Finanzamt duales Studium trotz Straftat?
Guten Tag,
derzeit läuft eine Verhandlung wegen Betrug, Veruntreuuung usw.
Falls ich verurteilt werde, werde ich über 90 Tagessätzen liegen und somit wird alles im Führungszeugnis stehen. Trotzallem würde ich gerne ein duales Studium beim Finanzamt starten. Solange das Verfahren läuft steht ja nichts drin, kann dies aber (werde ja gleich zum Start verbeamtet) danach zu großen Problemen führen?
6 Antworten
Vergiss es!
Du wirst ohnehin nicht gleich zum "Start verbeamtet", du bist während des Studiums Beamtenanwärter, also nicht du, sondern diejenigen, die ausgewählt werden.
Ich kann hier auf GF nur immer wieder betonen, dass das Bundeszentralregister das eigentliche Register ist, bei dem (fast) alle Strafen eingetragen werden, das polizeiliche Führungszeugnis lediglich ein Auszug aus diesem ist, bei dem viele Straftaten, besonders bei Jugendlichen, erst gar nicht auftauchen! Somit eben auch nicht potentiellen Arbeitgebern aus der freien Wirtschaft (also Dritten gegenüber) die umfangreichen Daten aus dem Bundeszentralregister übermittelt werden.
Anders verhält es sich bei Bewerbungen beim Staat, also Behörden, Justiz, Zoll, Polizei und Bundeswehr!!
Die bekommen nämlich auch Einsicht in das Bundeszentralregister, bzw. das sogenannte erweiterte Führungszeugnis, das im Gegensatz zum normalen auch nicht dir zugeschickt wird, sondern direkt an die Behörde gesendet wird. Spätestens ab dem Zeitpunkt wäre es aus mit deiner Karriere beim Finanzamt.....
Politiker geht trotzdem, auch ohne jegliches abgeschlossene Studium (siehe Frau Nahles) und ohne jegliche Kenntnisse der jeweiligen Materie, sind sie dann mitunter als Minister der oberste Chef/ in einer Behörde....zum Beispiel Bundesfinanzministerium etc.
Du wirst als Beamtenanwärter verbeamtet. Wenn die Verurteilung bekannt wird bekommst Du sofort die Entlassung.
Er bekommt die Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst. In den ist er eingestellt worden weil er unrichtige Angaben gemacht hat. Der Behörde wird schneller von den Strafverfahren bekannt als dem Fragesteller lieb ist. Von Ermittlungsverfahren ist der Dienstherr nämlich zu informieren.
Du hast mich wohl missverstanden..im Grunde sind wir uns einig :-). Nur der FS überlegt ja noch, ob er ein Duales Studium machen will und ist ja nicht bereits "angetreten"...und ich schrieb, dass es dazu gar nicht erst kommt, da er im Vorfeld bereits zu laufenden Verfahren befragt wird.
Du musst das laufende Verfahren angeben! Somit wird es nicht mit Verbeamtung, wenn du wg Betrug verurteilt wirst!!
Du wirst sicher nicht gleich zu Beginn verbeamtet. Du wirst maximal Beamtenanwärter. Verbeamtet wirst du frühstens nach Abschluss des Studiums. Dann wirst du sicher erst mal ein paar Jahre Beamter auf Probe, eh du irgendwann endgültig verbeamtet wirst.
Mit einer Vorstrafe wegen Betrug und Veruntreuung. Wirst du sicher kein Finanzbeamter.
Sehr beruhigend, dass jemand mit Vorstrafen wegen Betrug und Veruntreuung beim Finanzamt arbeiten will 👎
er bekommt nicht die Entlassung, er wird erst gar nicht eingestellt, denn er muss bei der Bewerbung, spätestens vor Vertragsunterzeichnung angeben, ob ein laufendes Verfahren gegen ihn vorliegt und in welcher Sache...