Muss die Garage in Baufenster?
wenn ich ein Huas bauen möchte und alle Vorschriften einhalte, die der Bebauungsplan so vorgibt, kann ich die Garage ausserhalb des Baufensters hinstllen, bzw. gibt es hierfür Vorschriften. Das ganze wäre für Baden-Württemberg.
8 Antworten
Hier in NRW muß ein gewisser Mindestabstand des Hauses zur Grunstücksgrenze herrschen.
Die Garage allerdings darf direkt an die Grundstücksgrenze gesetzt werden.
Wie, und ob es genauso in BW ist, kann ich Dir nicht sagen.
Gruß, BigBee
Wenn im Bebauungsplan nichts gegenteiliges festgesetzt ist, dürfen nach BauNVO Garagen außerhalb des "Baufensters" errichtet werden. Aber: Bauordnungsrecht beachten (Grenzabstände, Zufahrten Brandschutz etc.)
Die Frage ist, wo die Garage stehen darf und nicht wie große sie sein darf und welchen Grenzabstand. Das regelt das Bauordnungsrecht des Landes. Die Frage, ob eine Garage (Nebenanlage) bei der Darstellung von überbaubaren Flächen innerhalb eines Bebauungsplanes außerhalb errichtet werden darf, regelt das Bundesrecht; und zwar das Baugesetzbuch i. V. m. der Baunutzungsverordnung. Also, wenn im Bebauungsplan kein Ausschluss von Nebenanlagen (Garagen, Abstellgebäude) als textliche Festsetzung enthalten ist, kann ein Nebengebäude überall errichtet werden. Problem vielleicht nur im rückwärtigen Bereich. Konkrete Antwort kann die Gemeinde oder die Bauaufsicht geben.
Seehausen hat recht: Garagen, Balkone, Erker u.ä. sind untergeordnete bauliche Anlagen, die innerhalb der Abstandsflächen möglich sind und auch über die festgelegte Baugrenze (Baufenster) hinaus zugelassen werden.
So nicht richtig, nur Balkone und Erker und auch nur bis zu einer bestimmten Größe!
Für den Bau einer Garage gelten genau die gleichen Vorschriften wie für den Hausbau selbst: d.h. entweder Regelung im/über vorliegenden Bebauungsplan (Freistellungsverfahren) oder aber Bauantrag am Landradtsamt/Stadt zur genauen Prüfung. Also Fazit, eine Garage ist kein Gebäude das man mal eben wie ein (kleines) Gartenhaus hinstellen kann wo/wie man will. Es muss immer in der Baugenehmigung des Hauses die Garagenplanung mit erfasst oder nach erfasst werden!