordern eine Baugenehmigung zu beantragen und zu zahlen. Nachträglich kostet das übrigens rund 3 mal soviel.
Dadurch, dass davor ein Schuppen vorher stand und jetzt eine Garage besteht kein Bestandsschutz. Der braucht ohnehin, dass die bauliche Anlage davor wenigstens einmal genehmigt war. Da Schuppen komplett weg und Garage komplett neu, ist das aber eh egal. Da besteht kein Bestandsschutz.
Ob's eine Garage oder ein Abstellplatz ist, ist egal. Es kommt jetzt nur noch auf die Gesamtlänge an. Die eine Seite sollte keine 9 Meter überschreiten. Sofern Garage und Anbau ein "Gebäude" ist, ist es egal, sofern es als eine Einheit wirkt. Durch den Anbau geh ich mal davon aus, dass es wie ein Gebäude aussieht und deshalb auch so behandelt wird.
Für Sie müsste § 6 Abs. 1 Nr. 2 BauO BW gelten. Ist wohl wie in NRW. Also 3 Meter hoch, max 9 Meter lang und wenn es an zwei Grundstücksgrenzen angrenzt, die angrenzenden Flächen nicht mehr als 15 meter zusammen. Also der fehlende Abstand zur Grundstücksgrenze des Nachbarn ist in solchen Fällen egal.
Ich würde jetzt auch erst einmal nichts machen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Strafe gibts dafür übrigens nicht, soweit ich weiß. Da leg ich mich aber nicht fest. Wüsste aber nicht was da bestraft werden soll. Wenn dann kommt die Bauaufsichtsbehörde und erlässt eine Abrissverfügung und verpflichtet Sie, den nicht genhemigungsfähigen Teil abzureißen. Sollte es dazu kommen, sollte man dann doch mal zum Rechtsanwalt. Die können das besser schreiben :D
Was würden sie mir empfehlen nun zu tun? Gar nichts so lange sich niemand beschwert? Ich denke es könnte nur der eine Nachbar sein der ja aber auch nicht da Wohnt sondern das Haus vermietet. Der macht mir so den Eindruck als ob es ihn nicht juckt.
Dachte das Thema wäre schon durch. Würde erst einmal nichts machen. Wie gesagt, wenn sich irgendwann mal jemand beschwert, dann muss halt eine Baugenehmigung nachträglich beantragt werden. Die sollten Sie wohl auch bekommen :)
Wenn jetzt schon alles steht, dann halte einfach die Füße still!
Denn wenn es genehmigungspflichtig wäre, oder gar nicht genehmigt würde, kannst du abreißen ...
Wie die Auflagen sind, sagt dir dein Bauamt. Aber wie gesagt, wecke keine schlafenden Hunde.
Dann könnten die aber jederzeit um die Ecke kommen damit....? Ändert es auch nichts das da vorher schon was stand?
Wenn es nicht genehmigt ist, und das jemand spitz griegd und dich ärgern will, dann muss es weg.
Also wenn ich das richtig verstehe, hast du keinerlei Erdarbeiten durchgeführt und keine neue Mauer hochgezogen, sondern nur vorhandene Mauern genutzt und eine neue Eindeckung angebracht, und das alles auch noch zum Innenhof hin?
Das ist m.E. keine genehmigungspflichte Errichtung eines Gebäudes. Ich würde in dem Fall auch gar nichts unternehmen und keine schlafenden Hunde wecken.
Naja, die Mauer stand zwar schon, ich habe sie nur etwas verlängert. Aber ansonsten trifft es so zu.
Abgebrochen und dann doch ein neues Dach drauf, Mauer verlängert. Grenzbebauung. das ist eindeutig Genehmigungspflichtig. Hamburger 02 soll doch keine m.E. schreiben-Fakten zählen!! Ihr Maurermeister
kannst bei deiner stadt oder kommune erfragen was in der satzung steht und ist unterschiedlich geregelt
bei unseren Behörden und bei unserer Willkür ist es schwer, "ich denke oder ich glaube", zu sagen. Tue dir selbst einen Gefallen und trage die Angelegenheit mit deinen Unterlagen vor. Sicher ist sicher.
Wie mache ich das? Ist es ein Problem das die Maßnahme schon umgesetzt ist?
Kannst ja sagen, sollten sie fragen!!!! das du angefangen hättest, da du im Internet nicht herausfinden konntest, ob du eine Genehmigung benötigst, du aber natürlich nicht gegen irgendwelche Auflagen verstoßen möchtest. Notfalls naiv und unschuldig spielen und vorgeben, dass du hohen Respekt vor diesen Typen dort hast.
Hallo, ich Wohne in Baden Würtemberg.
Nur nochmal zum Verständnis, ich habe keine Garage gebaut sondern an meine Garage einen Anbau gemacht. Quasi das Dach verlängert und auf eine Mauer aufgelegt. Es dient nur als Unterstellmöglichkeit. Der Anbau ist 4 Meter lang und so breit. wie die Garage (ca. 5 Meter). Ich würde jetzt wie schon von einige empfohlen nichts machen. Wenn der Nachbar sich nicht beschwert (wovon ich jetzt mal ausgehe) denke ich nicht das sich daran jemand stören wird. so lange es nur eine kleine Strafe gibt und ich es nicht wieder abreißen muss wenn es auffällt gehe ich das Risiko ein. Was meinen sie?