Ladendiebstahl und Studium
Moin :(
ich habe vor 2 Wochen Waren im Wert von 8 Euro im Supermarkt geklaut und wurde erwischt. Der Polizist meinte, da ich Ersttäter sei würde es warsch. fallengelassen ( also die Anklage ). Allerdings sagte er mir dass der Vorfall 2 Jahre in den Akten vermerkt ist und zukünftige Arbeitgeber das einsehen können.
Mache demnächst Abi und will danach studieren. Schauen Unis in die polizeilichen Führungszeugnisse, hab ich mir jetzt alles verbaut? Ich hatte sonst davor eine reine Weste und ich bereue alles zutiefst, so werde ich auch meine Aussage auf dem Revier machen :/
Lg
6 Antworten
wenn es abgestellt wird dann heißt es das die anklage gefallen ist und alles wider okay ist außer wenn du nochmal klaust.
wenn du studieren willst weden die so viel ich weiß nicht drauf gucken und wenn doch dann sehen die ja das es abgestellt wurde .
Der Polizist hatte Recht damit, dass hier in jedem Fall eine Verfahrenseinstellung zu erwarten ist - ggf .gegen eine kleine Geldauflage.
Der Rest stimmt SO nicht. Sofern Du noch nicht 21 Jahre alt bist, wird das vermutlich nach Jugendstrafrecht abgehandelt. .Und dann wird's ins Erziehungsregister eingetragen, das am 24. Geburtstag wieder gelöscht wird. Im Führungszeugnis stehts aber nicht - "normale" Arbeitgeber oder Unis bekommen davon also nichts mit. Nur wenn es um Polizei oder Bundeswehr geht, kann dies möglicherweise zum Problem werden.
Normalerweise haben Firmen keinen zugriff auf das polizeiliche Führungszeugnis. Allerdings können Firmen, wo du dich beworben hast, von dir verlangen einen Auszug aus diesem vorzulegen.
Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, eventuell auch gegen eine Geldbuße, erscheind der Ladendiebstahl nicht auf deinem Führungszeugnis. Auch interessiert das nicht für dein Studium. Nur für einen Job, während oder nach dem Studium, ist das relewant.
Schauen Unis in die polizeilichen Führungszeugnisse, hab ich mir jetzt alles verbaut?
Die Unis wohl kaum, denn die sind keine Arbeitgeber und zahlen dir auch kein Geld. Da geht es nur um deine fachlichen Leistungen.
Bis du dann mal wo arbeitest, ist es schon wieder gelöscht. Also da würd ich mir an deiner Stelle keine so großen Sorgen machen.
Und Wiederholungsgefahr besteht ja hoffentlich nicht.