Be- und Entladen vor einer Hauseinfahrt?
Hallo, ich hatte gestern folgende Situation mit einem Nachbarn: Ich hab mein Auto vor seiner Einfahrt gestellt weil ich meine Tochter die noch nicht laufen kann aus meinem Haus was direkt gegenüber steht ( 10 meter ) holen wollte um sie ins Auto zu setzen und anzuschnallen. Der Nachbar sagte ich könne da nicht stehen bleiben. Nur der typ hat selber noch nicht mal ein Auto und ich behinderte da auch keinen, zudem ich immer sofort losfahre und dort nie Parke. Nun meine Frage: Darf ich zum Be- und Entladen oder wenigstens zum Aus und Einsteigen dort kurz verweilen? Es gibt dort sonst keine Möglichkeit nahe anzuhalten ohne den Durchgangsverkehr zu blockieren und in meiner Einfahrt kann ich meine Tochter nicht anschnallen da es zu eng ist.
8 Antworten
Wenn dort kein absolutes Halteverbot ist, dann kannst du dort zum be- und entladen natürlich kurz stehen. Der Bürgersteig / Einfahrt gehört normalerweise der Stadt/Gemeinde. Solange du also niemanden aktiv behinderst, kannst du das machen. Wenn die Einfahrt allerdings ihm gehört, dann darf er dich natürlich seines Grundstücks verweisen.
Autofahrer dürften einen Wagen zum Be- und Entladen auch vor einer Grundstückszufahrt abstellen. Sie müssten allerdings bei erkennbarer Eilbedürftigkeit des Anwohners den Ladevorgang notfalls unterbrechen, um die Zu- oder Abfahrt zu ermöglichen. Das geht aus einem BGH-Urteil hervor (Aktenzeichen: V ZR 154/10).
Und hier kannst du es komplett lesen:
http://www.news.de/wirtschaft/855261875/urteil-zufahrt-darf-kurz-blockiert-werden/1/
Gleich der erste Absatz: http://www.rechtslexikon.net/d/be-und-entladen/be-und-entladen.htm
rechtlich gesehen hast du vor einer einfahrt, die nicht deine ist, nix verloren. aber wenn man freundlich mit seinen mitmenschen spricht.... dann könnte man das vernünftig und verständig regeln. ohne vorwürfe, ansprüche und rechthaberrei allerdings.
hmmm da war ich wohl falsch informiert. danke für den hinweis : )
Kurz ja, du darfst nach dem genannten Urteil kurz dort stehen.
Praktisch ist es aber wohl am besten wenn du das mal mit dem betroffenen Nachbarn absprichst, teile ihm mit, dass du zum Zwecke des ein/ausladen deines Kindes ab und an kurz da stehst aber dort natürlich nicht parken wirst.
Falsch. Es existiert ein Urteil des BGH nach dem Be - und Entladen vor Grundstückseinfahrten erlaubt ist. Er muß allerdings sofort fahren wenn der Grundstückseigentümer oder andere Berechtigte (z.B Mieter) dringend die Einfahrt benutzen müssen.