Beamtenzukunft trotz Diebstahl?
Hallo,
ich habe neulich den dümmsten Fehler meines Lebens begangen. Ich habe diesen Februar einen Diebstahl in Höhe von ca. 130€ begangen. Dem Laden habe ich bereits 50€ Strafe gezahlt.
Folgende Situation:
Ich bin 17, mache nächstes Jahr Abitur, daraufhin ein FSJ und danach begin ich mit dem Studium (3-5 Jahre). Danach möchte ich als Lehrer tätig sein und bestenfalls verbeamtet werden.
Nun mein Problem:
Ich habe soeben ein Brief bekommen, in dem steht, dass ich zuerst zu einer Vorbesprechung kommen soll und danach vor Gericht komme. Ich bin Ersttäter und hatte davor und danach nie mit der Polizei zu tun.
Ich habe gehört dass bei Reue und Einsicht nur Sozialstunden verhängt werden.
Was kommt jetzt auf mich zu:
Muss ich für die Gerichtsverhandlung etwas zahlen? Und wird das dann in das Führungszeugniss eingetragen, wenn ja in welches und wie lang bleibt das da drinn, und welche Zeugnisse sind überhaupt relevant für Lehramt und wann läuft die Frist ab?
Wird unter 90 Tagessätzen überhaupt eine Eintragung in das für Lehramt relevante Führungszeugnis "O" vorgenommen?
Zsf: Kann ich trotzdem Lehrer und verbeamtet werden?
6 Antworten
du bekommst eine kleine Jugendstrafe, diese wird wieder gelöscht wenn du 21 bist und dir nichts mehr zu schulden kommen lassen hast also keine Panik du kannst deinen Weg gehen
Unter 90 Tagessätzen gibt's keine Eintragung ins Führungszeugnis. Ebenso wenn es eine Jugendstrafe ist.
Wenn Du reumütig bist und bereit bist etwas zu tun, um die Sache wieder gut zu machen, dann wird das Verfahren wahrscheinlich wieder eingestellt. In diesem Falle bist Du gar nicht vorbestraft. (Dann erfolgt auch keinerlei Eintragung ins Bundeszentralregister.)
Viel Glück Herr Beamter!
Ich kann dich beruhigen, du kannst trotzdem Lehrer werden. Wenn du Reue zeigst und das merke ich ja jetzt schon bei dir, dann kriegst du nur Sozialstunden. Wenn du Glück hast sogar keinen Eintrag in dein Führungszeugnis, das bedeutet, dass deine Akte frei ist, nachdem du die Sozialstunden fristgerecht abgeleistet hast. Das ist wichtig!
Wenn du dich also später auf einen Job bewirbst und dieser dein polizeiliches Führungszeugnis sehen will, dann ist es sehr warscheinlich, dass sie dort nichts finden werden. Jedoch, solltest du nochmal bei der Polizei auffällig werden, sieht diese, dass du schon einmal auffällig geworden bist und begnadigt wurdest.
Ich möchte Dir jetzt die Panik nehmen. Du musst nicht um Deine Zukunft zittern. Deine Angaben als richtig vorausgesetzt, wird das ganz kleine Konsequenzen haben, die einer Verbeamtung nicht entgegenstehen.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, dass es nur minimale Konsequenzen haben wird:
1. Geh nicht zur polizeilichen Befragung. Dazu bist Du nicht verpflichtet und Du läufst Gefahr, es schlimmer zu machen.
2. Geh zu einem Rechtsanwalt. Der wird Akteneinsicht nehmen und die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft führen. Wahrscheinlich wird es ihm gelingen, dass das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt wird. Allerdings wird er ein Honorar verlangen.
Also Kopf hoch ... und in Zukunft immer schön sauber bleiben ...
Genau denselben Tipp würde ich dir auch geben!
Weil wir prinzipiell jeden in die Pfanne hauen, gerade bei so einem komplexen und undurchsichtigen Fall wie einem einfachen Ladendiebstahl... Mann oh Mann, haben wir nen schlechten Ruf XD
@Dommie1306
Wie meinen?
Bist Du Polizist? Dann möchte ich Dir sagen, dass ich weder Dich persönlich irgendwie diskreditieren wollte noch Deine Berufskollegen in ein schlechtes Licht rücken.
Mein Rat ist das, was üblicherweise von Juristen empfohlen wird. Weil die Fragestellerin sehr in Sorge zu sein scheint, habe ich ihr diesen Weg aufgezeigt.
Klar. Wieso nicht. Der richter will doch dass du auf die richtige bahn kommst
Auf jeden Fall nicht gut Polizei gehen, lass das bitte einen Anwalt machen!