Wer nennt mir die genauen Maße des Baufensters unseres Grundstücks?
In einem anderen Beitrag hatte ich ja schon geschrieben, dass wir einen Anbau an unser Haus plane. Doch im Vorfeld muss natürlich klar sein wie viel Platz wir noch zum Bauen haben. Der Bebauungsplan ist etwa 35 Jahre alt und wurde etliche Male verändert. Auch die Grundstückszuschnitte sind heute ganz anders als ursprünglich geplant. Im Ursprungsplan hätten wir 8 m zur Straße Abstand halten müssen. Doch die Straße verläuft heute ganz anders als ursprünglich und es gab auch etliche andere Veränderungen, wie z.b. der parallele Verlauf zur nördlichen Grundstücksgrenze und nicht wie ursprünglich geplant, dass die Baugrenze parallel zur südlichen Grundstücksgrenze verläuft.
Das Kreisbauamt kann mir keine genaue Auskunft über die Grundstücksgrenzen und deren Abstand zum Baufenster nennen, verweist auf die Stadt als zuständige Behörde für den Bebauungsplan.
Die Stadt wiederum sagt, dass man das nicht so genau sagen könnte und es gemessen werden müsste. Bei Nachfragen was damit gemeint sei wurden die Antworten immer schwammiger und weit weg von aufklärend, sodass ich immer noch nicht mehr weiß.
Bevor ich einen Architekten beauftrage um eine Bauvoranfrage zu stellen möchte ich natürlich wissen ob das Baufenster überhaupt noch für diesen Anbau ausreicht. Ansonsten hätte ich Kosten die ich mir gut sparen könnte, wenn ohnehin klar wäre dass der Platz innerhalb des baufensters nicht ausreicht.
Wer könnte mir denn hier wohl Auskunft geben?
6 Antworten
Hallo,
wer dir helfen kann, ist ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Aber das kostet auch ein paar Euro.
Diesen Vermessungsingenieur brauchst du später eh, für den Laglan zum Bauantrag
Willkommen im Behördendschungel. Keiner der Beamten in den zuständigen Ämtern will die Sache vernünftig klären und für eine Entscheidung Verantwortung übernehmen.
Versuche mit einem Vorgesetzten in der Stadt zu sprechen (Dezernent, der für das Bauamt zuständig ist, oder gleich den Bürgermeister), um eine Lösung zu finden. So ein Termin kann manchmal was bewirken.
Ansonsten hast du nur die Möglichkeit, eine Bauvoranfrage zu machen.
Das habe ich zum Baurecht in NRW bzgl. einer Bauvoranfrage gefunden:
Wer also nur die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zur Prüfung stellt, muß von der Bauaufsichtsbehörde keine Antwort auf die Frage bekommen, ob das Vorhaben auch vorgeschriebenen Grenzabstände einhält. Ein solcher Vorbescheid ist für den Bauherrn praktisch wertlos, denn wenn Sie die Abstandflächen zu Ihrem Nachbarn nicht einhalten, werden Sie allenfalls mit seiner Zustimmung eine Baugenehmigung bekommen. Das Gemeine: Sie bekommen einen positiven Vorbescheid, zahlen die Gebühren für einen positiven Bescheid - und können das Vorhaben wahrscheinlich niemals realisieren.
Unter Umständen muss der Nachbar zustimmen, vor allem wenn die Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Eine solche Zustimmung könnte man aber vorher klären. Dann entstehen keine Kosten.
Anbei Ausschnitte aus dem B-Plan von 1982 und aktuell.
Die Karten sind genordet. Es handelt sich um das westliche Grundstück auf dem aktuellen Plan, das als solches in den 1980ern noch nicht geschnitten war. Mir geht es um die Grenzabstände des Baufensters zum westlichen Nachbarn und der Straße.
Lieber McSchuett, denke das Problem ist nicht so gross wie Du befürchtest. Hol Dir beim Amt für Bodenmanagement (Katasteramt) einen aktuellen Lageplan zu Deinem Grundstück (~25,- EUR) im Masstab 1/500. vielleicht bekommst Du auch einen Ausdruck im M 1/100 wenn´st mal nett fragst.
Das westliche Grundstück in den beiden B-Plänen hat doch einen unterschiedlichen Zuschnitt. Dann nimmst Dir den passenden B-Plan dazu und planst. Einreichen und abwarten was passiert. Siehe Antwort von Pharao, Du kannst erst mal selbst in den Lageplan die Umrisse skizzieren.
Schieb dem Amt das Problem der Entscheidung zu.
Grüßle
Du könntest das Grundstück neu einmessen lassen, da sowieso aktuelle Lagepläne einem Bauantrag beigefügt werden müssen.Oder Du läßt erst einmal eine Bauvoranfrage vom Architekten einreichen.
Unser Haus ist 2013 fertiggestellt und 2016 eingemessen worden. Doch da ging es ja lediglich um die Gebäudeeinmessung.
Eine Bauvoranfrage kannst du auch ohne Architekt stellen - wenn du weißt, was du genau fragen mußt :-)
Kannst du mal einen Auszug aus dem B-Plan hier einstellen? Wie soll man denn sonst eine halbwegs vernünftige Antwort geben können?
Das stimmt. Für eine Bauvoranfrage braucht man nicht unbedingt einen Architekten. Eine Zeichnung, aus der die Grundfläche des geplanten Gebäudes hervorgeht, reicht auch.
Doch bei der Bauvoranfrage würden ja Kosten entstehen, da ich dafür einen Architekten beauftragen muss, oder? Außerdem kann doch eine Voranfrage nicht bedeuten, das ich nach der Größe des Baufensters Frage, oder wäre das auch eine Möglichkeit?