Feuerwehrzufahrt, Parken,Halten, Be- und Entladen?
Hi Leute, wir haben bei uns vorm Wohnhaus ( bis zum 3 Stock) vor dem Haus eine ausgeschilderte Feuerwehrzufahrt.
https://images-eu.ssl-images-amazon.com/images/I/51uJr5gqMeL._AC_UL160_SR160,160_.jpg
Ist in NRW.
Sprich am Seitenstreifen gibt es 2 Parkflächen, der Rest ist jedoch markiert und laut Schild freu zu halten.
Jedoch parken schon lange IMMER Leute auf diesen Flächen.
Wir selber stellen uns dort ab um das Auto zu Be- und Entladen , wobei wir jedoch immer in Sichtweise sind und meist nur 2-3 Minuten dort stehen und sofort wegfahren könnten.
Ist dieses Be- und Entladen wie wir es machen rechtlich erlaubt? Die Parkflächen sind meist belegt, sprich ansonsten müsste man von der Tiefgarage ausladen.
Wie sieht es mit den offensichtlichen Falschparkern aus?
Wir haben 3 von ihnen letztens ein Zettel an die Windschutzscheibe gepackt:
Dies ist eine Feuerwehrzufahrt! (Schild als Bild) Keine Parkflläche!
1 Schild bekamen wir zurück mit dem Text: Be- und Entladen Verboten MfG zurück
Dies ergibt für mich keinen Sinn, da es selber Falschparker sind und wir maximal 2-3 Minuten dort stehen.
Wie sieht es rechtlich aus und was kann man machen?
5 Antworten
Rechtlich:
Absolutes Halteverbot. Steht ja schließlich auf dem Schild. Wirst du sogar gewarnt, ist es doch offensichtlich? Muss die Feuerwehr raus, ihr parkt die zu (auch wenns "nur" 3 Minuten sind), könnten in diesen 3 Minuten Menschen sterben.
Nicht rechtlich:
Absolutes Halteverbot. Steht ja schließlich auf dem Schild. Wirst du sogar gewarnt, ist es doch offensichtlich? Muss die Feuerwehr raus, ihr parkt die zu (auch wenns "nur" 3 Minuten sind), könnten in diesen 3 Minuten Menschen sterben!!!!
Hallo,
auch wenn es in der Praxis vielleicht einen Unterschied macht, ob ich beim Fahrzeug bin oder dort parke und mich sonst wohin entferne, macht es rein rechtlich keinen Unterschied.
Absolutes Halteverbot - der Name sagt eigentlich alles!
Viele Grüße
Michael
Wenn in dem das Ordnungsamt vorbei kommt, ist auf jeden Fall ein Bußgeld fällig. Selbst wenn man daneben steht.
Da muss ich dich leider enttäuschen, beides ist unzulässig nach ...
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)§ 12 Halten und Parken
Und unters Halten fällt damit auch das Be- und Entladen okay.
Genau. Heißt, du darfst eigentlich nicht einmal jemanden aussteigen lassen.
Oh, da werden die lieben Nachbarn auch noch genötigt? Kann ich nicht glauben!
Hier bei uns sind die Damen und Herren vom Ordnungsamt, also vom Rathaus, für den ruhenden Verkehr alleine zuständig.
... und der Zettel an der Windschutzscheibe ist auch sicher netter und "nachbarschaftsfreundlicher" als direkt die Damen und Herren vom Ordnungsamt herbeizurufen.
Das könnte man nämlich auch machen.
Gruß Michael
Oh, da werden die lieben Nachbarn auch noch genötigt?
Ein Zettel am Scheibenwischer ist sicher keine Nötigung.
wo werden hier Nachbarn genötigt?
Wir haben 3 von ihnen letztens ein Zettel an die Windschutzscheibe gepackt:
..... so jedenfalls die Frage und hier bei uns gibt es damit einen kleinen obendrauf.
klar, ist Nötigung ...
wurde das Gesetz, welches Nötigung beschreibt angepasst und ich habs nicht mitbekommen?
(1) Das Halten ist unzulässig