Gestohlene Sachen verkaufen - nach welchem Delikt strafbar?
Frage steht eh schon oben ;)
Wenn jemand gestohlene Sachen verkauft, für was wird er dann bestraft, außer für den Diebstahl?
Hehlerei fällt ja aus, da der Verkäufer nicht den Diebstahl begangen haben darf.
Eventuell Betrug? Wobei der 'Geschädigte' ja an sich die gestohlene Ware, also eine Gegenleistung bekommt...?!
Kann mir nicht vorstellen, dass nur Diebstahl strafrechtlich relevant ist und sonst kein anderes Delikt?
Österreichisches Recht
2 Antworten
Diebstahl, was sonst?
§ 242
Diebstahl(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Diebstahl und Betrug war die Lösung ;)
Betrug, da man den anderen täuscht über den Eigentümer der Sache.
Und das mit dem Dritten beim Diebstahl ist doch nicht richtig - weil er sich ja unrechtmäßig bereichern will, nicht den anderen an den er es verkauft
Aber danke für die Mühe :)
Richtig, aber da wird im Gesetz kein Unterschied gemacht, WIE man das dem Dritten übergibt: Für Lau oder für Geld. Hehlerei kommt nicht in Frage, und Betrug passt auch nicht.
Schließlich kann eine "fremde bewegliche Sache" an der man kein Eigentum erworben hat (also gestohlen hat), nicht rechtmäßig veräußern. Es ist also völlig EGAL, ob man dafür Geld bekommt.
Gewerbsmäßiger Diebstahl und Betrug?
Ich habe das 'einem Dritten zueignet' immer anders verstanden, dass Man etwas FÜR einen Dritten stiehlt ^^
Danke ;)