Grenzgarage in entspr. Baufenster ohne Nachbarzustimmung in NRW?

B-Planausschnitt - (Recht, Nordrhein-Westfalen, Garage)

3 Antworten

Die Abstandflächenprivilegierung für Grenzgaragen kennt in NRW nur die 9m/15m Begrenzung der Grenzbebauung und die 3m Höhenbeschränkung. Eine Nachbarzustimmung ist also nicht erforderlich, sofern nicht von anderen Vorschriften abgewichen wird (z.B. Werkstatt, Dachterrasse, Feuerungsstätte o.ä.)

Hammerschlag- und Leiterrecht sind Notbehelfe, wenn es wirklich nicht anders geht. Die Hürde zur Unverhältnismäßigkeit ist recht hoch und vom Einzelfall abhängig. Eine Kostenverdoppelung beispielsweise dürfte nicht ausreichen, das Recht einzuklagen. Gleiches gilt für die L-Steine. Wenn man sich nicht einigen kann und es eine (wenn auch deutlich teurere) Alternative gibt, so muss diese gewählt werden.

Rechtsgrundlagen sind die Landesbauordnung, das Nachbarschaftsrecht und das BGB.

Bauvorschriften können von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Verlasse dich bei so einer Frage bitte nicht auf's Internet. Was ist, wenn du hier eine zwar gutgemeinte, aber falsche Antwort erhältst? Dann mußt du möglicherweise die Garage abreißen.

Solche Fragen stellt man immer den zuständigen Behörden. Nur dann ist man auf Nummer Sicher.

Außerdem kann dir ein Architekt bei der Bauplanung und dem Bauantrag helfen.

würde bei uns so laufen:sagt dir alles der der den plan fertigt,oder steht schon drinn bevor er genehmigt wird