was heisst das schild zum kurzzeitigen be und entladen frei?

4 Antworten

Be- und entladen ist zeitlich nicht begrenzt. Es darf nur nicht willkürlich geschehen und muss ohne zeitliche Verzögerung vorüber gehen.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Parken02.php

Nun kommt es darauf an, wo genau dein und ihr Auto parkt. Ist es auf dem Grundstück der Vermieterin selbst, kann sie frei darüber bestimmen. Es sei denn du parkst auf einer von dir gemieteten "Parkfläche" ordnungsgemäß.

Gehört die "Parkfläche" nicht zum Vermieter Grundstück, dann solltest du sie mal bestimmt fragen, wer sie denn meine zu sein, dass sie Ansprüche stelle wer dort wann, wo, wie und wie lange zu parken habe.

Wenn du das nächste mal siehst, dass sie da steht ohne das sie etwas be- oder entladet, dann solltest du das Ordnungsamt rufen. Bedenke aber, dass das Ordnungsamt auch 20 - 40 Minuten brauchen könnte, um vor Ort zu sein.

Eine Ordnungswidrigkeiten- oder Strafanzeige gegen deine Vermieterin hat nichts mit einer Wohnungskündigung zu tun. Kündigen oder anzeigen kann dich jeder zu jederzeit.

Das bedeutet noch lange nicht, dass diese Kündigung rechtens ist. Einer Kündigung kann man widersprechen. Raus aus der Wohnung muss man erst, wenn man freiwillig geht oder bei vorliegen eines gerichtlichen Räumungstitel, den nur ein Gerichtsvollzieher vollstrecken darf.

Eine Kündigung bedeutet noch lange nicht, dass man die Wohnung verlassen muss. Lass dich doch nicht von einer Vermieterin fertig machen.

Die meisten Vermieter meinen immer übertrieben, ihre arrogante Machtposition allzu deutlich zur Schau stellen zu müssen, die sie vermeintlich eben als Vermieter haben.

Viele Vermieter haben die falsche Auffassung:  "Mein Grundstück/mein Haus - meine Gesetze"

Oder:  "Ich bin Vermieter, Sie nur Mieter, daher habe ich das Sagen hier."

Desweiteren würde ich der Vermieterin sagen, dass du wie alle anderen das Recht hast, auf der "Parkfläche" zum be- und entladen drauf zu stehen. Wenn sie dann kurze Zeit später ebenfalls darauf stehen möchte, dann hat sie zu warten und die Fläche auch nur zum be- und entladen zu nutzen.

lachs4709 
Beitragsersteller
 29.01.2016, 23:13

Die Stellfläche gehört schon zum Grundstück des Vermieters bzw. der Vermieterin. Es ist ein breiteres Gartentor und darauf ist ein Schild (eingeschränktes Haltverbot) Feuerwehrzufahrt zum kurzzeitigen be- und entladen.

Ich habe die Polizei angerufen. Die sagten mir, dass man da nur 3 Minuten parken kann. Dies kam mir aber komisch vor. Ich selbst habe Führerscheinklasse 1,2,3,4 und 5. Und habe das beim Be- und Entladen noch nie gehört, sondern dass der Vorgang ohne Verzögerung durchgeführt werden muss.

Man muss sich nur einmal vorstellen, dass z.B. ein Schreiner eine Einbauküche mit Werkzeugen auslädt - bin übrigens selber einer - und wird bestimmt länger als nur 3 Minuten brauchen. Sollte das Gebäude zu brennen anfangen kann man wegfahren und die Feuerwehr einfahren lassen. 

Dann sagte die Polizei noch, dass ich das Fahrzeug der Vermieterin fotografieren kann und wenn die länger als 3 Minuten steht wieder ein Foto machen lassen soll und dass dieses eingeschränkte Haltverbot für die Vermieterin genauso gilt wie für alle anderen auch.

Ich müsste also eher ein Video machen als ein Foto und wenn sie z.B. nach 15 Minuten immer noch nicht am Fahrzeug ist dann hat das mit einem unverzögerten be- und entladen nichts mehr zu tun. Allerdings stellt sich dann die Frage, ob sich das Video vor Gericht  bzgl. unseres Datenschutzes verwerten lässt.

Wenn aber 15 Minuten keine Person auf dem Video zu sehen ist, hätte man im Prinzip aber die selbe Situation wie auf dem Foto und dürfte datenschutzrechtlich unbedenklich sein.

DiplomAnwalt  29.01.2016, 23:26
@lachs4709

Das Wort "kurzzeitigen" hat nichts auf dem Schild zu suchen, weil es das in keinem entsprechenden Gesetz gibt.

Der Polizist hatte keine Ahnung und/oder dich nicht richtig verstanden.

Die Vermieterin kann auf ihrem Grundstück machen was sie möchte. Wenn sie aber nun mal vermietet und somit auch Stellplätze zur Verfügung stellt, dann muss sie auch dafür Sorge tragen, dass man diese Stellflächen ohne große Mühe erreichen kann.

Besser als Fotos zu machen, wäre das Ordnungsamt zu rufen. Die warten dann einfach 10 Minuten. Wenn in der Zeit nichts passiert, dann muss deine Vermieterin zahlen.

Du hast das Recht, dein Auto zu entladen und beladen solange es den fließenden Verkehr nicht behindert. Da kann deine Vermieterin rumhüpfen wie sie will.

Die hat dir nichts zu sagen, oder ist es ihr Schild? Du darfst dort Halten zum Be- und Entladen!

Du könntest das Ordnungsamt rufen wenn sie dort immer wieder parkt.


AnnnaNymous  29.01.2016, 15:40

Für den ruhenden Verkehr ist das Ordnungsamt zuständig.

Das Schild heißt Parkverbot (mit einem Balken) im Gegensatz zum Halteverbot 

lachs4709 
Beitragsersteller
 29.01.2016, 23:15

Ja hast Recht.