Vorladung bei der Polizei, müssen Eltern mit?
Habe eine Straftat begangen (Diebstahl, unter 5€ Warenwert, Ersttäter) und bin noch minderjährig (16 Jahre). Gestern war die Polizei bei uns und meinte zu meiner Mutter, das wir heute zur Polizeistation kommen sollten, also eine Vorladung.
Muss ich jetzt ein Elternteil mitnehmen oder darf/kann ich auch alleine hingehen?
11 Antworten
Hallo westcoastmel,
Du darfst der Vorladung der Polizei auch alleine Folge leisten. Es gibt keine Verpflichtung, dass die Eltern bei der Vernehmung anwesend sind.
Aber sowohl Du, wie auch Deine Eltern haben ein Recht da drauf, das die Eltern bei der Vernehmung anwesend sein. Geregelt ist das im folgenden Gesetz:
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§ 67 JGG - Stellung des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters
(1) Soweit der Beschuldigte ein Recht darauf hat, gehört zu werden, Fragen und Anträge zu stellen oder bei Untersuchungshandlungen anwesend zu sein, steht dieses Recht auch dem Erziehungsberechtigten und dem gesetzlichen Vertreter zu.
(2) Ist eine Mitteilung an den Beschuldigten vorgeschrieben, so soll die entsprechende Mitteilung an den Erziehungsberechtigten und den gesetzlichen Vertreter gerichtet werden.
(3) Die Rechte des gesetzlichen Vertreters zur Wahl eines Verteidigers und zur Einlegung von Rechtsbehelfen stehen auch dem Erziehungsberechtigten zu.
(4) Der Richter kann diese Rechte dem Erziehungsberechtigten und dem gesetzlichen Vertreter entziehen, soweit sie verdächtig sind, an der Verfehlung des Beschuldigten beteiligt zu sein, oder soweit sie wegen einer Beteiligung verurteilt sind. Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 bei dem Erziehungsberechtigten oder dem gesetzlichen Vertreter vor, so kann der Richter die Entziehung gegen beide aussprechen, wenn ein Mißbrauch der Rechte zu befürchten ist. Stehen dem Erziehungsberechtigten und dem gesetzlichen Vertreter ihre Rechte nicht mehr zu, so bestellt das Familiengericht einen Pfleger zur Wahrnehmung der Interessen des Beschuldigten im anhängigen Strafverfahren. Die Hauptverhandlung wird bis zur Bestellung des Pflegers ausgesetzt.
(5) Sind mehrere erziehungsberechtigt, so kann jeder von ihnen die in diesem Gesetz bestimmten Rechte des Erziehungsberechtigten ausüben. In der Hauptverhandlung oder in einer sonstigen Verhandlung vor dem Richter wird der abwesende Erziehungsberechtigte als durch den anwesenden vertreten angesehen. Sind Mitteilungen oder Ladungen vorgeschrieben, so genügt es, wenn sie an einen Erziehungsberechtigten gerichtet werden.
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Kurz gefast.
Du bist zwar nicht verpflichtet, Deine Eltern mit zur Vernehmung zu nehmen und Deine Eltern sind auch nicht verpflichtet mit zur Vernehmung zu kommen, aber wenn Du und Deine Eltern auf dessen Anwesenheit bei der Vernehmung besteht, darf dies die Polizei nicht ablehnen (Mit der Ausnahme, sie sind selber Beschuldigte in diesem Strafverfahren.)
Liebe Grüße
TheGrow
Du kannst alleine hingehen, mit den Eltern oder gar nicht.
Kurz, knapp, bündig und vor allem korrekt. Dafür gabs ein Danke und einen Daumen hoch.
Mir gelingt das irgendwie nie mich so kurz zu fassen ;.)
Grundsätzlich musst Du einer polizeilichen Vorladung gar keine Folge leisten.
Wenn Du hingehst, musst Du weder einen gesetzlichen Vertreter dabei haben (die Eltern hätten aber ein Anwesenheitsrecht) noch etwas zum Tatvorwurf sagen. Wenn Du geständig bist und Reue zeigst, kann das aber den weiteren Verlauf des Verfahrens beeinflussen, d.h., der Staatsanwalt könnte noch eher zur Einstellung des Verfahrens bereit sein.
Bei 5 € kann ich mir jedoch in keinem Fall ein bejahtes öffentliches Interesse vorstellen.
Hi,
Nimm am hesten ein elternteil mit
Sicher ist sicher!
Falls du es nicht musst schick deine Mam oder deinen Pap einfach nach draußen in der zeit.
Sie müssen nicht mit, aber es macht einen guten Eindruck.