Wirken sich fallengelassene Anzeigen auf zukünftige aus?
Hallo, ich habe vor ca einem Jahr mit 14 mal einen Diebstahl begangen der auch zur Anzeige gebracht wurde. Aufgrund der Geringfügigkeit (Mundwasser für 2,50€ xD) wurde sie aber fallengelassen. Was würde passieren wenn ich nun nochmal wegen irgendwas im Jugendalter angezeigt werde? Ist das dann so als wäre ich ein Ersttäter, oder hat eine fallengelassene Anzeige auch Wirkung auf die Zukunft?
5 Antworten
Soweit ich weiß, gilt man erst als "vorbestraft", wenn man rechtskräftig verurteilt wurde... Wenn die Anzeige fallen gelassen wurde, sollte das keine Auswirkungen haben...
Eine Rechtsgrundlage habe ich leider gerade nicht zur Hand...
Nur wenn du mindestens einmal verurteilt wurdest bist du bei einer erneuten Straftat Wiederholungtäter. Das ist bei dir also nicht der Fall.
Naja da die Anklage ja fallen gelassen wurde, ist das keine vorbestrafung…
es steht bestimmt in deiner Akte .....
Am besten versuchst du mal, ein ehrliches Leben zu führen und machst dir keine Gedanken darüber, wie weit du bei kriminellen Dingen gehen kannst. Da es bereits eine Anzeige gegen dich gab, hat zumindest die zuständige Polizei bereits eine Akte über dich. Vorbestraft bist du erst nach einer Verurteilung vor Gericht, aber wenn es schon andere Vorfälle gab kann das Gericht eventuell schädliche Neigungen bei dir feststellen. Dann könntest du auch eine härtere Bestrafung bekommen. Im Jugendstrafrecht ist es das Ziel, erzieherisch zu wirken und dich davon abzuhalten, noch einmal straffällig zu werden. Du bist einmal mit einem blauen Auge davongekommen, aber das nächste mal hast du bestimmt nicht so ein Glück. Also bleib am besten ehrlich!
Oha... Dann kann es wirklich sein dass du eine Strafe bekommst. Auf jeden Fall wirst du das Bußgeld bezahlen müssen. Wie alt bist du denn? Wenn du noch Jugendlicher bist (u18) dann erwarten dich wohl einige Sozialstunden. Bist du zwischen 18 und 21 kann es sein, das auch Erwachsenenstrafrecht zum Tragen kommt. In jedem Fall wirst du wohl bei den Verkehrsbetrieben ein Hausverbot bekommen. Das bedeutet, wenn sie dich noch ein weiteres mal erwischen bekommst du neben der Anzeige wegen Schwarzfahren auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
danke für die ausführliche antwort. Ja das blöde ist, ich wurde letzte woche zum 4. mal beim schwarzfahren erwischt, wahrscheinlich droht mir jetzt noch eine anzeige...