Diebstahl mit 19 Jahren - welche Konsequenzen?

8 Antworten

Hallo Funkygirl99,

ich vermute mal dass in diesem Falle bestenfalls gar nichts passiert. Es kommt durchaus noch darauf an wo du wohnst. Gerade in den Städten mit überforderten Amtsanwaltschaften werden derartige Delikte gerade bei Ersttätern i.d.R. schlicht eingestellt. Sollte das Vergehen (Polizeidelikt) in Berlin verübt worden sein - glückwunsch - es wird vermutlich nichts passieren. Das Verfahren wird dann vermutlich gemäß §153 StPO eingestellt werden. Sollte es in Bayern passiert sein, wird man schon einmal genauer hinsehen. Hier währe durchaus eine Einstellung nach §153a StPO gegen Auflagen (z.B. gemeinnützige Arbeit im Umfang von 20-40h) denkbar.

Dass es zur Anklage kommt ist angesichts des Vorfalls im Grunde äußerst unwahrscheinlich.

Wichtig - solltest du Post von der Polizei bekommen - mache nur die Angaben zu deiner Person und kreuze an "Ich gebe die Straftat nicht zu". Sonst nichts.

Lass dir das eine Lehre nun sein und mach es nicht mehr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Caila  20.02.2019, 01:19

Das wird sicherlich interessant wenn sie die Tat bereits vor Zeugen gestanden hat

funkygirl99 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 01:23
@Caila

Eben, das frage ich mich auch..

Supra98  20.02.2019, 01:23
@Caila

Nochmal....das bedeutet nur dass Sie sich zu der Sache nicht äußert! Es bedeutet nicht, dass Sie die Straftat bestreitet.

Caila  20.02.2019, 03:03
@Supra98

Nein bedeutet es nicht. Wenn sie sich nicht äußern möchte dann sollte sie auch genau das ankreuzen.

Genau genommen gibt es normal 8 Ankreuzmöglichkeiten im besagten Brief der Polizei: 1) Ich möchte mich äußern , 2) Ich gebe die Straftat zu , 3) Ich gebe die Straftat nicht zu , 4) Ich möchte bei der Polizei vernommen werden , 5) Ich möchte mich nicht äußern , 6) Ich werde einen Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen , 7) Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden , 8) Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden

Supra98  20.02.2019, 15:50
@Caila

Da hat aber jemand schon ein ziemliches Detailwissen über das Thema! Wohl schon des öfteren Kundschaft dort gewesen oder was?
Ich empfehle: Benimm dich mehr!

Caila  20.02.2019, 15:52
@Supra98

Nein noch nie. Ich habe lediglich im Bekannten und Freundeskreis Anwälte und auch Polizisten. Außerdem kann man das in wenigen Minuten locker recherieren. Man muss sich nur mal die Mühe machen.

Demnach empfehle ich dir... Recherche betreiben bevor du hier anfängst anderen Dinge zu unterstellen.

funkygirl99 
Beitragsersteller
 03.04.2019, 20:03
@Caila

was sollte ich dann von den 8 möglichkeiten am besten ankreuzen?

funkygirl99 
Beitragsersteller
 03.04.2019, 20:30
@Caila

da ich ertappt wurde soll ich dann dementsprechend “ich gebe die tat zu” ankreuzen?

Supra98  05.04.2019, 19:35
@funkygirl99

Wie gesagt, "Ich gebe die tat zu" macht es dem Amts-/Staatsanwalt" im Grunde sehr leicht eine Auflage festzulegen....

Hast du gegenüber der Polizei bereits mündlich die Tat zugegeben?

funkygirl99 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 01:10

Ich versteh nicht genau, weshalb ich „Ich gebe die Straftat nicht zu“ ankreuzen soll. Man erkennt mich auf den Videos

Supra98  20.02.2019, 01:12
@funkygirl99

Das bedeutet nur dass du dich zu dieser Sache nicht äußerst. Es ist nicht gleichbedeutend mit "Ich war es nicht!".

Hi, Da Du 19 bist, kommt sowohl eine Verurteilung nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht in Frage:

Jugendstrafrecht: Paar Sozialstunden

Erwachsenenstrafrecht: um die 20 Tagessätze herum.

Einstellung mit Geldauflage, wie Du im anderen Beitrag angefragt hast wäre zwar möglich, glaube ich aber in Deinem Fall nicht. Der Richter wird sich sicherlich ein Bild von Dir machen wollen, um zu entscheiden, ob er nach Jugend- oder Erwachsenenrecht verurteilen soll.

