Zustimmende Baulast für Anbau als Grenzbebauung, wenn Nachbar schon Terrassenüberdachung gebaut hat?
Hallo,
ein Bekannter möchte eine kleine Doppelhaushälfte erwerben (Rheinland/NRW), allerdings würde er gerne einen eingeschossigen Anbau zur Erweiterung des Wohnraumes anbauen. Nun war er beim Bauamt um zu erfragen inwiefern dieses möglich wäre. Grundsätzlich sollte es keine Problem darstellen, allerdings gibt es einen Bebauungsplan, welcher die Tiefe ab der Baugrenze reglementiert. der Anbau könnte demnach max zwischen 3,5 und 4 m (müsste halt noch genau gemessen werden ) in den Garten reichen. Desweiterne wurde ihm gesagt, dass der Nachbar bei der geplanten Grenzbebauung eine entsprechende Baulast für sein Grundstück eintragen lassen müsste, dass auch er für den Fall eines anbauens ebenfalls eine Grenzbebauung durchfühfren würde ( wozu das auch immer sinnig sein mag) Nun ist es so, dass der Nachbar schon eine Terrassenüberdachung von in jedem Fall mehr als vier Meter direkt an dei Grundstücksgrenze gebaut hat.
Daher folgende Fragen
1) Müsste er dafür nicht auch eine entsprechende Zustimmung haben ?
2) Wenn ja, wo müsste diese zu finden sein und wäre dann nicht die für den Anbau meine Bekannten obsolet, da er ja genau das was dann gefordert wäre ( Grenzbebauung) tun will
3) Kann der eine einen ANbau der ander eine Terrassenüberdachung bauen ?
4) Wie kann man das in Erfahrung bringen, ohne "schlafende Hunde" zu wecken, denn sollte der Nachbar eine Genehmigung brauchen, hat sie aber nicht eingeholt, möchte man ja nicht schon im Vorfeld das Nachbarschaftsverhältnis "vergiften, weil man beim Bauamt die falschen Fragen gestellt hat und die dann beim Nachbarn schauen kommen.
Natürlich würde man bevor man anträge stellt und so, mit dem Nachbarn reden, aber es ist doch immer gut zu wissen, was für Argumente für einen zu nutzen sind.
6 Antworten
@Silberheim,
die grundsätzliche Frage die sich hier noch stellt ist, wann wurde die Terrassenüberdachung des Nachbarn erstellt ?
Außerdem haben sich danach evt. die gesetzlichen Vorschriften geändert ?
Unter Umständen benötigte der Nachbar damals ja noch gar keine Genehmigung der Baubehörde.
Gruß N.U.
Also wenn ich das richtig verstanden habe, würde ich sagen, dass der Nachbar bereits für seine überdachte Terrasse eine Baulast eintragen musste. Und diese beim Vorbesitzer der Doppelhaushälfte. Die müsste dann bei besagtem Nachbarn zu finden sein. Meines Wissens nach sind zwei Baukasten nicht zulässig, eine Baulast genehmigt ja schließlich das Bauen im eigentlich verbotenen Grenzbereich. Indem eine Baulast unterzeichnet wird, bestätigt der Unterzeichner, keine Bauprojekte in diesem Grenzbereich durchführen zu wollen. Das würde bedeuten, dass dein Bekannter den Anbau nicht bauen dürfte, wegen schon vorhandener Baulast.
Ich hoffe, dass ich da jetzt nicht durcheinander gewürfelt habe....
Richtig. 9fragensteller9 beschreibt eine Abstandflächenbaulast, das Bauamt verlangt in deinem Fall aber eine Anbauverpflichtung, die genau das von dir Beschriebene, nämlich die gegenseitige Grenzbebauung, sichern soll.
Der Nachbar gibt Ihnen, so er dies denn mag, eine schriftliche nachbarschaftsrechtliche Erklärung zur Vorlage beim Bauamt, die Ihnen völlig unabhängig von der bestehenden Nachbarbebauung den Grenzanbau indem dem Nachbarn unter Vorlage Ihres Baugesuches bzw. auf Wunsch Überlassung einer Kopie, die bekannte künftige Bebauung gestattet und dem Nachbarn umgekehrt das gleiche Recht zum Anbau einräumt.
Vorher darüber zu reden, wäre sicher unter Darlegung der gegenseitigen Vorteile günstig.
Nehmen Sie dem Nachbarn allerdings Tageslicht oder lichten Raum weg und er mag das nicht, dann könnten Sie schlechte Karten haben.
Es muss geprüft werden, ob die Terrassenüberdachung in NRW eine Abstandsfläche auslöst oder nicht. Ich denke schon. Dann wäre auch eine Baulast eingetragen worden, wenn er dies beantragt hätte.
zu 1) nach heutigem Baurecht ja, aber wie Norbert Uhrig bereits geschrieben hat könnte die Terrassenüberdachung Bestandsschutz genießen, da sie auf Grundlage älterer Vorschriften gebaut wurde
zu 2) Baulastenverzeichnis der Baugenehmigungsbehörde, Bauakte zum Nachbargrundstück, eventuell Grundbucheintrag
zu 3) ja
zu 4) beim Nachbarn klingeln und die richtigen Fragen stellen; dabei lernt man gleich den Nachbarn kennen und überlegt sich das mit dem Kauf vielleicht nochmal
Zunächst danke für die Antwort.
Aber das kann so nicht stimmen, denn wie gesagt Amt will Baulast vom Nachbarn, dass wenn ER AUCH einen Anbau machen will irgendwann in der der Zukunft er AUCH an die Grenze baut.