Kein Baufenster im Bebauungsplan für Grundstück

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Was versteht Ihr denn unter "Baufenster"? Es reicht eine Baugrenze oder Baulinie, seitlich sind dann nur die Abstände nach Landesbauordnung einzuhalten. Oder setzt der BPl gar keine bebaubare Grundstücksfläche fest? Dann müsste eine "Grünfläche" festgesetzt sein. In einem BPl muss immer eine "Art der baulichen Nutzung" und eine "Bauweise" festgesetzt sein, sonst ist es ein "einfacher" Bpl, bei dem die fehlenden Festsetzungen aus der Umgebung zu entnehmen sind.

Übrigens: Baugrenzen können auch im textlichen Teil festgesetzt sein!

Also nochmal genau nachsehen, dann wird sich schon ergeben, was festgesetzt ist.

Zum einen kannst du im Bauamt deiner Stadt / Gemeinde die ganze Angelegenheit mit dem Bauamtsleiter mal vorbesprechen. Das schafft schon mal Grundwissen. Als weiteres könntest du eine Bauvoranfrage stellen. Dazu wird eine Baumappe in dreifacher Ausfertigung erstellt. Da wird ein Lageplan angefertigt, das Haus evtl als Skizze dargestellt und die Bauantragsbeschreibungen rein gelegt. Bei uns in Bayern braucht es dazu nicht einmal einen Architekten, das kann auch ein Maurer- Zimmerermeister oder Techniker sein. In diesem Antrag wird dann entschieden, ob und wie gebaut wird und ob der Bebauungsplan dafür abgeändert werden muss. Manchmal geht es auch mit Befreiungen. Du solltest dich an den umliegenden Bebauungsplan halten. Die Textlichen und Zeichnerischen Festsetzungen bekommst du auch in deinem Bauamt. Brauchst du auch für deinen Planzeichner, wenn er dann den Eingabeplan dann zeichnen soll. Den darf in Bayern auch der Maurermeister machen. Der macht es meistens günstiger und Zweckmäsiger. Die Erschliesung mit Strom, Weaaser und Abwasser muss möglich sein, sonst geht gar nichts!!!!

Grüße aus Bayern

Seehausen  16.08.2011, 16:42

Das ist leider etwas naiv; in Hessen sind Bauvoranfragen zur Klärung der Bebaubarkeit unzulässig, nur zu Abweichungen und dann nur zu konkreten Planungen.

Majona 
Beitragsersteller
 14.08.2011, 09:16

Hallo nach Bayern, werden dann wohl die Tage mal zum Bauamt fahren und das versuchen zu klären. Hatte da schon mal angerufen, aber die verweisen dann an die Stadt und die auf der Stadt an den Kreis (Bauamt). Da hilft wohl nur persönlich vorsprechen.

Grüße aus Hessen

Hi

Aus meiner Erfahrung, wir hatten mal das Thema mit einem Bauamt und dem Baufenster.

Wenn kein Baufenster im Bebauungsplan ist, kannst du dein Aus bauen wie du es möchtest.

Beschränkungen gibt es bei dem Abstand zu den Nachbargrundstücken, beim Dach und wieviel Vollgeschosse.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Grundsätzlich orientiert man sich an der im Bebauungsplan liegenden Nachbar-Bebauung. Die Fluchtlinie sollte in etwa eingehalten werden, ebenso die überbaute Grundfläche der Häuser auf den benachbarten Grundstücken ist massgebend. Das zuständige Bauamt im zuständigen Landratsamt gibt hierzu gerne Auskunft. Wenn diese Herren und Damen gleich von Anfang an bei der Bauplanung mit einbindet, dann gibt es die wenigsten Probleme.

Seehausen  16.08.2011, 16:43

So ein Blödsinn! Wenn ein BPl besteht, hat man sich an dessen Festsetzungen zu orientieren und nicht an der Nachbarbebauung!!!!

Majona 
Beitragsersteller
 14.08.2011, 09:12

Danke koitzsch, so machen wir es.

Na, sei doch froh.

Baufenster werden i.d.R. dann eingesetzt, wenn man im Bebauungsplan die Regelungen der Landesbauordnungen weiter einschränken will.

D.h. du dürftest so mehr Spielräume haben als mit Baufenster.

Majona 
Beitragsersteller
 18.08.2011, 19:17

Tja, dass wäre schön, aber wenn kein Baufenster (überbaubare Fläche) eingezeichnet ist kann man halt nicht bauen.

bauteufel  19.08.2011, 01:42
@Majona

Blödsinn, das Grundstück liegt ja nach deinen Auskünften im Innenbereich mit einem gültigen Bebauungsplan. Damit sind alle erforderlichen Vorgaben definiert.

Wie Seehausen schon erklärte , man braucht definitiv kein Baufenster !

Halte dich an den Bebauungsplan, dann ist dein Vorhaben auch genehmigungsfähig bzw. im Kenntnisgabeverfahren rechtskonform.