Aber lass Dich nicht verunsichern, es wird keinen Eintrag ins Führungszeugnis geben. Es sei denn, Du hättest vor, bei einer Behörde zu arbeiten, dann hättest Du nun schlechte Karten.

Hat der Detektiv die Polizeit geholt und Anzeige erstattet?

Dann wirst du bestimmt eine Geldstrafe zahlen müssen.

Kleib  20.02.2019, 01:04

Da du ja alles zugegeben hast und Reue gezeigt hast wird nicht viel passieren, eine kleine Geldstrafe. War ja auch das erste Mal.

funkygirl99 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 01:05
@Kleib

okay dann denke ich jetzt mal optimistisch, obwohl mir dies sehr schwer fällt. aber vielen dank!

Kleib  20.02.2019, 01:07
@funkygirl99

Ja ändern kann man es jetzt sowieso nicht mehr, also optimistisch bleiben, es wird nicht viel passieren.

funkygirl99 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 01:02

Danke für die schnelle Antwort ! Der Detektiv hat eine Anzeige erstattet, jedoch wurde die Polizei nicht gerufen.

ist leider kein geringwertiger Fall von unter 40/50 Euro, deshalb wird eine geldstrafe auf dich zukommen. sollte nicht eine horrende summe sein, aber dennoch genug, dass man sich denkt „autsch, das kommt nicht wieder vor“. ganz eventuell auch nicht, weil du ersttäter bist. fangprämie des kaufhauses ist möglich und dort natürlich auch hausverbot.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/was-droht-beim-diebstahl-welche-folgen-hat-der-diebstahl-bundesweite-strafverteidigung_116256.html

eintragung ins führungszeugnis wohl eher nicht, da dies erst ab 90 tagessätzen bzw. 3 monate bewährung erfolgt, laut dieser seite:

https://www.anwalt.org/ladendiebstahl/

Da kommt nicht viel. Genau kann es niemand sagen, aber du wirst bestimmt nicht verurteilt. Paar sozialstunden, maximal. Steht nicht mal in Führungszeugnis

funkygirl99 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 01:01

danke für die schnelle antwort !

also keine geldstrafe? oder besteht eventuell die möglichkeit das verfahren einzustellen, wenn ich z.b an eine gemeinnützige organisation spende? Hab dies nämlich schonmal gehört.

Ssimone  20.02.2019, 01:05
@funkygirl99

mein dad wurde mal zu einer geldstrafe an eine gemeinnützige organisation verurteilt

funkygirl99 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 01:07
@Ssimone

super, danke für deine hilfe. darf ich fragen ob es bei deinem vater damals einen ähnlichen fall war wie bei mir?

verreisterNutzer  20.02.2019, 01:08
@funkygirl99

Einige dich mit dem Laden, dann ist die Anzeige vom Tisch

Ssimone  20.02.2019, 01:08
@verreisterNutzer

es erfolgte doxch ne anzeige!!! da lässt kein laden mit sich handeln!!! (das weiss ich aus eigener erfahrung)

Supra98  20.02.2019, 01:09
@funkygirl99

Im Vorauseilenden Gehorsam musst du gar nichts machen. Wenn dann auf Anordnung der Staats-/Amtsanwaltschaft. Vermutlich ist aber eine Einstellung ohne jegliche Aufgaben der ausgangspunkt dieses Verfahrens.

verreisterNutzer  20.02.2019, 01:10
@Ssimone

Nicht zwangsläufig

funkygirl99 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 01:14
@Ssimone

klar wenn du mir schreiben magst..kenne mich hier nicht so gut aus

FrauEichhorn  20.02.2019, 01:17
@funkygirl99

ein verfahren einstellen, wenn jemand an eine organisation geld spendet, wäre schon ein bisschen korruption. dann könnten sich ja sämtliche konzerne bei straftaten freikaufen. das widerspricht unserem rechtsstaatssystem. schreib einen brief zur entschuldigung an den laden und warte den anhörungsbogen der polizei ab. wenn du geständig bist und reue zeigst, ist das nur zu deinem vorteil. klar ist es sch... was jetzt passiert ist, aber du kriegst jetzt einmal leicht auf den deckel oder vielleicht auch nicht und dann solltest du auch mit dem schrecken davon gekommen sein, so dass das nicht wieder passiert. wie gesagt es kommt nicht ins führungszeugnis und du musst auch nicht ins gefängnis deshalb.

funkygirl99 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 01:19
@FrauEichhorn

okay .. da bin ich beruhigt. vielen dank !! ich bereue es sehr, aber am ende lernt man sowieso mehr draus