Unfall mit Mülltonne auf Privatweg. Wer ist schuld?
Gestern gab es auf unserem Privatgrundstück Doppelhaushälfte einen Unfall aufgrund folgender Situation: Ich lief mit zwei Mülltonnnen die Einfahrt hinauf gefolgt von meiner 1 1/2 Jahre alten Tochter. Da setzt meine Doppelhausnachbarin mit ihrem Auto rückwärts auf die Einfahrt. Ich stelle beide Tonnen direkt auf dem Weg ab, hole als erstes meine Tochter auf den Arm und schiebe mit einer Tonne weiter Richtung Straße und vorbei am Auto meiner Nachbarin. Kurz gebe ich ihr noch ein Stopsignal mit hochgehaltener Hand. Sie setzt aber weiter zurück und steuert ihr Auto direkt gegen die zweite Mülltonne, die ja noch auf der Einfahrt stand. Nun gibt sie mir die Schuld an dem entstandenen Schaden an ihrem Auto und fordert, dass ich den Schaden zahle. Ich sehe mich nicht in der Schuld, da ich doch denke, sie hätte ihren Fahrtweg kontrollieren müssen. Wer ist im Recht?
6 Antworten
§ 9 StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Lass das deine Haftpflichtversicherung klären. Die wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Bleib freundlich, sagt du reichst das bei PHV ein, wart ab, was deren Rechtsabteilung dazu sagt.
Wer rückwärts fährt hat besondere Vorsicht walten zu lassen. Die Mülltonne hätte ja auch deine Tochter sein können.
Gestern gab es auf unserem Privatgrundstück Doppelhaushälfte einen Unfall aufgrund folgender Situation: Ich lief mit zwei Mülltonnnen die Einfahrt hinauf gefolgt von meiner 1 1/2 Jahre alten Tochter. Da setzt meine Doppelhausnachbarin mit ihrem Auto rückwärts auf die Einfahrt. Ich stelle beide Tonnen direkt auf dem Weg ab, hole als erstes meine Tochter auf den Arm und schiebe mit einer Tonne weiter Richtung Straße und vorbei am Auto meiner Nachbarin. Kurz gebe ich ihr noch ein Stopsignal mit hochgehaltener Hand. Sie setzt aber weiter zurück und steuert ihr Auto direkt gegen die zweite Mülltonne, die ja noch auf der Einfahrt stand. Nun gibt sie mir die Schuld an dem entstandenen Schaden an ihrem Auto und fordert, dass ich den Schaden zahle. Ich sehe mich nicht in der Schuld, da ich doch denke, sie hätte ihren Fahrtweg kontrollieren müssen. Wer ist im Recht?
So, jetzt kann man es auch lesen, "danke lieber RudiRatlos" gern geschehen !
Melde den Vorfall Deiner Privathaftpflichtversicherung, die klärt den Sachverhalt und die Schuldfrage, wehrt unberechtigte Forderungen für Dih ab, und reguliert begründete Ansprüche unter Einahltung der rechtlichen Vorgaben. Du hast dann mit der ganzen Sache nichts weiter zu tun als Aufklärung zu leisten.
Wie ich das sehe, ein Privatgrundstück ist kein öffentlicher Verkehrsraum und erfordert deshalb erhöhter Aufmerksamkeit, zumal in dem Hof auch kleinkinder zugegen sind. Ich kann hier kein Verschulden Deinerseitz erkennen.
gerne
Das mit der Privathaftpflicht ist keine so gute Idee. Die meisten zahlen einfach, um einen Prozess zu vermeiden und anschliessend kündigt die Versicherung den Vertrag auf.
Die meisten zahlen einfach, um einen Prozess zu vermeiden
Auf keinen Fall, das Geld gehört den Versicherten und nicht der Versicherung, sie darf es überhaupt nicht unbegründet auszahlen. Allenfalls wenn der Versicherte selbst um Kulanz bittet, könnte die Versicherung prüfen ob es dazu überhaupt eine Möglichkeit gibt.
und anschliessend kündigt die Versicherung den Vertrag auf.
auch das ist Unsinn.... Die Kündigung erfolgt nur bei Unregelmäßigkeiten oder kurzfristiger Schadenshäufung.
(wer zb. in 3 Jahren 3 Schäden REGULIEREN lässt, der kann sich auch der Kündigung sicher sein, da zählen aber nur Anzahl der REGULIERTEN Schäden und nicht unregulierte Schäden oder Regulierungssumme)
Das mit der Privathaftpflicht ist keine so gute Idee. Die meisten zahlen einfach, um einen Prozess zu vermeiden und anschliessend kündigt die Versicherung den Vertrag auf.
Wo hast du denn diesen Unsinn bitte her? *kopfschüttel*
Oh, wie schön! Hast du das im Unterricht so gelernt? Es entspricht nämlich nicht der allgemeinen Praxis.
Immer wieder schön zu lesen welche Meinungen die Menschen von ihren Versicherungen haben....
Die Mehrheit unterstellt den Versicherern, das die sich um jeden Cent drehen und wenden um nur nicht zahlen zu müssen.... Und dann kommst Du daher und behauptest "die schauen überhaupt nicht was sie bezahlen"
Sei Dir sicher, sowohl das eine wie das andere ist zumindest bis auf wenige Ausnahmen, vollkommener Unsinn ! ! ! Ammenmärchen
Und nun erzähl doch mal wie viele Haftpflichtschäden du in der Praxis jedes Jahr so erlebst...
Schmarrn. Mehr fällt mir dazu nicht ein. Wenn eine PHV die Regulierung ablehnt, kann sie getrost auf einen Prozess warten, weil sie den gewinnen wird. Die haben ganze Geschwader von Anwälten in ihren Rechtsabteilungen, die im vorfeld die Rechttslage prüfen und ie sicher nicht die Zahlung empfehlen, wenn es keinen Grund dafür gibt.
Scheinbar hast du im Unterricht nix gelernt. Die zahlen vielleicht mal in strittigen Fällen, um eine Prozes zu vermeiden, das ist aber die absolute Ausnahme.
Ach, Gottchen! Sie ist gefahren und wurde nicht von der Mülltonne gerammt.
Lass es mal ruhig auf einen Prozess ankommen! Letzlich ist sie in deine Mülltonne gefahren, während dessen du Sicherungsleistung für deine Tochter erbracht hattest. Man muss bei solchen Dingen nicht immer sofort Anwalt! Anwalt! oder dergleichen rufen.
Wenn sie findet, du solltest zahlen, dann soll sie auch die Arbeit zur Durchsetzung ihrer Forderung leisten.
Danke für die ausführliche Antwort und fürs Editieren 🙂